Weltfrauentag 8. März 2018 – wie weit ist es mit der Gleichstellung in unserer Gesellschaft?

Alles gleich oder was? Wie sieht es mit der Gleichstellung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft aus?
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  • Alles gleich oder was? Wie sieht es mit der Gleichstellung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft aus?
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„Tag des Butterbrotes“, „Tag des Purzelbaums“, „Tag der Frau“??? Ähnlich wie beim Muttertag scheiden sich auch beim „Internationalen Frauentag“, der weltweit am 8. März stattfindet, die feministischen Geister: Was soll der eine Tag für die Gleichberechtigung bringen, wenn an den restlichen 364 Tagen das Thema unter den Tisch fällt? Auch Sabine Farrenkopf, seit 2015 Gleichstellungsbeauftragte im Landrats­amt Miltenberg, setzt lieber auf langfristige Projekte als auf einen einzigen Gedenktag. „Das Plakative eines solchen Tages sorgt natürlich schon für eine öffentliche Aufmerksamkeit, aber wichtiger ist die Nachhaltigkeit.“

Frauenrechte sind noch jung

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ heißt es im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2. Diesen Satz haben wir Elisabeth Selbert zu verdanken. Verabschiedet wurde das Gesetz 1949 mit diesem Satz nach harten Kämpfen von Selbert (SPD), einer Rechtsanwältin, und ihren Mitstreiterinnen: ­Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) sowie Helene Wessel (Zentrumspartei). Diese vier Frauen gelten als die „vier Mütter des Grundgesetzes“. Auch das Wahlrecht für Frauen wurde erst nach hartnäckigen ­Kämpfen zu Beginn der Weimarer Republik 1918 eingeführt. Vieles, was heute selbstverständlich ist, musste oft gegen den starken Widerstand der Männer erstritten werden. Tatsächlich war es so, dass der Gesetzentwurf von Elisabeth Selbert dreimal (!) abgelehnt wurde. Daraufhin mobilisierte Elisabeth Selbert die Öffentlichkeit, zu dieser Zeit hauptsächlich Frauen.

Denn es darf nicht vergessen werden, dass wir hier von der Nachkriegszeit sprechen. Auf 1000 Männer kamen 1263 Frauen. Zudem befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch fast zwei Millionen deutsche Soldaten in Gefangenschaft. Frauen sollten zwar wie Männer arbeiten können – was sie auch taten, zum Beispiel als LKW-Fahrerinnen oder Schweißerinnen – trotzdem, sobald wieder ein Mann im Haushalt war, alle Rechte abgeben? Da hatten die Politiker die Rechnung ohne die Wirtin gemacht. Elisabeth Selbert fuhr von Versammlung zu Versammlung und warb für ihre Sache.

Auch die Presse sprang der mutigen Frau zur Seite. Und Volkes Stimme hatte Erfolg: Der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ wurde in das Grundgesetz aufgenommen. Damit war die verfassungsmäßige Grundlage für Änderungen auch im Bürgerlichen Gesetzbuch gegeben. Denn das 1948 angewandte Ehe- und Familienrecht stammte aus dem Jahre 1896 (!) . Darin hieß es unter anderem: „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Entscheidungen zu“ oder „Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet (zum Beispiel mit einem Arbeitsvertrag), so kann der Mann das Rechtsverhältnis kündigen.“
Bis 1977 (!) war noch folgendes Gesetz aus dem BGB in Kraft: „Die Frau führt den Haushalt (...) Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“

Was hat sich seitdem getan?

Zum Glück sind diese Zeiten zumindest in Deutschland vorbei. Doch auch heute noch haben Frauen mit ausgewachsenen Vorurteilen zu kämpfen, gerade wenn sie in Männerberufen arbeiten. Daneben werden sie häufig schlechter bezahlt als männliche Kollegen in einer vergleichbaren Position.

Frau Farrenkopf: Gibt es denn überhaupt Erfolge in den letzten 30 Jahren in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern? „Bei dieser Frage habe ich ziemlich lange überlegt. Natürlich gibt es Errungenschaften in den letzten 30 Jahren, die das Leben für Frauen besser gemacht haben. Es muss nicht mehr der Ehemann gefragt werden, wenn eine Frau arbeiten gehen will. Die Berufswahl ist frei. Frau kann arbeiten, was sie möchte. Die Kinderbetreuung hat sich verbessert und sogar in der Politik steht eine Frau an der Spitze. Auch im Sexualstrafrecht sind wir etwas vorangekommen. Leider bleibt hier aber in vielen Bereichen ein fader Beigeschmack. Frauen dürfen heute zwar selbst entscheiden, ob sie ­arbeiten gehen, aber die Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Familie bleibt immer noch mehrheitlich an den Frauen hängen. Und auch die freie Berufswahl ist nach wie vor mit klischeehaften Vorstellungen überfrachtet und sogenannte ,Frauen-Berufe‘ sind wenig wertgeschätzt und schlecht bezahlt. Auch bei der Kinderbetreuung ist noch sehr viel Luft nach oben. Und was die Politik betrifft: Eine Bundeskanzlerin macht noch keine Parität aus. Im Landkreis Miltenberg sind lediglich 18% der Stadt- und Gemeinderäte weiblich. Oft höre ich Aussagen wie ,Ihr Frauen könnt doch heute alles machen wie die Männer‘ oder ,Im Vergleich zu früher seid ihr den Männern heute doch gleichgestellt‘. Es scheint oberflächlich betrachtet so zu sein, aber der Alltag sieht oft anders aus!“

Kann „frau“ das überhaupt?

