Ab 21. Mai wieder Eucharistiefeiern - Auch Tauffeiern von Kindern ab Christi Himmelfahrt wieder erlaubt
Bischof Jung bittet um sorgfältige Beachtung der Schutzmaßnahmen
Würzburg (POW). Im Bistum Würzburg dürfen ab Donnerstag, 21. Mai, dem Hochfest Christi Himmelfahrt, unter Einhaltung von strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder öffentliche Eucharistiefeiern stattfinden. „Ich bitte darum, diese Öffnung behutsam vorzunehmen und die Anordnungen für die Feier der Eucharistie sorgfältig zu beachten“, schreibt der Bischof im Begleitbrief zu seinem am Freitag, 15. Mai, veröffentlichten Dekret. Wo es naheliege, könnten neben der Feier der Eucharistie auch die anderen Gottesdienstformen wie Eucharistische Anbetung, Andachten, Tagzeitenliturgien und Wort-Gottes-Feiern weiter gepflegt werden. Es liege nun im Ermessen der Verantwortlichen vor Ort, angemessen mit dieser Situation umzugehen und das umzusetzen, was jetzt möglich und sinnvoll erscheine. „Da es an keinem Ort zu Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen kam, bin ich zuversichtlich, dass wir auch den nächsten Schritt verantwortungsvoll gehen können.“
In einer ersten Phase waren im Bistum Würzburg ab dem 4. Mai zunächst öffentliche Gottesdienste ohne Kommunionspendung wieder erlaubt. Die Rückmeldungen aus den Dekanaten zu den nicht-eucharistischen Gottesdiensten hätten ein sehr vielgestaltiges Bild ergeben, schreibt Bischof Jung. Aufgrund des enormen organisatorischen Aufwands und der begrenzten Ressourcen sei das Angebot an Gottesdiensten „relativ überschaubar“ gewesen. Einige Gemeinden hätten sich sogar dazu entschieden, bislang noch keine öffentlichen Gottesdienste zu feiern. Ausdrücklich dankt Bischof Jung allen, die sich mit dieser Beschränkung schwer getan, sie aber „loyal mitgetragen“ haben. „Nach Auswertung der Rückmeldungen werden nun ab dem Hochfest Christi Himmelfahrt öffentliche Eucharistiefeiern wieder gestattet.“
Auch Tauffeiern von Kindern sind ab Donnerstag, 21. Mai, unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wieder erlaubt. Erwachsenentaufen müssen weiterhin verschoben werden. Beisetzungen dürfen entsprechend der staatlichen Vorgaben vom 13. Mai mit bis zu 50 Personen – zusätzlich zu den Bestattern und dem liturgischen Dienst – stattfinden. Dabei sind die Sicherheitsmaßnahmen zu Gottesdiensten im Freien einzuhalten. Wallfahrten und Prozessionen sind bis auf weiteres verboten. So entfallen in diesem Jahr auch die Fronleichnamsprozessionen im Bistum Würzburg.
Alle sonstigen öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen sowie alle Treffen, Gruppenstunden und Ähnliches von kirchlichen Vereinigungen in geschlossenen Räumen sind weiterhin untersagt. Veranstaltungen im Freien sind unter den im aktuell geltenden staatlichen Recht genannten Einschränkungen erlaubt. Im Zweifelsfall ist eine Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt einzuholen. Gremiensitzungen können unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, wenn sie zur ordnungsgemäßen Erledigung der laufenden Geschäfte erforderlich sind.
Das komplette Dekret kann auf der Bistums-Homepage (www.bistum-wuerzburg.de/service/coronavirus/) abgerufen werden, ebenso die Rahmenbedingungen, die auch die hygienischen Vorgaben bei der Kommunionspendung und bei der Kindertaufe nennen.
Autor:meine-news.de Redaktion aus Miltenberg |
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