Kreistag Miltenberg
Kreisausschuss sagt Ja zum Haushalt der Rohe’schen Altenheimstiftung

Mit eindringlichen Worten hat die Leiterin der Rohe’schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt, Kerstin Weckwerth, die dramatisch schlechten Rahmenbedingungen der Pflege beschrieben. Man versuche, den Spagat zwischen Fachkräftemangel und Auswirkungen der Corona-Pandemie zu meistern, sagte sie. Gegen die schlechten Bedingungen in der Pflege sei man am 12. Mai sogar auf die Straße gegangen. „Was unsere Pflegekräfte leisten, ist herausragend, die Rahmenbedingungen der Pflege müssen dringend verbessert werden und die Pflege braucht mehr öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung“, unterstützte Landrat Jens Marco Scherf den eindringlichen Appell.
„Wir wissen teilweise nicht, wie wir Dienste besetzen sollen“, beklagte Kerstin Weckwerth. Zum einen gebe es keine Bewerbungen auf Stellenausschreibungen, zum anderen leide man massiv unter zahlreichen Quarantäne-Fällen beim Personal. Glücklich sei man allerdings, dass aufgrund der strikten Hygienebestimmungen seit Beginn der Pandemie kein Bewohner an Corona verstorben sei. Unter den Bewohner*innen habe es bislang nur wenige CoronaFälle gegeben, die allesamt glimpflich verlaufen seien – wohl auch aufgrund der hohen Impfquote in der Einrichtung.
Weckwerth wandte sich gegen die Impfplicht in den Einrichtungen, denn auf diese Weise drohe man zehn Mitarbeiter*innen zu verlieren: „Wir haben eine Impfquote von 95%, deutlich mehr als in der Bevölkerung. Aber die wenigen ungeimpften Menschen haben persönliche Gründe, sich nicht impfen zu lassen. Wir können es uns nicht leisten, diese wertvollen Leistungsträger zu verlieren“, appellierte Weckwerth. Die Sicherheit der zu pflegenden sei absolut gewährleistet, stellte sie klar, denn es gäbe engmaschige Corona-Kontrollen und regelmäßige Tests; Ungeimpfte müssten sich sogar täglich testen lassen. Auch trage das Personal während des gesamten Dienstes FFP2-Masken, was sehr anstrengend sei, aber maximalen Schutz garantiere.
Bei der „aktiven Pause“ am 12. Mai habe man sich klaren Forderungen an Politik und Kassen angeschlossen: die Rente ab 60 für Pflegepersonal, Vorteile bei den Sozialabgaben, 35-Stunden-Woche, finanzielle Gleichstellung von Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und einiges mehr. Landrat Jens Marco Scherf dankte sie für die stete Unterstützung der Einrichtung, Bund und Land für die finanziellen Hilfen während Corona. „Die Menschen in der Altenheimstiftung leisten Herausragendes“, kommentierte Scherf Weckwerths Vortrag.
 
In der Folge sagte der Kreisausschuss einstimmig Ja zum Haushalt der Stiftung. Im Erfolgsplan steht im Saldo ein kleiner Überschuss von 5.000 Euro bei Erträgen von 6.090.020 Euro und Aufwendungen von 6.085.000 Euro. Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 338.146 Euro ab. An Investitionen plant Weckwerth in diesem Jahr 120.000 Euro für Bauerhalt, Instandsetzung und Wartungen, dazu kommen Investitionen in Anlagegüter von 190.000 Euro (Steckbecken 27.000 Euro, Lüftungsanlage Spülküche 15.000 Euro, Kleinfahrzeug 15.000 Euro sowie die Planung eines neuen Notrufsystems) sowie Ausgaben für Digitalisierung in Höhe von 80.000 Euro.

