Coronavirus
Neue Corona Regeln in Bayern ab 8. März 2021
Übersicht zu den Öffnungsregelungen ab 8. März 2021 (nach 12. BayIfSMV)
Öffnungen
- Buchhandlungen, Versicherungsbüros (hier gilt: 1 Kunde/10 m2)
Inzidenz 50 und niedriger
Öffnungen:
- Einzelhandel (hier gilt: 1 Kunde/10m2)
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport mit max. 10 Personen im Außenbereich möglich
- kontaktfreier Sport mit max. 20 Personen unter 14 Jahre im Außenbereich möglich
Inzidenz über 50 - 100
Öffnungen:
- Einzelhandel (hier gilt: Click and meet, 1 Kunde/40m2, vorherige Terminbuchung, Kontaktdatenerhebung
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten (hier gilt: vorherige Terminvereinbarung und Kontaktdatenerhebung)
- kontaktfreier Sport mit max. 5 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten im Außenbereich möglich
- kontaktfreier Sport mit max. 20 Personen unter 14 Jahre im Außenbereich möglich
Kontaktbeschränkungen
Inzidenz unter 35:
- 1 Haushalt + 2 weitere Haushalte mit max. 10 Personen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt
Inzidenz 35- 100:
- 1 Haushalt + 1 Haushalt mit max. 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt
Autor:Selina Orth aus Miltenberg |
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