Seit Jahresbeginn verbesserte Chancen auf Wohngeld durch Gesetzesänderung
Zum 01.01.2016 wurden die Sätze für das Wohngeld erhöht. Dadurch können mehr Menschen als vorher in den Genuss dieser Leistung kommen.
Wohngeld - eine finanzielle Hilfe des Staates für Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten - gibt es als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder Lastenzuschuss bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der Miete beziehungsweise monatlichen Belastung.
Interessant für Familien mit schulpflichtigen Kindern ist auch der Aspekt, dass selbst bei einem auch nur geringen Wohngeldanspruch gleichzeitig Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe besteht. Dieser beinhaltet z.B. die Möglichkeit, die Kostenübernahme für Schulausflüge und Klassenfahrten oder eine jährliche Unterstützung für Schulbedarf von 100 Euro beim Sozialamt zu beantragen.
Für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt ist der Wohngeldbezug ausgeschlossen, weil in diesen Leistungen die Kosten für die Wohnung schon berücksichtigt sind.
Informationen und eine unverbindliche Einschätzung, ob eine Antragstellung Erfolg haben könnte, erhalten Sie von den Sachbearbeitern der Wohngeldstelle des Landratsamtes Miltenberg (Dienststelle Obernburg), Tel. 06022-6200-0.
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