Neues Jahr, neue Regeln: Was ändert sich 2018: Was wird heuer teurer?
2018 startet nicht nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen.
Gleichzeitig treten auch viele gesetzliche Änderungen in Kraft.
So fragt man sich: „Gibt es mehr Kindergeld? Steigt meine Rente? Dürfen Dieselautos noch in Städten fahren? Welche Winterreifen sind erlaubt?“
Im neuen Jahr müssen Sie sich also - liebe Leserin, lieber Leser - auf einige Veränderungen einstellen, hier exemplarisch eine Auflistung wichtiger Neuerungen:
Mehr Geld bei Hartz IV und bei der Rente
Erhöhung der Hartz IV-Sätze:
Die alleinstehenden Hartz IV-Empfänger erhalten ab 1. Januar 2018 künftig sieben Euro mehr: 416 Euro pro Monat (bisher 409 Euro). Paare bekommen pro Partner sechs Euro mehr, also 368 Euro (bisher 374 Euro) im Monat.
Der Beitrag zur gesetzlichen Rente sinkt:
Eine Entlastung gibt es für Arbeitnehmer beim Bezahlen ihrer Rentenbeiträge. Aber: Sie fällt eher minimal aus: Die Deutsche Rentenversicherung rechnet damit, dass die Beiträge von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent sinken. Ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht, dürfte sich der Satz erst wieder 2023 auf 18,7 Prozent erhöhen.
Anstieg der Rente:
Erfreulich ist ebenso die Nachricht, dass die Rentenbezüge am 1. Juli 2018 um rund drei Prozent steigen. Dafür müssen sich die Gehälter und Löhne aber - wie derzeit veranschlagt - entwickeln. Die Entscheidung dafür soll nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung im Frühjahr dieses Jahres fallen.
Arbeitslosengeld im Supermarkt:
In Arbeits-Agenturen und Jobcentern soll kein Bargeld mehr über den Tisch gehen. Das kündigt die Bundesagentur für Arbeit an.
Stattdessen dürften Arbeitslosengeld-Bezieher an der Supermarkt-Kasse den Betrag bar ausgezahlt bekommen. Die geplante Regelung ist jedoch umstritten, weil Bezieher bloßgestellt werden könnten.
Rentenangleichung:
Die Rentenwerte in Ostdeutschland werden in mehreren Stufen an die entsprechenden Westwerte angepasst. So sieht es das Gesetz zur Rentenangleichung vor. Gestartet wird damit am 1. Juli 2018. Aber erst 2025 dürfte in Deutschland die Rente endlich einheitlich vergütet werden.
Höhere Erwerbsminderungs-Rente:
Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, reicht die bis dahin eingezahlte Rente wohl oft nicht aus. Dann bekommt er eine Erwerbsminderungs-Rente.
Dieser Satz wurde bisher so veranschlagt, als hätte der Arbeitnehmer bis zum 62. Lebensjahr voll gearbeitet. Doch ab dem 1. Januar 2018 wird die Zurechnungszeit bis 2024 etappenweise um drei Jahre verlängert: von 62 auf 65 Jahre.
Förderung für Riester-Sparer steigt:
Ab diesem Jahr werden Riester-Sparer vom Staat erfreulicherweise noch mehr gefördert. Die Zulage steigt ab Januar 2018 von 154 Euro auf 175 Euro, also um 21 Euro. Unverändert bleiben jedoch die Zulagen für die Kinder.
Änderungen bei Banken und beim Geld
500-Euro-Schein adé:
Den größte Euro-Schein kennt wohl jeder, gebraucht hat ihn wohl kaum jemand. Manche Läden und Geschäfte nehmen ihn gar nicht an. Hat man ihn doch einmal im Geldbeutel, fühlt man sich mit ihm vielleicht etwas beschwingter, gleichzeitig aber auch unsicherer.
Doch im Dezember 2018 ist damit Schluss, denn die EZB (Europäische Zentralbank) stoppt den Druck: Der 500-Euro-Schein soll nicht mehr neu ausgegeben werden.
Änderung der Banken-AGB:
Europaweit treten ab Mitte Januar 2018 neue einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr in Kraft. Wegen einer EU-Richtlinie passen Banken ab dem 13.01.2018 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Neu ist zum Beispiel, dass Bankkunden bei Missbrauch des Online-Bankings sowie der EC- oder Kreditkarte nur noch bis höchstens 50 Euro haften. Auch dürfte es keine Aufschläge mehr beim Bezahlen mit Kreditkarte geben.
