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Neue Corona-Maßnahmen in Bayern - Regeln gelten ab Mittwoch, 24.11.2021, bis zum 15. Dezember 2021.

Angesichts der dramatischen Corona-Lage dürfen Kultur- und Sportveranstaltungen in Bayern nur noch in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern.
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  • Angesichts der dramatischen Corona-Lage dürfen Kultur- und Sportveranstaltungen in Bayern nur noch in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern.
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Corona Bayern:

Bayern verschärft Corona-Maßnahmen massiv - Lockdown für Ungeimpfte, Weihnachtsmärkte abgesagt.

In Bayern gelten ab dem 24.11.2021 neue und noch härtere Maßnahmen.

Bayern hat die Corona-Maßnahmen noch einmal deutlich verschärft: Ministerpräsident Markus Söder hat am 19.11.2021 nach der Kabinettssitzung verkündet, welche Maßnahmen nun gelten.

Die Regeln gelten ab dem Mittwoch, 24.11.2021 bis zum 15. Dezember 2021.

  • Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften werden für drei Wochen geschlossen.
  • Alle Jahrmärkte und Weihnachtsmärkte werden abgesagt und finden nicht statt.
  • Für Ungeimpfte gelten in Bayern jetzt Kontaktbeschränkungen: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen.
  • Kinder unter 12 und Geimpfte werden hierbei nicht eingerechnet.
  • Schulen sind hiervon natürlich eine Ausnahme.
  • Angesichts der dramatischen Corona-Lage dürfen Kultur- und Sportveranstaltungen in Bayern nur noch in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern.
  • Zudem gilt dort die 2G-plus-Regel - Zugang also auch für Geimpfte und Genesene nur noch mit Test
  • In Inzidenz-Hotspots mit mehr als 1000 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen gelten noch härtere Maßnahmen:
  • Hier werden Gastronomie, Sport- und Kulturstätten geschlossen. Veranstaltungen werden untersagt.
  • Schulen und Kitas bleiben offen, aber hier gilt weiter Maskenpflicht.
  • Pooltests werden ausgeweitet, vor allem in Kitas soll hier mehr passieren. In Bildungseinrichtungen gilt durchgehend 3G.
  • 2G und 2g-Plus werden verschärft: 2G gilt bei körpernahen Dienstleistungen, in Hochschulen, Volkshochschulen, Musik- und Fahrschulen.

Im Handel gilt eine Quadratmeter-Regel von einem Kunden pro 10 qm.
2G und 2G-Plus sollen "massiv kontrolliert" werden, so Söder.

Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz in insgesamt neun Landkreisen in Bayern über dem Wert von 1000.

Weitere Informationen und Bilder folgen!

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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