Ebenfalls einverstanden zeigte sich der Ausschuss mit dem neuen Konzept von Kreisbrandrat Martin Spilger zur Aufstellung der Kreisbrandinspektion. Es sieht unter anderem fünf neue Stellen vor, um die Aufgaben innerhalb der Inspektion besser zu verteilen und auf Katastrophenschutz und Ausbildung mehr Wert legen zu können. Auch soll die Neuaufstellung dafür sorgen, dass mehr Freiräume für den Einsatzdienst entstehen. Spilgers Konzept sieht auch künftig vier statt drei Inspektionsbereiche vor – teilweise mit neuen, ehrenamtlich zu besetzenden Stellen. So wird etwa im KBI-Bereich 1der Katastrophenschutz gestärkt, indem der Kreisbrandmeister für Katastrophenschutz, Wolfgang Schmitt, Verstärkung durch einen neu installierten Fachberater Katastrophenschutz (Christian Fuchs) und einen neuen Kreisbrandmeister Kreisschirrmeister (Fabian Zoll) erhält. Den neuen Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit soll künftig Katrin Oettinger besetzen. Gesucht wird im Bereich 1 noch ein Fachberater Funk für den Süden des Landkreises. Der KBI-Bereich 2 unter Leitung von Hauke Muders bleibt personell und fachlich unverändert, den KBI-Bereich 3 übernimmt Kreisbrandinspektor Albert Klug. Klugs bisherige Position als Kreisbrandmeister wird Christof Körbel besetzen.
Neu ist der KBI-Bereich 4, der sich mit der Ausbildung beschäftigt. Neuer Kreisbrandinspektor ist Patrick Walter, der von den Kreisbrandmeistern Hüsamettin Arslan (Lehrgänge) und Thomas Keller (Wettbewerbe) unterstützt wird.
Im Zuge dieses Konzepts ist auch eine Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises für die ehrenamtlich im Auftrag des Landkreises Tätigen notwendig. Geändert werden muss ein Passus, der die Anzahl der Fachberater der Kreisbrandinspektion auf zwei beschränkt hat; dies soll nun aufgehoben werden, um das neue Konzept in der Kreisbrandinspektion zu ermöglichen. Der Kreistag muss der Änderung noch zustimmen, der Ausschuss sagte dazu bereits einstimmig Ja.

Der Landkreis soll nach dem Willen des Ausschusses die Anschaffung von acht Defibrillatoren finanziell unterstützen. Hintergrund ist eine Richtlinie des Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration, wonach der Freistaat Zuwendungen für die Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Reanimation durch Laien gewährt. Dies soll dazu beitragen, in Fällen eines plötzlichen Herzstillstandes die Wahrscheinlichkeit des Eintritts irreversibler Schäden und des Todes zu verringern. Um diese Förderung konnten sich alle Gemeinden in Landkreisen bewerben, die Mitglied einer Gesundheitsregion plus sind. Die vom Freistaat bereitgestellten 6.100 Euro reichten allerdings nicht aus, um alle zwölf Bewerbungen zu berücksichtigen; nur vier Anträge konnten aufgrund des limitierten Fördertopfes positiv beschieden werden. Die nicht berücksichtigten Anträge von drei Kommunen und fünf Vereinen sollen nun finanziell vom Landkreis unterstützt werden: Eine Hälfte der Anschaffungskosten soll der Landkreis übernehmen, die andere Hälfte soll jeweils der Antragsteller tragen. Gefördert werden soll pro Antrag eine Höchstsumme von 1.500 Euro. Der Ausschuss stimmte einstimmig zu und Landrat Jens Marco Scherf bat den Kreisvorsitzenden des Gemeindetags, Jürgen Reinhard, unter den Kommunen zu erfragen, ob es noch Gemeinden ohne Defibrillatoren gibt. Sobald diese Information vorliegt, will sich der Ausschuss über das weitere Vorgehen verständigen.

Da der Datenschutz immer größere Bedeutung auch in den Behörden und Kommunen hat, haben sich im Jahr 2019 laut dem Datenschutzbeauftragten des Landkreises und der Kommunen, Eberhard Merten, 26 Gemeinden im Rahmen einer „Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten“ zusammengeschlossen. Auf diese Weise sollen Synergieeffekte gehoben werden, auch erspart sich dadurch jede dieser Kommunen die Anstellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten. Merten stellte ausführlich dar, welche Tätigkeiten er ausführt, um sicherzustellen, dass die Gemeinden achtsam mit den Daten umgehen. Verantwortlich sei stets der Behördenleiter oder Bürgermeister, stellte er fest, der Datenschutzbeauftragte stehe den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze, dass alle rechtlichen Festlegungen eingehalten werden. Bei Mertens Tätigkeit geht es beispielsweise um den Aufbau eines Datenschutzmanagements, die Erfassung und Beschreibung aller Verarbeitungsprozesse, die Erfassung der Auftragsverarbeitungsverträge, die Dokumentation, aber auch Mitarbeiterschulungen und die Prüfung von Sachverhalten wie etwa Videoüberwachung und Einzelfallprüfungen aus allen Rechtsgebieten der Kommunen.
Dieser Zweckvereinbarung will nun auch die Gemeinde Großwallstadt beitreten. Damit dies möglich ist, müssen nicht nur alle angeschlossenen Gemeinden zustimmen, sondern auch der Landkreis Miltenberg. Diesen Beschluss fasste der Ausschuss einstimmig als Empfehlung an den Kreistag. Zudem gab der Ausschuss grünes Licht, dass die Landkreisverwaltung eventuell weitere Beitritte vollziehen darf, ohne dass der Ausschuss hierüber entscheiden muss. Auch dies muss der Kreistag beschließen.

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