Strompreise steigen - aber bundesweit nicht überall:
Erfahrungsgemäß passt jeder achte Grundversorger seine Preise an. Das bedeutet, dass wohl auch die Stromkosten steigen werden. etwa in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg.
Von Senkungen könnten hingegen Strom-Konsumenten in Sachsen und Bayern profitieren. Manche Verbraucherschützer empfehlen, Preise zu vergleichen und eventuell den Anbieter zu wechseln.
Erfreuliches zum Thema Steuern
Steuerfreibeträge steigen:
Sowohl die Grund- und Kinderfreibeträge als auch das Kindergeld werden ab 2018 eine Verbesserung erfahren. Der Grundfreibetrag liegt künftig bei 9000 Euro (bisher 8820 Euro), der Kinderfreibetrag beträgt künftig 4788 Euro (vorher 4716 Euro).
Um zwei Euro erhöht sich das Kindergeld.
194 Euro Kindergeld erhalten Familien für das erste und zweite Kind, 200 Euro gibt es für das dritte Kind und 225 Euro erhalten Eltern für das vierte und jedes weitere Kind.
Einheitliche Körperschaftssteuer:
Inhaber von in- und ausländischen Fonds werden künftig steuerlich gleichgestellt. Deshalb werden bei Investmentfonds im neuen Jahr 15 Prozent Körperschaftssteuer einheitlich veranschlagt.
Höherer Betrag für Arbeitsmittel:
Für Büro-Ausstattung und Arbeitskleidung können bei der Einkommensteuer nun 800 Euro (bisher 410 Euro) geltend gemacht werden.
Balearen-Touristensteuer:
Ballermann, Sonne und Strand – dies kann man alles immer noch genießen, aber Urlauber müssen ab 2018 auf Mallorca die doppelte Touristensteuer zahlen. So steigen etwa die Tagessätze in Fünf-Sterne-Hotels von zwei auf vier Euro an.
Geänderte Gesetze ab 2018
Drittes Geschlecht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Berücksichtigung eines dritten Geschlechtes gefordert. Nun ist der Gesetzgeber gefordert. Bis Dezember 2018 muss er neben „weiblich“ und „männlich “ die Klausel für „intersexuelle Menschen“ beschließen.
Schwangerschaft bedeutet künftig nicht Ende der Berufstätigkeit:
Ab Januar 2018 werden auch schwangere Praktikanten vom gesetzlichen Mutterschutz berücksichtigt.
Insgesamt ist jetzt mehr Schutz für Mütter im Gesetz verankert: sowohl im Studium als auch in der Ausbildung oder in der Schule profitieren ab 1.1.2018 künftig mehr Frauen vom Mutterschutzgesetz.
Neuerdings existiert jetzt ein besserer Kündigungsschutz für Frauen nach einer Fehlgeburt.
Auch bestehen jetzt für die Arbeitgeber wichtige Verpflichtungen, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft nicht das Ende der Berufstätigkeit bedeutet.
Eingeführt wurde außerdem ab dem neuen Jahr ein Genehmigungsverfahren für die Arbeit nach 20 bis 22 Uhr
Änderungen für Urlauber
Mehr Verbraucherschutz enthält das neue Pauschalreise-Recht für Urlauber ab dem 1. Juli 2018 beim Buchen von Reisen in Online-Portalen und Reisebüros.
Den Reisevertrag kündigen kann der Kunde allerdings nur, wenn der Veranstalter den Preis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt. Bisher war die Grenze bei fünf Prozent.
Alpine-Zeichen für Autos, Lkws und Rennwägen
Winterreifen: Bisher konnte man in Deutschland in der kalten Jahreszeit entweder mit Ganzjahresreifen (M+S-Zeichen) oder mit Winterreifen (Alpine-Symbol = ein Berg mit einer Schneeflocke)) fahren.
Im neuen Jahr reichen Reifen mit M+S-Symbol nun nicht mehr aus. Dann sind nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Zeichen erlaubt.
Dies gilt nur für Neureifen, die ab dem 1.1.2018 produziert werden. Reifen ohne Alpine-Zeichen, die bis zum 31. 12. 2017 hergestellt wurden, müssen erst in fünf Jahren (ab dem 30. 09. 2024) von den Straßen verschwinden.
Strafe für Halter und Fahrer eines Autos:
Ist ein motorisierter Verkehrsteilnehmer mit ungeeigneten Reifen unterwegs, musste bisher nur der Fahrer 60 Euro Strafe bezahlen. Ab 2018 wird auch der Halter des Wagens zur Kasse gebeten. Das Bußgeld erhöht sich jetzt auf 75 Euro.
