Reparaturbonus für Elektrogeräte – Fördermittel für 2024 verfügbar
Im Sinne der Nachhaltigkeit wurde unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ auf Beschluss des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz zum 01. Oktober 2022 im Landkreis Miltenberg ein Reparaturbonus für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten eingeführt.
Auch im Jahr 2024 stehen für diese freiwillige Leistung 4.000 € zur Verfügung. Hinzu kommen Fördermittel für Reparaturen in Repaircafés.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Beantragen können den Reparaturbonus Privatpersonen mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg, max. einmal pro Quartal, für die Reparatur von Elektrogeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Die Reparatur muss von Fachbetrieben erfolgen. Reparaturen von Elektrogeräten der gleichen Art werden innerhalb von 12 Monaten nur einmal bezuschusst. Förderfähig sind Mindestrechnungssummen von 50 €.
Ausgenommen von der Förderung sind Serviceleistungen, wie Reinigungen, Software-Updates, Wartungen oder Kostenvoranschläge.
Der Reparaturbonus wird gewährt, solange die bereitgestellten Fördermittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus besteht nicht.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Reparaturbonus kann beim Landratsamt Miltenberg, Kommunale Abfallwirtschaft beantragt werden, am einfachsten online unter https://formulare.landkreismiltenberg.de/formcycle/form/provide/559/. Die Rechnung eines Fachbetriebes ist als
Nachweis für die Reparatur beizufügen. Anerkannt werden jeweils die im betreffenden Kalenderjahr vorgenommenen Reparaturen, im Jahr 2024 also Reparaturen ab dem 1. Januar 2024.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.landkreis-miltenberg.de/Energie,Natur-Umwelt/Abfallwirtschaft/Reparaturbonus.aspx oder telefonisch unter der Telefonnummer 09371/501-384.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.