Weichenstellung für flächendeckendes Beratungs-Kompetenzzentrum
Als flächendeckendes „Kompetenzzentrum“ für die Beratung von Senioren und pflegenden Angehörigen bezeichnete Kreisrat Dietmar Fieger das im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales vorgestellte Vorhaben zum Ausbau der Miltenberger Seniorenberatungsstelle. Einstimmig schlägt der Ausschuss dem Kreistag vor, die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) nicht nur weiterhin mit jährlich bis zu 60.000 zu unterstützen, sondern zusätzlich auch eine Wohnberatungsstelle sowie einen Pflegestützpunkt anzugliedern.
Bislang hatte der Kreis die Beratungsstelle mit bis zu 70.000 Euro jährlich unterstützt, aber auch der Bezirk Unterfranken (für die Beratungsstelle Demenz), der Freistaat Bayern (zuletzt 25.000 Euro für die Fachstelle für pflegende Angehörige) und nicht zuletzt die beteiligten Verbände und Einrichtungen leisten einen Finanzierungsbeitrag. Die Qualität der Beratungen werde allgemein anerkannt, berichtete Vill, auch steige die Zahl der Beratungen ständig. Da der Bezirk künftig zusätzlich 10.000 Euro beisteuert, könnte die Landkreisförderung auf 60.000 Euro gesenkt werden.
Die Angliederung einer „kostenfreien, neutralen und unabhängigen Bau- und Wohnberatung im Hinblick auf die Barrierefreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis“ an die BSA entspreche einer priorisierten Empfehlung aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept. Die Aufgabenwahrnehmung in der vorhandenen Beratungsstelle ist zur Vermeidung von kommunal finanzierten Doppelstrukturen sinnvoll, auch könnte man dadurch „Beratung aus einer Hand“ anbieten.
Der BRK-Kreisverband, der die Geschäfte der BSA führt und für das Personal zuständig ist, habe angesichts der Pläne des Landkreises seine ursprünglichen Planungen zum Ausbau der eigenen Wohnraumberatung eingestellt, sagte Vill. Die Lohnkosten des mit einer halben Vollzeitstelle dafür eingeplanten BRK-Mitarbeiters von 31.000 Euro pro Jahr würde nach dessen Wechsel in die BSA der Landkreis nun zusätzlich zur BSA-Förderung übernehmen, später könnte der Mann für die Wohnberatung eingesetzt werden.
Für das Projekt soll die Fördermöglichkeit nach der staatlichen Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)“ in Anspruch genommen werden. Diese betrage insgesamt 40.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2021 und 2022. Die Wohnberatung könnte Anfang 2021 den Betrieb aufnehmen, sobald das Bayerische Sozialministerium die Maßnahme genehmigt hat.
Auch sprach sich der Ausschuss dafür aus, einen Pflegestützpunkt mit zwei Vollzeit-Beratungskräften an die BSA anzugliedern. Ein erster Versuch, einen solchen Pflegestützpunkt einzurichten, war 2010 gescheitert. Nun aber hätten sich die Rahmenbedingungen deutlich gebessert, verwies Vill auf eine attraktivere Kostenverteilung: So müssen sich die Kommunen künftig nur mit einem Drittel beteiligen, während es früher 50 Prozent waren. So würden von maximal 204.000 Euro 136.000 Euro von den Kassen getragen, den Rest würden Landkreis und Bezirk mit jeweils bis zu 34.000 Euro übernehmen.
Verhandlungsziel bei der Etablierung des Pflegestützpunkts sei es laut Vill, ein Angestelltenmodell, umzusetzen, bei dem der kommunale Träger zur Erfüllung der Aufgabe eine dritte Stelle – die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige – beauftragt. Angestrebt werden solle auch eine Niederlassung des Pflegestützpunkts im nördlichen Landkreis. Zudem müsse man vermutlich die Rechtsform des Trägerkuratoriums ändern – etwa in Form eines Vereins. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Verwaltung mit diesen Verhandlungen zu beauftragen.
Einstimmig sprach sich der Ausschuss auch für die weitere Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung mit maximal 50.000 Euro für 2021 aus. Die Beratung liegt in den Händen der Caritas und erfolgt gemäß der staatlichen Beratungs- und Integrationsrichtlinie. Dem Landkreis sei es ein Anliegen, die Beratung weiter von Caritas erledigen zu lassen, hob
Manfred Vill die hohe Qualität der Beratung sowie die gute Kooperation mit Jobcenter und Sozialamt hervor. Sollte Caritas die Aufgabe nicht wahrnehmen, müsse der Landkreis dies mit eigenem Personal tun. Der jährliche Kreiszuschuss hatte zuletzt bei 49.000 Euro gelegen; damit wurden drei Vollzeitstellen mitfinanziert.
Hatte von 2015 bis 2019 der Diözesancaritasverband noch einen großen Teil der Kosten der Beratung getragen, so zeichnete sich schon seit letztem Jahr eine Änderung ab: Aufgrund des immer engeren Finanzspielraums habe die katholische Kirche den allmählichen Rückzug aus der Mitfinanzierung angekündigt, erklärte Vill; ähnlich sei es bei der evangelischen Kirche. Der Diözesancaritasverband habe sich bislang noch nicht zur Mitfinanzierung im Jahr 2021 geäußert, bedauerte der Sozialamtsleiter. Stattdessen habe sich nun der Vorstand des Kreisverbands der Caritas dazu bereit erklärt, die Beratung mit drei Vollzeitkräften auch 2021 aufrecht zu erhalten – auch falls die Diözese sich finanziell nicht beteiligen sollten. Diese Deckungslücke könne bis zu 60.000 Euro betragen, sagte Vill und hob das großzügige und mutige Angebot ausdrücklich hervor.
