Stallpflicht für Geflügel wurde aufgehoben
Das Veterinäramt Miltenberg teilt mit, dass das eingestallte Geflügel nunmehr wieder aus den Ställen darf. Die per Allgemeinverfügung angeordnete Stallpflicht und das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art werden für den gesamten Landkreis aufgehoben. Die Untersuchungen von Wildvögeln am Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weisen auf ein rückläufiges Vogelgrippe-Geschehen in der Wildvogelpopulation und beim Hausgeflügel hin.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ (Dringlichkeitsverordnung des BMEL) bis zum 20. Mai 2017 gültig ist. Die Geflügelhalter sind nach wie vor verpflichtet, diese strikten Biosicherheits-Maßnahmen einzuhalten.
Alle Geflügelhalter, die ihren Bestand bisher noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, müssen dies unverzüglich nachholen. Dies gilt auch für Hobby-Geflügelhalter.
Auch werden die Bürgerinnen und Bürger, die tote Wasservögel (Reiher, Enten, Gänse Schwäne, Kormorane, Möwen) oder tote Greifvögel finden, weiterhin gebeten, diese dem Veterinäramt mitzuteilen (Tel.: 09371 501-532 bzw. E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de).
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