Grundsteuer und digitale Ausstattung von Schulen auf der Agenda
Bezirksversammlung Unterfranken des Bayerischen Städtetages in Miltenberg
Zur Bezirksversammlung Unterfranken des Bayerischen Städtetages trafen sich die 29 Mitglieder im Regierungsbezirk Unterfranken am vergangenen Montag im Rathaus in Miltenberg. Unter Vorsitz von Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, Augsburg, diskutierten die Vertreter der unterfränkischen Städte, darunter Erlenbach, Miltenberg, Obernburg und Wörth, viele wichtige Themen. So ging es unter anderem um die Reform der Grundsteuer, die digitale Ausstattung von Schulen, das neunjährige Gymnasium und die Gewerbesteuerumlage.
Praktikables und rechtssicheres Modell
Zum Thema Reform der Grundsteuer waren sich die Mitglieder einig, dass sich Bund und Länder auf ein praktikables und rechtssicheres Modell einigen müssen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmesäule für die Städte und Gemeinden.
Zügige Reform der Grundsteuer gefordert
„Die Zeit drängt. Die Kommunen fordern eine zügige Reform der Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine wichtige und stetige Einnahmesäule für Städte und Gemeinden. Das Recht der Städte und Gemeinden auf einen gemeindlichen Hebesatz muss weiter bestehen. Der Koalitionsvertrag setzt einen guten Rahmen: Hier sind die Reform der Grundsteuer und das kommunale Hebesatzrecht als Ziele verankert. Nun müssen sich Bund und Länder schnell auf ein praktikables und rechtssicheres Modell einigen“, sagte der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl in einer Pressekonferenz am Rande der Veranstaltung.
Zweitwichtigste Gemeindesteuer
In Bayern betrug das Aufkommen der Grundsteuer B für Immobilien rund 1,8 Milliarden Euro und damit 10 Prozent der gesamten kommunalen Steuereinnahmen (18,7 Milliarden Euro). Gribl: „Damit ist die Grundsteuer nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Gemeindesteuer.“
Wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß
Der Hintergrund: Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bis spätestens 31.12.2019 muss der Gesetzgeber eine Reform der Grundsteuer beschließen. Die Neubewertung aller – in Deutschland insgesamt 35 Millionen – Grundstücke muss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Debatte um Reform läuft seit einem knappen Jahrzehnt
Die Debatte um eine Reform der Grundsteure läuft seit einem knappen Jahrzehnt. Bislang konnten sich Bund und Länder nicht auf ein Reformmodell einigen. Gribl: „Für die Kommunen ist entscheidend, dass die Grundsteuer verfassungsfest wird. Das muss in einem engen Zeitfenster geschehen. Die Regelung muss einfach zu vollziehen sein. Für die Kommunen darf die Grundsteuer keinen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Für die Kommunen ist wichtig, dass die neue Regelung die Wertentwicklung der Grundstücke nicht außer Acht lässt.“
Digitale Ausstattung von Schulen ist Gemeinschaftsaufgabe
In Punkto digitale Ausstattung von Schulen stimmten die Städtevertreter überein, dass der Freistaat sich an den Kosten für das digitale Klassenzimmer beteiligen muss. Gleichzeitig ist es für die Mitglieder wichtig, dass die digitale Infrastruktur an den Schulen des Freistaats auf einem pädagogischen Konzept aufbauen muss.
Freistaat trägt Mitverantwortung
„Der Freistaat trägt eine Mitverantwortung für die digitale Infrastruktur an Schulen. Die Digitalisierung des Unterrichtswesens ist mehr als die Weiterentwicklung von Kreide und grüner Tafel. Mit modernen Geräten ist es nicht getan: Technik hat eine dienende Funktion für Pädagogik. Laptops, Tablets und interaktive Whiteboards müssen im Unterricht sinnvoll zum Einsatz kommen“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags.
Pädagogisches Gesamtkonzept mit einheitlichen Standards
Gribl: „Die Digitalisierung der Klassenzimmer ist eine Frage des pädagogischen Gesamtkonzepts. Dies erfordert einheitliche Standards für die Pädagogik und die dafür nötige technische Ausstattung und die Systembetreuung.“ Nötig sind digitale Lern- und Lehrstrategien und die Qualifizierung der Lehrkräfte. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse bedeutet für das Schulwesen: Damit Kinder in allen Regionen Bayerns gleiche Chancen erhalten, braucht es ein Gesamtkonzept zu IT-Ausstattung und IT-Anwendung an Schulen.
Finanzierung nicht allein Kommunen auferlegen
Der Freistaat muss dauerhaft die IT-Ausstattung der Schulen und die Systembetreuung mitfinanzieren. Gribl: „Die Finanzierung dieser Zukunftsaufgabe darf nicht allein den Kommunen auferlegt werden. Die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologie ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Der Freistaat steht besonders in der Pflicht.“ Die Pädagogik hat sich mit den neuen digitalen Möglichkeiten weiterentwickelt. Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz muss in den Rahmen des Internet- und Computerzeitalters passen.
Angemessene Beteiligung von Bund und Freistaat
Der Bayerische Städtetag erwartet, dass sich Freistaat und Bund angemessen an den Kosten des Investitionsaufwands beteiligen. Gribl: „Ein befristetes Anschubprogramm zur Digitalisierung von Klassenzimmern kann nur ein erster Schritt sein, da die Ausstattung wegen des technologischen Fortschritts und der begrenzten Lebensdauer der Geräte ebenso eine Daueraufgabe ist wie die Systembetreuung.
Der Bayerische Städtetag ist der Verband der zentralen Orte Bayerns. Mitglieder sind alle 25 kreisfreien Städte, alle 29 Großen Kreisstädte und über 200 weitere kreisangehörige Städte, Märkte und Gemeinden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Autor:Andrea Kaller-Fichtmüller aus Miltenberg |
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