Landkreis Miltenberg fördert Nutzung von Mehrwegwindeln
Laut einstimmigem Beschluss des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz wird der Landkreis künftig Familien auch durch die Förderung des Einsatzes von Mehrwegwindeln unterstützen.
Demnach erhalten Familien auf Antrag für jedes im Landkreis Miltenberg wohnende Kind beim Kauf von Mehrwegwindeln einen Zuschuss von bis zu 100 Euro im ersten und zweiten Jahr. Die Kosten teilen sich der Landkreis und die jeweiligen Gemeinden. Die Landkreisverwaltung soll dieses Konzept den Gemeinden vorstellen, dafür werben und ab 2020 umsetzen. Damit ergänzt der Landkreis sein Konzept, Familien mit der kostenlosen Ausgabe von maximal 26 Windelsäcken zu unterstützen.
Bisher schon teilen sich Landkreis und Gemeinden die Kosten für die Windelsäcke. Diese Säcke können Familien mit Kindern im Alter bis zwei Jahren bei ihrer Gemeinde anfordern. Künftig können Eltern wählen, ob sie Windelsäcke oder finanzielle Unterstützung bei der Nutzung von Mehrwegwindeln wollen. Die Entscheidung des Ausschusses basiert auf einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Sie wollen damit den Einsatz von Mehrwegwindeln fördern, um durch den Verzicht auf Einwegwindeln zur Abfallvermeidung beizutragen. Entscheidend für den Erfolg sei es, gezielt für die finanzielle Förderung zu werben, so Kreisrätin Dr. Nina Schüssler. Da der Landkreis die Daten von Familien mit Neugeborenen nicht kennt, müsse man anders werben, so der Landrat – etwa mit in den Gemeinden ausliegenden Broschüren, über die Hebammen sowie in der Geburtshilfeabteilung im Krankenhaus. Wie im Konzept
dargelegt wird, sollen Gemeinden die Eltern bei der Anmeldung von Neugeborenen oder der Überreichung von Begrüßungsgeschenken auf die Fördermöglichkeit hinweisen. Die Mitwirkung der Gemeinden sei allerdings freiwillig, ergänzte der Landrat.
Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Kreistag, die Zahl der Naturschutzwächter im Landkreis von vier auf fünf zu erhöhen. Die Leiterin der Abteilung für Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen, Regina Groll, hielt dies für einen wichtigen Baustein zum Erhalt der Umwelt. Aufgabe der Naturschutzwächter ist es, „Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.“ Die Anzahl der Naturschutzwächter sei in keiner Verordnung festgelegt, sondern bemesse sich unter anderem an der Schutzwürdigkeit von Gebieten und dem Grad der Belastung. Im Landkreis gebe es elf Naturschutzgebiete, zwei Landschutzgebiete sowie zehn geschützte Landschaftsschutzgebiete und 44 Naturdenkmäler auf einer Fläche von 52.757 Hektar – eine sehr große Fläche für nur vier Naturschutzwächter. Die Naturschutzwächter erhalten Groll zufolge eine Aufwandsentschädigung von monatlich 102,26 Euro und zusätzlich nachgewiesene erhöhte Reisekosten sowie Dienstabzeichen und Dienstkleidung. Anträge auf Erhöhung der Anzahl der Naturschutzwächter in den 80-er und 90-erJahren seien vom Umweltausschuss abgelehnt worden, da keine sachlichen Gründe vorgelegen hätten, so Groll. Zurzeit seien die vier Naturschutzwächter Wolfgang Neuberger, Michael Mendel, Jochen Herberich und Robert Schmitt im Einsatz. Die Artenschutzaufgaben, insbesondere die Beobachtung der Vorkommen sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung über besonders geschützten Arten nähmen laut Groll zunehmend Raum. Daher sei es nötig, dass ein Naturschutzwächter für den gesamten Landkreis diese spezielle Aufgabe übernimmt. Wolfgang Neuberger sei als Biber- und Artenschutz- sowie Fledermausbeauftragter seit 1988 tätig. Aufgrund dieser umfangreichen Materie trete die Ausübung der übrigen Aufgaben in den Hintergrund, da er bereits durch seine Sonderaufgaben zeitlich sehr beansprucht ist. Daher könnte ein Neuzugang Neubergers Bezirk übernehmen, während Neuberger sich den Artenschutzaufgaben für den gesamten Landkreis vermehrt widmet. Groll wünschte sich einen Naturschutzwächter/eine Naturschutzwächterin aus der Region Südspessart, Bürgstadt oder Erftal.
Wie Landrat Jens Marco Scherf erklärte, werde er sich in Kürze mit Vertretern von Fridays For Future treffen, um mit ihnen über die von der Organisation vorgelegten Vorschläge zum Klimaschutz zu reden.
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab die Leiterin der Kommunalen Abfallwirtschaft, Ruth Heim, Beschlüsse bekannt. Demnach hatte der Ausschuss dem Kreistag empfohlen, Beschlüssen nachträglich zuzustimmen, die in der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftskraftwerks Schweinfurt gefasst worden waren. Es ging um Regelungen zur Anpassung des Gesellschaftervertrags bei Austritt eines Gesellschafters, die Rücklagenbildung und die Einführung einer dritten Preisstufe. Weiter sagte der Ausschuss Ja zu einer Anpassung der Preisgleitklausel in den Müllabfuhrverträgen sowie dem Vertrag über die Sammlung und Beförderung von Problemabfällen. Nun kann die Veränderung der Lohn- und Lohnnebenkosten bei Bedarf anhand eines Arbeitskostenindexes des Statistischen Bundesamtes errechnet werden. Den Auftrag für die Altpapiervermarktung, das auf der Müllumladestation Erlenbach erfasst wird, bekam für ein weiteres Jahr die Firma Palm Recycling. Er endet am 31. Dezember 2020.
Heim informierte weiter, dass der Auftrag für die Erfassung des Altglases, das in Containern gesammelt wird, in den Jahren 2021 und 2022 erneut an die Firma Werner (Goldbach) ging.
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