Kfz-Versicherungstarife:
Nun gelten ab 1.1.2017 neue Typ- und Regionalklassen. Damit haben sich auch die Kraftfahrzeug-Versicherungstarife geändert. Die Autofahrer werden dies mit einem lachenden oder weinenden Augen registrieren, denn sie müssen sich auf niedrigere oder höhere Beiträge einstellen.
Kfz-Steuer:
Ab 01.09. 2018 ist eine Kfz-Steuer-Neuberechnung vorgesehen, was bei einigen Auto-Modellen um ein Vielfaches ansteigen könnte.
Betroffen sind Autos, die ab diesem Stichtag eine neue Typenzulassung erhalten.
Lkw-Maut:
Ab dem 1. Juli 2018 werden Fahrer von Lastkraftwägen auf nahezu allen Bundesstraßen zur Kasse gebeten. Gebührenpflichtig waren bisher Brummis ab 7,5 Tonnen neben den Autobahnen nur auf 2300 Kilometern Bundesstraße. Ab Mitte des Jahres sind es nun 39.000 Kilometer. Die neugeregelte Lkw-Maut bezieht sich jetzt auch auf kleinere Landstraßen.
Entscheidung über Diesel-Fahrverbote:
Werden ältere Dieselautos aus Stuttgart verbannt? Darüber fällt am 22. Februar 2018 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine nachhaltige Entscheidung.
Cockpit-Schutz bei der Formel 1:
Ab 26. Februar dieses Jahres wird sich die Formel 1 aus der Winterpause zurückmelden. In der bald startenden Saison präsentiert sich als besonderes Rennfahrer-Outfit der neue Cockpit-Schutz „Halo“.
Das Besondere ist ein ringförmiger Stahlbügel über dem Helm, der verhindern soll, dass die Profis von Objekten am Kopf getroffen werden. Außerdem wurden die Motoreinheiten von vier auf drei Elemente verringert.
Sonstige Änderungen
Keinen Alkohol mehr in Zügen:
Auf einigen Regionalstrecken der Deutschen Bahn, zum Beispiel in Niedersachsen und Bremen, dürfen Fahrgäste im neuen Jahr nicht mehr zum Alkohol greifen.
Hierbei sollen potentielle Trinkfreudige in einer zweimonatigen Einführungsphase hingewiesen werden. Ab dem 1. März 2018 erwartet alkoholisierte Zugpassagiere bei einem Verstoß ein Bußgeld von 40 Euro.
Streaming in der EU:
Streaming-Kunden können sich freuen: Alle Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen.
Ab dem 20. März 2018 können kostenpflichtige Streaming-Dienste für Musik, Sport und Filme, auch im EU-Ausland genutzt werden.
Ein besonderer Burger Insekten im Essen?
Ab dem neuen Jahr dürften Insekten häufiger auf dem Speiseplan in Lokalen und Restaurants in der EU stehen.. Teile von Insekten können nun offiziell verzehrt werden. Die Krabbeltiere müssen allerdings vorher eine erste , besondere Prüfung durchlaufen. In der Schweiz sind Insekten auf dem Teller schon seit dem letzten Jahr legal.
rscErgänzungen:
Das ändert sich 2018 … für Arbeitnehmer
Mindestlohn:
Alle Übergangsfristen enden in diesem Jahr. Ausnahmslos gelten in allen Branchen der gesetzliche Mindestlohn, nicht aber für Azubis! Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt zum Beispiel auf 10.95 Euro pro Stunde.
Steuererklärung:
Abgabe-Stichtag ist jetzt der 31. Juli. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar Zeit für die Abgabe bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Belege müssen ab 2018 nur auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden.
Fazit:
In der Tat dürften im neuen Jahr 2018 alle Steuerzahler laut Berechnungen - verglichen mit dem Vorjahr - mehr Geld für Privates übrig haben.
Zwei Gründe sprechen für diese optimistische Vorausschau:
das Absinken einiger Sozialversicherungsbeiträge und der steuerwirksame Tarif- Ausgleich.
Und sonst? Bürokratieabbau wäre wünschenswert . Doch da gilt die Erfahrung: man sollte sich nicht auf weniger, sondern auf deutlich mehr Verwaltung einstellen.
rsc.
Fotos: u.a. nachweihnachtliche Impressionen aus Miltenberg und Umgebung (2018)
Weitere Bilder folgen!
Autor:Roland Schönmüller aus Miltenberg |
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