Bildergalerie und Essay
Änderungen und Neues im Jahr 2022?

Auf ins neue Jahr 2022!
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Von Ausbildungsprämie
über Homeoffice-Pauschale
bis Zensus.

Was haben wir nur für eine Zeit!

Ohne Frage: die Corona-Jahre 2020 und 2021 werden in die Geschichtsbücher eingehen - soviel dürfte schon sicher sein!

Und es gibt 2022 vieles Erfreuliche und nicht wenige Verbesserungen - trotz Pandemie!

Mit neuen Gesetzen und Änderungen werden wir konfontiert.

Es sind Regelungen und Maßnahmen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eigentlich wir alle, kennen sollten.

Ein Überblick:

Ausbildungsprämie :
Alle Betriebe und Firmen können eine Ausbildungsprämie beantragen. wenn sie trotz der Corona-Pandemie die Zahl ihrer Ausbildungsplätze beibehalten oder sogar erhöhen, .

Autoversicherung:

Geänderte Einstufungen ja oder auch nicht?

2022 sind die Eigentümer von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen.

Rund sieben Millionen werden Pkw in eine höhere Klasse eingestuft.

Ungefähr 4,3 Millionen Autos profitieren von einer niedrigeren Einstufung.

Für etwa drei Viertel aller Autobesitzer bleibt alles wie gehabt.

Bahn:

Das freut vor allem die umweltfreundlichen Kunden:

Mit neuen Sprinterverbindungen wird die Deutsche Bahn ab 2022 auf acht der zehn stärksten innerdeutschen Flugstrecken eine schnelle und umweltfreundliche Alternative zum Flugzeug bieten.

Dreimal täglich je Richtung verbindet dann beispielsweise ein "superschneller Sprinter", so die DB, Berlin und Köln ohne Zwischenhalte in unter vier Stunden.

Briefporto:
Achtung Briefeschreiber und Postkunden allgemein!

Zum 1. Januar 2022 erhöht die Deutsche Post das Porto für einen Standardbrief von 80 auf 85 Cent.

Für eine Postkarte werden 70 Cent statt 60 Cent fällig.

Bürokratie:

Die neue Bundesregierung beabsichtigt Bürokratie abbauen und dafür ein neues Bürokratie-Entlastungsgesetz auf den Weg bringen.

Sie möchte ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen inklusive Praxischeck entwickeln und realisieren.

Corona-Bonus:
Die Möglichkeit, Mitarbeitern eine steuerfreie Corona-Prämie zu zahlen, besteht noch bis Ende März 2022.

Corona-Hilfen:
Die Bundesregierung verlängert die Corona-Hilfen für Unternehmen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022.

Elektronisches Arzneimittelrezept:

Ab Januar 2022 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente ein Muss. Patienten können die E-Rezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten.

Elektronische Krankschreibung:

Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Arzt eine Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse senden. Die Arbeitnehmer selbst müssen aber noch bis zum 1. Juli 2022 ihrem Betrieb die AU in Papierform vorlegen.
Anschließend sind auch die Unternehmen in die digitale Übermittlung einbezogen.

Führerschein:

Sind Sie zwischen 68 und 63 Jahre alt?

Dann müssen Sie im nächsten Jahr neue Führerscheine beantragen.
Doch keine Angst! Sie müssen den Führerschein nicht neu machen!

Personen mit dem Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958, die einen Führerschein besitzen, der vor 1999 ausgestellt wurde, müssen ihre Fahrerlaubnis bis spätestens zum 19. Januar 2022 umtauschen.

Frührentner:

Auch 2022 dürfen Frührentnerinnen und Frührentner dürfen auch 2022 deutlich mehr hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird: Insgesamt bis zu 46.060 Euro im Jahr (etwa 3.838 Euro brutto im Monat). Das soll vor allem Unternehmen und Kliniken bei Corona-bedingten Personal-Engpässen helfen.

Homeoffice-Pauschale:

Steuerpflichtige können 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro.

Von der Steuerpauschale würden auch Handwerker profitieren, die ihre Rechnungen oder Kostenvoranschläge im heimischen Wohnzimmer bearbeiten.