Auch Landrat Jens Marco Scherf stimmte zu und lobte die sehr gute Arbeit in der Flüchtlings- und Integrationsberatung. Einig war sich der Ausschuss, dass man die drei Vollzeitstellen als Untergrenze halten müsse, sonst sei die Beratung nicht mehr möglich. Dass die Beratung weiter nötig ist, belegte Vill mit den aktuellen Flüchtlingszahlen. So sinke die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge zwar ständig, die Gesamtzahl der hier lebenden Ausländer – und damit der Beratungsbedarf – steige aber.
Beim Caritasverband soll nach dem Willen des Ausschusses auch weiterhin die Stelle der Integrationslotsin angesiedelt sein, von wo aus Koordination und Vernetzung der Ehrenamtsarbeit im Bereich Asyl und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erfolgt. Der Landkreis gibt die ihm hierfür zustehende Landesförderung an Caritas weiter und zahlt zudem zehn Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben (zuletzt 3.179 Euro für ein Jahr). Hauptfinanzier bleibt der Freistaat (80 Prozent), Caritas ist mit zehn Prozent dabei und finanziert auch die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Ausschuss sprach sich auch dafür aus, die mit der Caritas abgeschlossene Vereinbarung über die Ausweitung des Sprachvermittlerangebots bis Ende 2026 zu verlängern. Hier geht es um niedrigschwellige Sprachvermittlung wie Übersetzungsdienste für Menschen mit Verständigungsproblemen bei Gesprächen mit Behörden, Beratungsstellen, medizinischen Dienstleistern, Schulen und Kindertageseinrichtungen. Dafür wird die Integrationslotsinnenstelle von einer 0,5- auf eine 0,7-Stelle erweitert. Die Ausweitung des Angebots würde den Landkreis etwa 29.000 Euro mehr als bislang pro Jahr kosten.
Da die Nachfrage nach sozialem Wohnraum nach wie vor hoch ist und die soziale Wohnungsbörse FAIRMieten sehr gute Arbeit leistet, fördert der Landkreis gemäß Beschluss des Ausschusses dieses Projekt auch weiterhin. Zuletzt hatte der Kreis 45.193 Euro im Jahr 2019 bezahlt, was 90 Prozent der Personalkosten und der notwendigen Sachkosten für die Fachkraft entspricht. Die Caritas bezahlt aus eigenen Mitteln zudem eine Fachkraft mit zwölf Wochenstunden. FAIRMieten nimmt preisgünstige Angebote potenzieller Vermieter entgegen, stellt diese in eine Datenbank ein und unterstützt Vermieter bei der Suche nach passenden Mietern. Menschen, die preisgünstigen Wohnraum suchen, werden in die Datenbank aufgenommen; passende Angebote werden direkt an die Suchenden weitergeleitet. Daneben bietet die Stelle auch Schulungen für Menschen aus anderen Kulturkreisen zum korrekten Verhalten in einem Mietverhältnis an. „Das Angebot ist für alle Menschen konzipiert, die Bedarf an sozialem Wohnraum haben, unabhängig von Herkunft und Status“, stellte Landrat Jens Marco Scherf klar.
Das Angebot sei eine sinnvolle Ergänzung und keine Konkurrenz zu gewerblichen Maklern, informierte Manfred Vill und berichtete von positiven Rückmeldungen aus Jobcenter und Sozialamt, wonach die Stelle „ein wahrer Segen“ sei. Viele Menschen hätten ohne FAIRMieten keine Chance auf eine Wohnung auf dem freien Markt, bestätigte ein Ausschussmitglied. Dies sei bei der Bewertung der Vermittlungszahlen zu berücksichtigen. Außerdem werde das zur Verfügung stehende Wohnraumangebot im Regelfall durch die Mietobergrenzen von Jobcenter und Sozialamt deutlich begrenzt.
Kurz ging Manfred Vill auf die Förderung von Seniorenveranstaltungen im Landkreis ein. Der Landkreis bezuschusst laut den Richtlinien solche Veranstaltungen – etwa Seniorennachmittage – mit bis zu 300 Euro. In den letzten drei Jahren wurden 36 Veranstaltungen finanziell unterstützt mit einer durchschnittlichen Summe von 208 Euro. Die Bearbeitung der Anträge erfolge bei der Seniorenfachstelle des Landratsamtes.
Trotz der Corona-Pandemie finde der Kulturwochenherbst mit einem ausgearbeiteten Hygiene- und Abstandskonzept statt, berichtete Kulturreferentin Juliana Fleischmann. Karten müssten ausschließlich im Vorverkauf erworben werden, eine Abendkasse gebe es nicht. Als nächste Termine stehen die „Ovationen 2020“ am 18. Oktober im Bürgerzentrum Erlenbach, das Konzert mit dem Jazz Orchestra Erlenbach am 25. Oktober in der Frankenhalle Erlenbach sowie das Chor- und Orchesterkonzert am 13. November im Bürgerzentrum Elsenfeld an.
Informationen über alle Veranstaltungen sind unter https://kulturwochen.landkreis-miltenberg.de/ einzusehen.
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