Gehen Sie wählen!

Mit Ihrer Wahl am nächsten Sonntag entscheiden Sie über die Zusammensetzung des 19. Deutschen Bundestags. | Foto: Andrea Kaller-Fichtmüller
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  • Mit Ihrer Wahl am nächsten Sonntag entscheiden Sie über die Zusammensetzung des 19. Deutschen Bundestags.
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Am Sonntag, 24. September findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt

Zahllose Plakate mit Politikern aller Parteien, die uns derzeit innerorts überall begegnen, zeigen uns, dass schon wieder vier Jahre vorbei sind. Das Fernsehduell der Spitzenkandidaten nach amerikanischem Vorbild ist auch bereits über die Bildschirme der Nation geflimmert. Höchste Zeit also, einen neuen Bundestag zu wählen.

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim

Am kommenden Sonntag, 24. September, ist es so weit. In der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr sind die Wahllokale für die rund 61,5 Millionen wahlberechtigen Deutschen – davon sind etwa 97.000 Wahlberechtigte im Landkreis Miltenberg – geöffnet. Gewählt wird die Zusammensetzung des 19. Deutschen Bundestags. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und sich seit mindestens drei Monaten dauerhaft in Deutschland aufhält, zum Beispiel seinen Wohnsitz hat.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Abgeordneten werden für die nächsten vier Jahre gewählt. Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim und folgen damit den Prinzipien einer Demokratie. Der Termin für die Bundestagswahl wurde vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt. Grundlage der Bundestagswahl ist das Bundeswahlgesetz.

Jetzt haben Sie die Wahl!

Das Wahlsystem für die Bundestagswahl ist eine Verbindung aus Mehrheits- und Verhältniswahlen. Das bedeutet, dass die Abgeordneten zur einen Hälfte in Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt werden und zur anderen Hälfte nach Grundsätzen der Verhältniswahl aus den jeweiligen Landeslisten. Das klingt im ersten Moment kompliziert, ist es aber nicht.

Sie haben zwei Stimmen

Als Wählerin und Wähler haben Sie zwei Stimmen, die Sie auf einem Stimmzettel abgeben. Mit Ihrer Erststimme entscheiden Sie sich für den Kandidaten oder die Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis. Ihre Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Diese Stimme ist für die Mandatsverteilung entscheidend, denn auf die nach dem Zweitstimmenergebnis ermittelte Gesamtzahl der Mandate für die einzelnen Parteien werden die in den Wahlkreisen in direkter Wahl errungenen Sitze voll angerechnet. Die verbleibende Zahl der Sitze wird nach den Landeslisten vergeben. Mit diesem Verfahren wird in der Regel ein vollständiger Verhältnisausgleich erzielt.

Insgesamt 598 Abgeordnete

Für die jetzt anstehende Bundestagswahl beträgt die Gesamtzahl der Abgeordneten insgesamt 598. Da, wie bereits erwähnt, die Hälfte direkt in den Wahlkreisen ermittelt wird, gibt es deutschlandweit insgesamt 299 Wahlkreise. 46 Wahlkreise befinden sich in Bayern, davon 5 in Unterfranken. Der Landkreis Miltenberg bildet dabei mit dem benachbarten Main-Spessart-Kreis den Wahlkreis Main-Spessart mit der Wahlkreisnummer 249. Kreiswahlleiter dieses Wahlkreises ist Sabine Kreußer im Landratsamt Main-Spessart. Im Landkreis Miltenberg wurden insgesamt 144 Wahlbezirke gebildet.

Die Überhangmandate

Über die gesetzliche Anzahl der 598 Sitze können sogenannte Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in dem betreffenden Bundesland zustehen würden. Durch diese erhöht sich die Gesamtzahl der Mandate. Im Wahlkreis Main-Spessart bewerben sich 8 Personen um ein Direktmandat im 19. Deutschen Bundestag.

Die Fünf-Prozent-Hürde

Um kleine Parteien, sogenannte „Splitterparteien“ von der Sitzverteilung auszuschließen, gibt es im Bundestagswahlrecht die Fünf-Prozent-Hürde, auch Sperrklausel genannt. Das bedeutet, dass diejenigen Parteien, die nicht mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erringen konnten und auch nicht in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, keine Mandate im Bundestag erhalten.

Der Stimmzettel

Bereits seit einigen Jahren gibt es keine Wahlumschläge mehr. Das heißt, dass Sie Ihren Stimmzettel vor dem Einwurf in die Urne nicht mehr in einen Umschlag legen müssen, wie dies früher der Fall war. Alle Stimmzettel haben eine Lochung am oberen linken Rand, um blinden oder sehbehinderten Wählern die Verwendung einer Stimmzettelschablone zu erleichtern.

Der Wahl-O-Mat

Wer noch Informationen zur Bundestagswahl benötigt, kann bei Wahl-O-Mat im Internet nachsehen. Dies ist eine Webanwendung, die eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl bietet. Sie wird seit 2002 von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betrieben. Jungwähler stellen die Fragen des Wahl-O-Maten zusammen, daher richten sich diese auch in erster Linie an die jungen Menschen. Doch auch jeder andere politisch Interessierte findet auf Wahl-O-Mat interessante und hilfreiche Informationen rund um die Bundestagswahl.

Nach der Wahl: die Ergebnisse

Am Wahlabend wird im Landratsamt Miltenberg das Teilergebnis für den Landkreis Miltenberg zusammengestellt. Sobald diese Ergebnisse, für deren Zusammenfassung und Feststellung der Kreiswahlleiter zuständig ist, vorliegen, werden sie im Internet unter der Adresse www.wahlen-in-mil.de veröffentlicht. Unter www.meine-news.de finden Sie ebenfalls am Wahlabend aktuelle Wahlergebnisse

Autor:

Andrea Kaller-Fichtmüller aus Miltenberg

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