Inklusion und Barrierefreiheit in Unternehmen:

Zum 1. Januar 2022 sollen einheitlicher Ansprechstellen für Arbeitgeber zum Thema Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit ihre Arbeit aufnehmen.

Die Ansprechstellen beraten die Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie sollen sie auch bei Anträgen von für Förder- und Unterstützungsleistungen unterstützen.

Investitionsprämie für E-Autos:

Die Ampelkoalition will die Innovationsprämie (9.000 Euro für reine E-Autos und 6.750 Euro für Plug-in-Hybride) zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.

Kurzarbeit:

Das Bundesarbeitsministerium hat die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld noch einmal um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert.

So gilt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes weiterhin 24 Monate.

Kükentöten:

Deutschland ist das erste Land, das das Töten männlicher Küken verbietet.

Ab 1. Januar 2022 ist Schluss damit.

Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehenne-Rassen getötet, weil sie keine Eier legen.

Ladesäulen:

Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen wird einfacher: EC- oder Kreditkarte sollen für das Bezahlen an neu aufgestellten Ladepunkten reichen.

Lebensmittelhaltbarkeit:

Wenn Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit zu einem reduzierten Preis verkauft werden, um sie nicht wegwerfen zu müssen, reicht ab Mai 2022 ein einfacher Hinweis wie "30 Prozent billiger".

Mindest-Ausbildungsvergütung: Die Mindestvergütung für Auszubildende gilt für Ausbildungsverträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen und ab dem 1. Januar 2020 begonnen haben.

Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt 2022 von 550 auf 585 Euro.

2023 liegt sie dann bei 620 Euro. Im zweiten Lehrjahr bekommen Azubis jeweils 18 Prozent mehr und im dritten Lehrjahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr.

2022 sind das dann 690 Euro im zweiten Ausbildungsjahr, 790 Euro im dritten und 819 Euro im vierten Jahr.

Mindestlohn:

Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro (gleich 45,82 Stunden).

Für 1. Juli war die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro geplant.

Im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung ist allerdings eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro angekündigt. Dies soll wohl bereits 2022 geschehen.

Minijob:

Die neue Bundesregierung will die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöhen.

Die Minijob-Grenze soll sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren.

Midi-Job:

Die Midi-Job-Grenze soll nach dem Willen der Ampelkoalition auf 1.600 Euro erhöht werden.

Paketversand:
Gewerbekunden müssen ab dem kommenden Jahr mehr für den Paketversand bei DHL bezahlen.

Die Preiserhöhung betrifft in besonderem Maße schwere Paketsendungen über 20 Kilogramm.

Pflege: Ab dem 1. Januar 2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege um fünf Prozent erhöht.

Pflegegrad 2: ab 1. Januar 2022 724 Euro statt bisher 689 Euro
Pflegegrad 3: ab 1. Januar 2022 1363 Euro statt bisher 1298 Euro
Pflegegrad 4: ab 1. Januar 2022 1693 Euro statt bisher 1612 Euro
Pflegegrad 5: ab 1. Januar 2022 2095 Euro statt bisher 1995 Euro

Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um zehn Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.

Plastiktütenverbot:
Ab Anfang 2022 dürfen Händler keine Plastiktüten mehr an ihre Kundschaft ausgeben oder verkaufen. Ausgenommen sind ganz leichte Tüten, die sogenannten Hemdchenbeutel für Gemüse und Obst.

Solarpflicht:

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es noch nicht. In Baden-Württemberg zum Beispiel müssen ab Mai 2022 alle neu gebauten Wohnhäuser mit einer Solaranlage ausgestattet sein. Die neue Bundesregierung plant laut ihrem Koalitionsvertrag allerdings eine Photovoltaik-Pflicht. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten die Regel.

Steuererklärung:

Bis 31. Oktober 2021 musste die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt sein, mit Steuerberater ist noch Zeit bis zum 31. Mai 2022.

Umsatzsteuer:

Seit dem 1. Juli 2020 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.

Diese Ausnahmeregelung gilt noch bis 31. Dezember 2022.

Zensus:
Eigentlich sollte die große Volkszählung, der Zensus, schon 2021 durchgeführt werden.

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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