Miltenberg achtet auf Tradition bei der Michaelismesse
Es gilt noch die Jahrmarktsordnung aus dem Jahr 1928. Inzwischen gibt es zwar drei Nachträge, der letzte aus dem jahr 1975, aber viele Regelungen aus 1928 sind noch gültig.
Wenn man die Jahrmarktsordnung liest, wird man nostalgisch. Ich bin mir nicht sicher, ob alle Reglungen zu Feuerstellen noch den heutigen Brandschutzvorschriften entsprechen.
Auch die Regelungen zu Hygiene aus dem jahr 1928 werden nicht jeden Mitarbeiter aus dem Gesundheitsamt begeistern.
Weitere lustige Inhalte finden Sie unter Kurioses zur Michaelismesse. Die Jahrmarktordnung im Original können Sie sich hier abrufen.
Vielleicht wäre es trotz aller Nostalgie doch zu überlegen, die Jahrmarktsordnung mit drei Änderungen und der ergänzenden Michaelismesseverordnung komplett neu zu fassen und auf den aktuellen Stand zu bringen.
In dem Wirrwarr an Vorschriften findet sich ja kaum jemand zurecht. Ich habe seit Jahren unbeabsichtigt gegen gültige Vorschriften verstoßen, denn es ist insbesondere untersagt, Tiere ohne Erlaubnis der Stadt Miltenberg mitzuführen.
Wo bekommt man diese Erlaubnis? Muß man die jeden Tag neu beantragen? Wird mein Hund vorher begutachtet? Fallen da Gebühren an?
Fragen über Fragen. Ein Wunder, dass die Stadtverwaltung während der Messe unter dem Ansturm von Hundebesitzern nicht zusammenbricht. Wo beantragen Besucher diese Erlaubnis eigentlich, wenn sie nach 12:00 Uhr in Miltenberg eintreffen?
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