Naturgefahren und Elementarschadenversicherung
Wie versichere ich mein Haus gegen die Folgen der Klimakrise? - Lesertelefonaktion am 2. Dezember
Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am Lesertelefon
Donnerstag, den 2. Dezember 2021 von 16 bis 19 Uhr
gebührenfreie Servicenummer: 0800 – 0 90 92 90
Mitte Juli 2021: Nach extremem Starkregen überschwemmt eine Jahrhundertflut das gesamte Ahrtal und weitere Landesteile im Westen Deutschlands. Mit der Flutwelle sind die Folgen der Klimakrise auf dramatische Weise im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen. Bereits wenige Tage nach der Katastrophe wird klar, dass viele der zerstörten Häuser gar nicht oder nicht ausreichend versichert waren. Denn um sich gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren abzusichern, ist zusätzlich eine Elementarschadenversicherung gefragt, doch nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sind nur 46 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Worauf es beim Schutz vor Naturgefahren ankommt und wann eine Elementarschadenversicherung sinnvoll ist, dazu informieren Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in der Sprechzeit.
Klima als Risiko neu bewerten
Wer bisher sein Haus oder seine Wohnung gegen die Folgen von Wetterereignissen schützen wollte, baute auf eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie decken standardmäßig die Risiken Sturm, Hagel und Blitzschlag ab. Doch mit den Klimaveränderungen kommen weitere Risiken dazu: Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch und Erdsenkung lautet die Liste der neuen Gefahren, die mit Extremwetterereignissen in Zusammenhang stehen. Und diese Risiken betreffen nicht allein Gebäude in Tal- oder Hanglagen. Beispiel Starkregen: Extreme Unwetter mit Regenmengen von 40 Litern pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde können grundsätzlich überall auftreten. Bei solchen Regenmengen sind Kanalisationssysteme schnell überfordert und das Oberflächenwasser lässt Unterführungen, Keller und Wohngebäude in kürzester Zeit volllaufen. Hinzu kommt die Gefahr eines Rückstaus, wenn Wasser bei einer Überlastung der Kanalisation durch Abflussrohre ins Haus gedrückt wird. Fällt der Niederschlag als Schnee, kann die Last der Schneemassen Dächer zum Einsturz einbringen. Auch in diesem Fall bleiben Betroffene ohne Elementarschadenversicherung auf dem Schaden sitzen.
Klimafolgenschutz durch Elementarschadenversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hat in Folge der Flutkatastrophe ein Positionspapier mit Vorschlägen für eine flächendeckende Absicherung gegen Naturgefahren vorgelegt. Demnach sollen die neuen Wohngebäudeversicherungen standardmäßig mit einem Elementarschadenschutz versehen sein, den Kunden ausdrücklich abwählen müssen, um nicht versichert zu sein. Gleichzeitig fordern die Versicherer unter anderem ein gesetzliches Bauverbot in hochwassergefährdeten Gebieten, die Verankerung einer Klimafolgenanpassung im Bauordnungsrecht und die Einrichtung eines bundesweiten Naturgefahrenportals.
Erweiterung des Versicherungsschutzes schon heute möglich
Doch bis der Gesetzgeber aktiv wird, kann viel Zeit vergehen. Zeit, die viele Hausbesitzer nicht haben. Bereits heute lassen sich bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherungen um den Baustein der Elementarschadenversicherung erweitern – als einzelne Versicherung gibt es sie nicht. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei individuell vom Gebäude und dessen Standort ab. Je höher das Risiko von Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen, desto höher liegen die Kosten für die Absicherung. Über eine Selbstbeteiligung lässt sich die Höhe der Versicherungsprämie in manchen Fällen senken. Je nach Lage des Gebäudes kann der Versicherer auf den Einbau baulicher Sicherheitsmaßnahmen wie Rückstauklappen bestehen, bevor er es versichert.
Zum Nulltarif: Expertenrat zu Elementarschadenversicherung
Ist eine Elementarschadenversicherung für mein Haus sinnvoll? Wie hoch ist in meiner Region das Risiko für Naturgefahren? Wie hoch sind die Kosten für eine Elementarschadenversicherung? Soll ich die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung erweitern? Welche baulichen Maßnahmen können die Versicherungsprämie senken? Muss mein bisheriger Versicherer den Baustein Elementarschaden anbieten? Macht eine Elementarschadenversicherung auch für Mieter Sinn? Alle Fragen rund um die finanzielle Absicherung gegen Naturgefahren beantworten die Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in der Sprechzeit:
• Gerald Archangeli; Versicherungsbetriebswirt, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Berlin
• Frank Holthaus; Vorstandsvorsitzender des Bezirksverbands Osnabrück des BVK, Rieste bei Osnabrück
• Martin Hardenacke; Versicherungsfachmann, Pressesprecher des Bezirksverbands Köln/Bonn des BVK, Bergisch-Gladbach
• Jürgen Rohm; Versicherungsfachmann, Pressesprecher des BVK-Bezirksverbands Würzburg
• Steffen Kabelitz; Versicherungsfachmann, Vorsitzender des BVK-Bezirksverbands Suhl / Erfurt
Rufen Sie an! Am Donnerstag, den 2. Dezember 2021 zwischen 16 und 19 Uhr.
Der Anruf unter 0800 – 0 90 92 90 ist aus allen deutschen Netzen gebührenfrei.
Quelle: Sprechzeit
Autor:meine-news.de Redaktion aus Miltenberg |
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