Neues zu Service der Stadt- und Kreisverwaltung in Miltenberg
Warum gelten diese bürgerfreundlichen Vorgaben aus München nicht auch in Miltenberg?
Vor einiger Zeit habe ich über die Servicezeiten der Stadtverwaltung in Miltenberg geschrieben. Mehr dazu auch im blog auf meinem Portal www.stadtwatch.de.
Nun habe ich eine erstaunliche Vorgabe aus München gefunden. In der allgemeinen Geschäftsordung für Behörden in Bayern steht:
§ 6 Öffnungszeiten
(1) 1Behörden mit Besucherverkehr sollen an Arbeitstagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (am Freitag bis 14:00 Uhr) geöffnet sein. 2Bei Bedarf sollen den Bedürfnissen der Bürger angepasste zusätzliche Sprechzeiten angeboten werden.
Die Stadt Miltenberg ist zwar keine Behörde des Freistaates Bayern, der Verwaltungsleiter hat mir aber geschrieben: "Wir wenden diese aber gleichwohl weitgehend an".
Beim Landratsamt wurde mir tel. mitgeteilt, wir wenden diese Verordnung an.
In beiden Ämtern gelten jedoch Öffnungszeiten, die weit von der obigen Regelung entfernt sind. Da diese Verordnung viele weitere bürgerfreundliche Regelungen enthält, wäre es interessant, was denn genau davon in Stadt- und Kreisverwaltung Miltenberg umgesetzt wird.
4 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.