Kita-Beratung bietet fachliche Hilfe
Im Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat sich am Montag die neue Fachberaterin für Kindertageseinrichtungen, Katharina Fluhrer, vorgestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Kindertageseinrichtungen (Kita) im Landkreis fachlich zu beraten. Vor allem die kommunalen Einrichtungen haben im Gegensatz zu den kirchlich getragenen bisher kaum eine Möglichkeit, fachliche Hilfe zu bekommen. Dies ändert sich nun.
Laut Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz wird Fluhrers Stelle zu 90 Prozent staatlich gefördert. Da Fluhrer erst zum 1. Februar 2017 ihre Stelle angetreten habe, man aber die staatliche Förderung bereits im vergangenen Jahr nicht habe verfallen lassen wollen, habe man schon 2016 einige Maßnahmen umgesetzt. Dies habe unter anderem die Anschaffung von Arbeitsmaterial für die Fachberaterin, die Übernahme von Dolmetscherkosten im Kita-Bereich, die Erstellung einer Infobroschüre und die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien für die Kindertageseinrichtungen umfasst. Fluhrer ist staatlich anerkannte Erzieherin und Kindheitspädagogin (M.A.) und hat Erfahrungen in Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten sowie in der sozialpädagogischen Familienhilfe und der Fachberatung für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gesammelt. Sie geht in ihrer neuen Stelle auf die aktuellen Bedarfe hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik in Kindertageseinrichtungen ein und begleitet die Einrichtungen in der Qualitätsentwicklung.
Wie der Kreisjugendring arbeitet, erläuterte dessen Vorsitzende Alison Wölfelschneider. Sie empfahl einen Blick auf die neu gestaltete Homepage, erklärte die Jugendleitercard (Juleica) und ging auf Veranstaltungen in der nahen Zukunft ein. So beteilige man sich am Kilian’s Openair im Jugendhaus in Miltenberg vom 28. bis 30. Juli, wo man unter anderem Mitmachangebote präsentieren und das Saftmobil besetzen werde. Im August/September werde man mit der Geschäftsstelle in die Mainstraße 51 nach Miltenberg umziehen, kündigte sie an, die Eröffnung sei für Oktober geplant. Zum 70-jährigen Bestehen des Kreisjugendrings veranstalte man einen Kreativwettbewerb zum Thema „Wie stellt ihr euch die Jugendarbeit in 70 Jahren vor?“ Im vergangenen Jahr habe der Kreisjugendring Zuschüsse von 28.476 Euro an Mitgliedsvereine ausbezahlt, blickte sie zurück. Die nächste Hauptversammlung des Kreisjugendrings sei für den 14. November 2017 angesetzt.
Gesetzliche Änderungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes brachte Wolfgang Leiblein dem Gremium näher. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Alleinerziehende bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen durch den anderen Elternteil zeitnah finanzielle Unterstützung erhalten. Neu sei unter anderem, dass die Höchstalterbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und bis zu 18 Jahre betragen kann, entsprechend der Ausweitung der Altershöchstgrenze von 18 Jahren. So liegt der monatliche Unterhaltsvorschuss für Kinder bis sechs Jahre bei 150 Euro pro Monat (Mindestunterhalt 342 Euro abzüglich Kindergeld von 192 Euro), für Kinder bis zum zwölften Geburtstag bei 201 Euro (393 abzüglich Kindergeld) und – neu – für Kinder bis zum 18. Geburtstag bei 268 Euro (460 Euro abzüglich Kindergeld). Er rechne mit einer Verdopplung bis zu einer Verdreifachung der Anträge, sagte Leiblein. Man habe aber erst einmal konservativ geplant und nur eine weitere Stelle ausgeschrieben.
Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz bereitete den Ausschuss auf die Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII zum 1. Januar 2018 vor. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sei vom Bundeskabinett beschlossen worden, sagte Rätz. Eine Entscheidung des Bundestages werde Ende Juni 2017 erwartet, der Bundesrat werde das Gesetz vermutlich am 7. Juli verabschieden. Er erläuterte die wesentlichen Änderungen, von denen aber nicht sicher sei, ob diese auch beschlossen würden. Geplant seien die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien, die Qualifizierung von Schutzinstrumenten und Schutzmaßnahmen, die Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz sowie bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
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