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Das ändert sich 2021: Es gibt gute Nachrichten für das neue Jahr - trotz Corona!
Das ändert sich 2021:
Grundrenten-Aufschlag, Soli-Abbau, steigender Mindestlohn.
Landkreis Miltenberg. Es gibt gute Nachrichten für das neue Jahr - trotz Corona!
Die Renten werden steigen, der Solidaritätszuschlag ist so gut wie passé und außerdem gibt es erfreuliche Maßnahmen, um klimafreundliche Technologien voranzubringen. Viele Verbraucher dürften also 2021 tatsächlich hoffnungsvoll in Zukunft sehen.
Was sind wichtigsten Änderungen ab 2021 ?
GRUNDRENTE: Rund 1,3 Millionen Senioren mit kleiner Rente werden ab 1.1.2021 einen Aufschlag bekommen. Durchschnittlich gibt es einen Zuschlag von 75 Euro.
HOMEOFFICE-PAUSCHALE: Einen Steuerbonus erhält, wer in der Corona-Krise von zuhause arbeitet. Pro Homeoffice-Tag kann man fünf Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr.
CO2-PREIS: Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Die Bürger werden durch eine Ökostrom-Umlage entlastet, die sie mit dem Strompreis zahlen.
CO2-KOMPONENTE BEIM WOHNGELD: Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es ab Januar die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld.
Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden.
SOLI-ABBAU: Für fast alle Bürger fällt ab Januar 2021 der Solidaritätszuschlag weg. Ausnahme: Weiter sollen die zehn Prozent Bürger zahlen, die über ein höchstes Einkommen verfügen.
MEHRWERTSTEUER: Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs.
GRUNDSICHERUNG: Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Beispiel: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher.
MINDESTLOHN: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro.
KINDERGELD UND KINDERZUSCHLAG: Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben.
Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen.
KFZ-STEUER: Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen.
Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer - bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.
EINWEG-PLASTIK-VERBOT: Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen - nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.
EINKOMMENSTEUER: Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro (statt bisher 9408 Euro). Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
STEUERERLEICHTERUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen.
ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE: Ab 1. Januar sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können.
MAKLERKOSTEN: Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch höchstens die Hälfte der Maklerkosten übernehmen.
PERSONALAUSWEIS: Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37,00 Euro fällig - zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.
LEBENSVERSICHERUNG: Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen.
Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten ab Januar nach einheitlichen Kriterien angeben.
FLEISCHINDUSTRIE: Werkverträge für die vor allem osteuropäischen Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind ab 1. Januar verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.
ULTRASCHALL: Medizinisch nicht notwendiges «Babykino» oder «Babyfernsehen», also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden.
PENDLERPAUSCHALE:
Ab dem 21. Kilometer gilt nun folgendes für Pendler: Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021. Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt bei 0,30 Euro. Wer weiter als 20 Kilometer von seinen Arbeitsplatz entfernt ist, darf sich nun über eine Pauschale von 0,35 Euro freuen.
AUSZUBILDENDE: Auch Azubis dürfen sich über ein positiveres Einkommen ab dem 1. Januar freuen. Ihr Gehalt steigt von derzeit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr auf mindestens 550 Euro. Der Azubi-Lohn steigt im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent – jeweils im Vergleich zum Einstiegsgehalt. Im anschließenden Jahr 2022 liegt die Mindestvergütung dann bei 585 Euro, 2023 bei 620 Euro.
VERÄNDERUNGEN IM GESUNDHEITSWESEN:
Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wird im neuen Jahr einfacher. Die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten wird zum Jahreswechsel auf 12 Monate reduziert.
Telefonische Krankschreibung: Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können bis zum 31. März 2021 telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.
Menschen, die eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung benötigen, haben es ab 1. Januar 2021 leichter. Der jeweilige Arzt kann die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse nun digitalisiert und elektronisch versenden. Der "gelbe Schein" muss von Versicherten dann nicht mehr wie bisher selbst an ihre Krankenkasse geschickt werden.
Digitale Verordnung: Verschreibungspflichtige Medikamente benötigten bisher immer einen jeweiligen Rezept-Zettel, der von den Patienten zur Apotheke gebracht wurde, damit ein Medikament ausgehändigt werden konnte. Doch nun ist die Digitalisierung auch in der Pharmaindustrie angekommen. Alternativ zu der Papierversion wird ab 1. Juli 2021 das eRezept eingeführt.
Der gesetzlich Krankenversicherte kann in Zukunft mit Hilfe einer App die ärztlich verordneten Medikamente auf den Smartphone aufrufen und hat sogar die Möglichkeit bei einer Online-Apotheke die benötigten Medikamente zu erlangen. Der behandelnde Arzt erstellt das digitale eRezept und signiert es. Wie der Name einer solchen App heißen soll, steht bis dato
nicht fest.
VIA CODE: Auch bei der Post wird es im Frühjahr 2021 zu einer digitalisierten Veränderung kommen. Mit Hilfe eines Data-Matrix-Codes, der seitlich an der Briefmarke angebracht wird, kann der Laufweg der Sendung beobachtet werden.
Die Briefe werden zudem am Abgangs- und Empfängerort in den Sortierzentren erfasst, damit der individuelle QR-Code zur kostenlosen Sendungsverfolgung funktioniert. Durch eine App kann der Absender eines Briefes nachverfolgen, wo sich die jeweilige Post gerade befindet und ob es eine erfolgreiche Zustellung gab.
Für den individuellen Code ist die Versandart, das Motiv der Briefmarke und die Portohöhe von Interesse. Zudem werden die exklusiven Briefmarken gescannt und nicht mehr abgestempelt. Der Vorteil für die Post entspricht der schnelleren Recherche der Verlustreklamationen.
Fazit: Mit dem Ende des Corona-Jahres 2020 setzen viele Menschen ihre Hoffnungen auf das neue Jahr- vor allem in Sachen Corona-Impfstoff.
Im kommenden Jahr 2021 dürfen sich viele Menschen erst einmal über höhere Einkünfte freuen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt, Familien werden gleich mehrfach entlastet und eine größere Zahl an Studenten bekommt Bafög. 2021 beginnt also mit vielen positiven Nachrichten.
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Autor:Roland Schönmüller aus Miltenberg |
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