Volksbegehren (bayerischer) Landtag abberufen
Bereits 28.000 Stimmen in Bayern für die Abberufung des Landtages
Die Abgabe des Antrags für das Volksbegehren Landtag abberufen, fand am 24.6.2021 mit 28.000 Stimmen statt. Für das Volksbegehren werden Listen in den Rathhäusern ausgelegt (ähnlich wie bei dem Volksbegehren Bienenschutz) , in denen sich jeder Stimmberechtigte in Bayern eintragen kann (weitere Infos siehe nachfolgend und auf der Webseite, die Links stehen am Ende des Artikels).
Der Hintergrund des Volksbegehren ist, eine Politik für den Bayerischen Bürger zu erwirken und NICHT für die Parteien!
Ein Ausschnitt aus der Webseite:
Es gibt nach unserer Meinung noch dazu eine sehr große Anzahl bayerischer Bürger, die eine andere Politik vom Landtag erwarten und die das mit ihrer Stimme zum Ausdruck bringen werden.
* Unsere Kinder in Bayern sollen ihre normale Kindheit erleben dürfen, unsere Familien brauchen Schutz und Sicherheit.
* Unsere bayerische Kultur soll blühen und alle Bürger in Bayern und seine Besucher mit allen Facetten bereichern.
* Unsere bayerische Wirtschaft und der Fremdenverkehr gehören zu den Besten der Welt, keiner darf sie zerstören.
* Unsere bayerischen Bürger haben ein Recht darauf, angehört zu werden.
* Unsere bayerischen Abgeordneten im Landtag haben die Pflicht, die Interessen von uns Bürgern zu vertreten.
* Alle bayerischen Bürger haben ein Recht auf die Wahrheit.
* Alle Abgeordneten und die Regierung haben die Pflicht zur Wahrheit.
Diese Abgeordneten in diesem aktuellen Landtag sind eine Schande für Bayern, sie verhalten sich wie dressierte Schafe und blöken nur nach, was ihnen von der Partei vorgekaut wird. Kein Untersuchungsausschuss – keine Enquete Kommission- keine Fraktion in der Opposition bestellt den Ministerpräsidenten ein und fordert Aufklärung- nur buckeln vor der Partei. Dafür braucht es keine Abgeordneten mit Sonderrechten und keinen Schulabschluss, das kann wirklich JEDER.
Helft alle mit, eine bessere Politik in Bayern zu verwirklichen!
Aus der Telegrammgruppe:
So geht es weiter mit den Fristen für Volksentscheide
I. (erledigt) Zulassungsantrag für ein Volksbegehren
Mit 25.000 Unterschriften kann beim bayerischen Innenministerium ein Volksbegehren beantragt werden. Die Unterschriften können frei gesammelt werden. Von der jeweiligen Gemeinde muss bestätigt werden, dass die Unterschreibenden in Bayern wahlberechtigt sind. Die Unterschriftensammlung muss daher auf nach Gemeinden getrennten Blättern erfolgen. Bei der Einreichung darf die amtliche Bestätigung der Unterschriften nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Zeitbeschränkungen gibt es nicht.
Das bayerische Innenministerium prüft, ob das Volksbegehren rechtlich (nicht inhaltlich) zulässig ist. Bei rechtlichen Bedenken des bayerischen Innenministeriums muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Nur er kann über die Ablehnung eines Zulassungsantrag entscheiden. Die Entscheidung muss spätestens drei Monate nach Anrufung vorliegen. Wird der Antrag wegen rechtlicher Unzulässigkeit abgelehnt, kann die Initiative vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof nochmal eigens dagegen klagen.
II. Volksbegehren
Nach Zulassung des Antrags wird vom Innenministerium innerhalb von acht bis zwölf Wochen der Zeitraum für das Volksbegehren bekannt gegeben. Dazu müssen sich die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 14 Tagen in Listen eintragen, die in den Rathäusern bzw. Kreisverwaltungsreferaten ausliegen.
Wenn sich innerhalb dieser 14 Tage 10% (ca. 950.000) der in Bayern Stimmberechtigten eintragen, dann ist das Volksbegehren erfolgreich. Die bayerische Staatsregierung muss eine Stellungnahme dazu abgeben. Anschließend entscheidet der Landtag darüber, ob er das von den Bürgern vorgeschlagene Gesetz annimmt oder ablehnt.
III. Volksentscheid
Wenn der Landtag das Gesetz ablehnt, wird innerhalb von drei Monaten ein bayernweiter Volksentscheid durchgeführt. Der Landtag kann dem Volk einen eigenen Alternativvorschlag vorlegen. Der Volksentscheid ist angenommen, wenn er die einfache Mehrheit der Abstimmenden erreicht. Soll durch den Volksentscheid die Bayerische Verfassung geändert werden, ist ein Zustimmungsquorum von 25% der Stimmberechtigen erforderlich.
Es sind alleine in Bayern viele kritische Stimmen, bleiben Sie weiter kritisch, teilen Sie diesen Beitrag und verfolgen Sie weiterhin diese Aktion, die es Ihnen ermöglicht gehört zu werden.
Autor:Marianna Ventura aus Miltenberg |
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