Tierschutz: Verbesserung des Tierwohls bei Legehennen ab 01.01.2017
Seit dem 1. August 2016 wird auf das Schnabelkürzen bei Legehennenküken in Brütereien verzichtet. Dies haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. und der Bundesverband Deutsches Ei e. V. vereinbart. Außerdem hat sich die Geflügelwirtschaft verpflichtet, ab dem 1.Januar 2017 keine schnabelgekürzten Junghennen mehr einzustallen.
Die Haltung nicht-schnabelkupierter Hennen stellt wesentlich höhere Anforderungen als bisher an Tierhalter und -betreuer, damit es nicht zu Federpicken kommt. Insbesondere in der Umstellungsphase kann daher eine intensive fachliche Beratung und Begleitung durch Spezialisten sehr hilfreich sein, um Tierverluste bestmöglich zu vermeiden. Tierhalter haben nicht nur einen Notfallplan als reaktive Maßnahmen zur Beruhigung der Tiere und zur Kontrolle des Geschehens beim Auftreten von Federpicken und Kannibalismus zu ergreifen, sondern auch Vorbeugemaßnahmen zur Stressreduktion zu treffen, wie z.B. durch das Angebot von Beschäftigungsmaterial. Mögliche Notfallpläne und vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minimierung von Federpicken und Kannibalismus, finden sich in übersichtlicher Form z. B. im Internet in den „Niedersächsischen Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus zum Verzicht auf Schnabelkürzen bei Jung- und Legehennen“.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Verwendung von monochromatischem Licht (z. B. Rotlicht) bzw. ein starkes Abdunkeln der Haltungseinrichtung, sowie ein Verdunkeln der Lichtöffnungen nur im Ausnahmefall mit tierärztlicher Indikation zulässig sind. Die tierärztliche Indikation muss plausibel sein und der schriftliche Nachweis muss auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Anlässlich der nun bevorstehenden Umstellung möchte das Veterinäramt die Legehennenhalter im Landkreis darauf hinweisen, dass bei Bedarf die Möglichkeit der Beratung durch die landwirtschaftlichen Geflügelfachberater der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung steht, falls Federpicken vermehrt auftritt. Für Unterfranken ist dies: Frau Christine Reuter, AELF Kitzingen, Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen, Telefon: 09321/3009-116. Am AELF Kitzingen wird über dieses Thema am 21.11.2016 im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Legehennenhalter referiert werden. Eine vorherige Anmeldung unter der Tel.-Nr. 09321/3009-0 ist für die Teilnahme erforderlich.
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