Jugendsozialarbeit an der Berufsschule wird ausgeweitet

Einstimmig hat sich der Jugendhilfeausschuss am Montag dafür ausgesprochen, die bisherige halbe Stelle für die Jugendsozialarbeit an den Berufsschulen Miltenberg und Obernburg auszuweiten. Eine weitere halbe Stelle soll dafür sorgen, dass jede Schule einen eigenen Pädagogen bekommt.

Stefan Adams, am Landratsamt zuständig für die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), hatte auf Wunsch des Ausschusses Zahlen, Daten und Fakten zusammengestellt. Er berichtete von 1780 Schülerinnen und Schülern an zwei Standorten, die Block-, Teilzeit und Vollzeitunterricht absolvieren. Seit Oktober 2015 sei Uwe Ludorf mit einer halben Stelle als Jugendsozialarbeiter für beide Schulen tätig, zusätzlich besetzt er eine halbe Stelle im Bereich der ambulanten Jugendhilfe. Er nutzt Büros in Obernburg und Miltenberg und pendelt zwischen den Standorten. Seine JaS-Stelle wird mit 8.180 Euro pro Jahr staatlich gefördert, der Landkreis zahlt rund 16.000 Euro. 59 der 62 Fälle des Sozialarbeiters seien 2016 von den Lehrern vermittelt worden, wusste Adams, zumeist sei es um Schulschwierigkeiten und Probleme in der Persönlichkeitsentwicklung gegangen. Er berichtete von mehreren Projekten an den Schulen und erklärte, dass an Ludorf verstärkt Anfragen von Lehrern nach Unterstützung bei drohenden Abbrüchen der Ausbildung herangetragen würden. Der Jugendsozialarbeiter bräuchte möglichst früh Informationen über drohende Ausbildungsabbrüche, sagte Adams, auch würde Ludorf gerne bei Konflikten mit Betrieben vermitteln – am besten gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Auch höhere Präsenzzeiten an den Schulen wären wünschenswert. Adams erklärte dem Ausschuss, dass die Förderrichtlinien die Aufteilung einer Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitstellen ermöglichen würden. Die staatliche Förderung läge bei 16.360 Euro, der Landkreis müsste rund 32.500 Euro bezahlen. Zudem liege ein Antrag des Schulleiters auf Aufstockung der Teilzeitstelle vor.
Die Vorteile von zwei Teilzeitstellen lägen auf der Hand, belegte Adams: ein Pädagoge pro Schulhaus ermögliche höhere Präsenzzeiten an den Schulen, zudem entfielen Fahrkosten und Arbeitszeit „auf der Straße.“ Auch die intensivere Kooperation mit anderen schulischen Förderdiensten sei besser umzusetzen. Dieser Auffassung schloss sich das Gremium einstimmig an. Landrat Jens Marco Scherf wertete den Beschluss als „sehr gute Entscheidung für die jungen Menschen an unseren beiden Berufsschulstandorten.“

Weiter beschloss der Ausschuss auf Grundlage der Ergebnisse des beratenden und begleitenden Ausschusses zur Jugendhilfeplanung einstimmig, als Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung „Familien in belastenden Situationen“ zu wählen. Damit die Interessen von Familien in diesem Ausschuss besser vertreten werden, wird künftig zudem Claudia Joos (Fachstelle für Familienangelegenheiten) im Ausschuss tätig werden. Ursula Weimer (Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie) hatte dem Gremium zuvor von den bisherigen Sitzungen des Gremiums und einer Klausurtagung berichtet, in der unter anderem das Schwerpunktthema erarbeitet wurde. Dabei sei auch klar geworden, dass eine Sozialraumanalyse mit aussagekräftigen Daten benötigt wird. Mittlerweile sei der Umfang der Jugendhilfeplanungsstelle von einer 0,25-Teilzeit- auf eine 0,5-Teilzeitstelle erhöht worden, so wie dies der Ausschuss einstimmig empfohlen habe.

Ebenfalls ohne Gegenstimme sprach sich der Ausschuss dafür aus, von 1. Juli 2017 an die monatlichen Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege anzupassen gemäß einer Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände. Wie Wolfgang Leiblein (Jugendamt) erklärte, betrifft dies junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung gewährt wird. Diese Beträge regeln den Unterhalt des jungen Menschen in Vollzeitpflege, Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege und Sonderpflege, wobei in der Vollzeitpflege zwischen Leistungen zum Unterhalt und Kosten der Erziehung unterschieden wird. Die monatliche Pflegepauschale ist nach Altersstufen unterteilt und beträgt nach den Empfehlungen der Spitzenverbände für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr 792 Euro, für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren 894 Euro und für Kinder ab dem 13. Lebensjahr 1028 Euro pro Monat. Für junge Menschen in Wochenpflege wird entsprechend weniger gezahlt.

Claudia Kallen (Jugendamt) stellte dem Gremium die gesundheitsorientierten Sprechstunden für Eltern mit Kindern im Alter von bis zu drei Jahren vor, die seit Ende April an den Familienstützpunkten in Miltenberg und Erlenbach angeboten werden. Diese niedrigschwelligen Angebote richten sich an Eltern, die im Umgang mit ihren Kindern unsicher sind. Die ersten Beratungen seien erfolgt, wobei zumeist Fragen der Alltagsstrukturierung und der Ernährung thematisiert worden seien. Die Beratungen seien kostenfrei und vertraulich, so Kallen. Den Landkreis koste diese Beratung, die in Erlenbach von Astrid Baum und in Miltenberg von Klaudia Bethke geleistet wird, dank Förderung des Bundes über die Bundesinitiative Frühe Hilfen nichts. „Ein sehr gutes Projekt von der Bundesebene“, kommentierte Landrat Jens Marco Scherf.

Christian Lieb (Sachgebiet Kinderpflegewesen) erläuterte dem Ausschuss die Konzeption zur Verwandtenpflege im Landkreis Miltenberg. Davon spricht man, wenn Kinder von Verwandten gepflegt werden, da die Eltern dazu nicht in der Lage sind. Aktuell gebe es 61 Pflegeverhältnisse im Landkreis, davon 20 Verwandtenpflegefälle. Bislang werde bei der Fallbearbeitung nicht zwischen Fremd- und Verwandtenpflege unterschieden. Mit dem nun vorliegenden Konzept werde den speziellen Bedürfnissen und den damit verbundenen Problemlagen besser entsprochen, sagte Lieb. Das Konzept, das im Landratsamt fachlich ausgearbeitet wurde und das zum 1. Juli 2017 in Kraft treten soll, erläutert auf vielen Seiten die Ziele der Verwandtenpflege, die Begriffsdefinition und die Voraussetzungen wie Gesundheit, Vorstrafen, räumliche und wirtschaftliche Bedingungen und vieles mehr.

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