Weibliche Azubis haben es bis heute schwer, einen Ausbildungsplatz in einem „Männerberuf“ zu finden. Andererseits trauen sich auch viele Mädchen einen technischen oder naturwissenschaftlichen Beruf gar nicht erst zu. Um den Anteil der Frauen in typischen „Männer“-Berufen zu erhöhen, findet seit 2001 der „Girls‘ Day“ statt, in diesem Jahr am 26. April.
Auch am Landratsamt Miltenberg haben Schülerinnen ab der 8. Klasse erstmals die Möglichkeit, in einen technischen Beruf „reinzuschnuppern“. Im Rahmen der Gleichstellung gibt es seit 2011 auch den Boys‘ Day, um Jungen für typische Frauenberufe zu interessieren. Weitere Infos unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.girls-day.de/">www.girls-day.de</a> oder <a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.boys-day.de/">www.boys-day.de</a>
Denn, so Sabine Farrenkopf: „Würden mehr Männer z. B. als Erzieher oder Pfleger arbeiten, würde sich das sicher auch auf die Bezahlung in diesen Berufsfeldern, die bisher überwiegend von Frauen ausgeübt werden, auswirken.“ Oft scheitert eine gleichwertige Berufstätigkeit der Frau auch an der fehlenden Vereinbarkeit mit der Familienarbeit.

Sabine Farrenkopf sieht die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens daher als klaren Wettbewerbsvorteil:
„Die Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass junge Leute sich den Arbeitgeber auch nach diesem Kriterium aussuchen, die Anzahl der Bewerber steigt, wenn ein Unternehmen z. B. Home-Office, flexible Arbeitszeiten oder andere familienfreundliche Regelungen bietet.“

„Gleichstellungsarbeit ist Gesellschaftsarbeit“

Sabine Farrenkopf sieht sich aber nicht als reine Frauen-, sondern als Gleichstellungsbeauftragte. Sie findet es wichtig, dass die Gesellschaft die Vorteile beider Geschlechter nutzt. „Es soll nicht so sein, dass ich als Frau so werden muss wie ein Mann, um Erfolg zu haben.“
Kommen denn „Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung“, wie es auf der Seite des Landratsamtes formuliert ist?„Ja, die gibt es immer wieder. Ich bin ja auch beratend tätig. Themen wie beispielsweise Scheidung, Mobbing am Arbeitsplatz oder auch Fragen zur Rückkehr in den Beruf sind regelmäßig Inhalt von Telefonaten, aber auch persönlichen Gesprächen. Auch Anregungen von Seiten der Bevölkerung gibt es. Das finde ich immer besonders gut, weil es zeigt, dass sich die Menschen mit der Thematik auseinandersetzen.“
Stichwort „#metoo“: Können sich betroffene Frauen an Sie wenden oder fällt das nicht in Ihre Zuständigkeit?„Frauen, die sexuelle Belästigung erfahren, können sich auf jeden Fall an mich wenden. Dieser Bereich fällt definitiv in meine Zuständigkeit! Als Gleichstellungsbeauftragte bin ich nicht nur für das Landratsamt Miltenberg, sondern für den gesamten Landkreis zuständig. In dieser Funktion bin ich auch beratend und unterstützend tätig.“
Was würden Sie sich persönlich noch wünschen? „Ich würde mir wünschen, dass wir eine Parität in den Parlamenten bekommen. Außerdem, dass Frauen endlich die gleiche Bezahlung erhalten wie männliche Kollegen und auch die Sozial- und Pflegeberufe mehr Wertschätzung und finanzielle Aufwertung erfahren.“

Veranstaltungen zum Frauentag 2018:

8. März:Filmvorführung <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.landkreis-miltenberg.de/Dox.aspx?detailid={358793F9-B029-4F2D-8139-1AE8407E94E5}">„Die Göttliche Ordnung“ in der Kinopassage Erlenbach</a> mit Sektempfang und Auftritt des A-cappella-Quintetts Piccolo. Einlass ab 19 Uhr, Eintritt: 8,50 Euro. Infos: <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Veranstaltungen.aspx?view=~/mil/termine/detail&orgid={BDAAE0B6-9C4B-41E1-A487-462DE42F6CFC}">www.landkreis-miltenberg.de</a>

8. März:Frauenfrühstück bei Frauen für Frauen e.V., ab 9 Uhr, Nebengebäude Jugendzentrum, Liebigstraße 49, 63906 Erlenbach, Beitrag 3 Euro, für MitgliederInnen 1,50 Euro.
Infos: <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.fff-erlenbach.de/">www.fff-erlenbach.de</a>

10. März:Engelberg-Gespräch zu „100 Jahre Wahlrecht für Frauen – Gewinn für alle oder herber Verlust für die Männer?“ u. a. mit Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a.D., 18 Uhr, Klosterschänke Engelberg bei Großheubach, Eintritt frei. Infos: <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.kab-aschaffenburg.de/index.html/engelberggespraech-frauen-haben-recht/15c61b7e-868a-456a-8ca0-60ee8cb73d3d?mode=detail">wwww.kab-aschaffenburg.de</a>

Autor:

Sabine Rindsfüsser aus Miltenberg

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