Naturschutzbehörde hilft und gibt Ratschläge
Tierischen Mitbewohnern an Gebäuden helfen

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Gebäude sind in unseren Siedlungen auch wertvoller Lebensraum für Tiere. Hier sind in erster Linie die Vögel wie Rauch- und Mehlschwalbe, Mauersegler, Haussperling, aber auch der Hausrotschwanz zu nennen.

Sie bauen ihre Nester direkt an die Fassade, nutzen Hohlräume, Nischen oder nisten in Fassadenbewuchs wie Efeu. Eine weitere, große Gruppe sind die Fledermäuse, die Gebäude gern als Quartier nutzen. Häufig sind das sogenannte Sommerquartiere im nicht ausgebauten Dachstuhl, hinter Fassadenverkleidungen oder in Ritzen und Spalten. Als Winterquartier werden alte, frostfreie Kellergewölbe oder Stollen genutzt. Hornissen gehören auch zu den Arten, die gerne Gebäude besiedeln und gesetzlich geschützt sind.
Alle heimischen Vogelarten, Fledermäuse und Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Sie dürfen weder gestört, gefangen, getötet noch ihre Lebensstätten (Nester, Fledermausquartier) zerstört werden.
Wenn bei Renovierungen, Umbauten, Gebäudeabbrüchen oder Dachneueindeckungen geschützte Arten und/oder deren Lebensstätten betroffen sein sollten, ist die untere Naturschutzbehörde rechtzeitig zu informieren. Bei frühzeitiger Einbeziehung der Behörde lassen sich meist Lösungen finden, um den Arten auch weiterhin Platz zu bieten, ohne dass das Vorhaben eingeschränkt werden muss. Dauernester wie etwa von Schwalben sind ganzjährig geschützt: Auch außerhalb der Brutzeit dürfen Schwalbennester nicht ohne Genehmigung beseitigt werden. Gleiches gilt für Fledermausquartiere. Leider wurden in der Vergangenheit der unteren Naturschutzbehörde immer wieder Fälle von beseitigten Nestern gemeldet. Dabei lassen sich bei einem berechtigten Anliegen Lösungen finden.
Der Rückgang der biologischen Vielfalt macht auch vor dem Siedlungsbereich nicht halt. Daher ist das Aufhängen von Nist- und Fledermauskästen geeignet, um die Wohnungsnot in Städten und Gemeinden zu lindern und einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Es fehlt aber auch zunehmend an der Nahrungsgrundlage, also an Insekten, Würmern, heimischen Pflanzensamen und Früchten. Den Mehlschwalben fehlt es gerade in den Städten auch zunehmend an Nistbaumaterial. Sie brauchen offene, lehmige, feuchte Erde aus Pfützen, um ihre Nester an Fassaden bauen zu können. Sowohl die eigene Gartengestaltung als auch die von öffentlichen Grünflächen kann zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage mit beitragen.

In Mönchberg ist die Errichtung eines Mauerseglerturms geplant, um den Mauerseglern wieder Nistmöglichkeiten zu bieten. Eine Erhebung hat ergeben, dass in den letzten drei Jahren immer mehr Nistplätze verloren gegangen sind.

Die untere Naturschutzbehörde hofft, dass das Projekt zum Erfolg führt; Fördermittel bis zu 70 Prozent der Kosten können in Aussicht gestellt werden. Wer einen praktischen Beitrag leisten will, aber
nicht weiß wie, kann sich gerne an die untere Naturschutzbehörde wenden. Auch bei Fragen des Artenschutzes bei Renovierungsmaßnahmen, Umbauten, Gebäudeabbrüchen oder Dachneueindeckungen steht sie gerne zur Verfügung.

Auskünfte:
Alexander Brand Telefon: 09371 501-331
Kim-Joelle Groß Telefon: 09371 501-311
Ulrich Müller Telefon: 09371 501-303
Auf der Website des Landkreises Miltenberg sind mehrere Merkblätter zur Berücksichtigung
des Artenschutzes zu finden.

Autor:

Blickpunkt MIL aus Miltenberg

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