Am 18. November 2020 ist Buß- und Bettag.
Ein wichtiger, tiefverwurzelter Tag im Kalender - nicht nur in der evangelischen Kirche, sondern auch für uns alle

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Vorurteilsfreie Kurs-Korrektur im Visier.

Sonderregelungen am Buß- und Bettag 2020 .

Wo ist der Buß- und Bettag noch ein Feiertag?
– Bedeutung und Ursprung.

Am 18. November 2020 ist Buß- und Bettag.

Dieser kirchliche, traditionsreiche Feiertag findet immer mindestens elf Tage vor dem ersten Advent statt.

Wo ist der Buß- und Bettag ein Feiertag?

Der Buß- und Bettag ist derzeit nur noch in einem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag: in Sachsen.

Die Geschäfte bleiben dort am heutigen Mittwoch geschlossen.Nicht wenige Menschen dürften grösstenteils daheim sein, ausschlafen und Aktivitäten in Haus, Hobbywerkstatt und Fitnessraum betreiben.

Wer sich aber noch ein paar Weihnachtsgeschenke und Winter-Schnäppchen sichern will, der kann als Sachse in den an Sachsen angrenzenden Bundesländern Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg zum Einkaufen fahren.

Alternativ kann natürlich auch virtuell fleißig geshoppt werden. Online-Portale locken mit zahlreichen Angeboten.

Eine Sonderregelung gibt es für Schüler in Bayern: sie haben heute unterrichtsfrei und dürften diesen Tag maskenfrei in ihren vertrauten Räumen daheim genießen.

Bundesdeutschen Arbeitnehmer ist es möglich, sich an diesem Tag aus religiösen Gründen frei zu nehmen.

In Bayern und Baden-Württemberg gilt der Buß- und Bettag außerdem als stiller Tag. Das heißt, dass an diesem Tag Tanzverbot gilt. Das Tanzverbot startet um zwei Uhr in der Früh und dauert bis Mitternacht an.

Bekanntlich hat der Buß- und Bettag hat einen evangelischen Ursprung. Das verrät schon der Titel des Feiertags.

Buß- und Bettag: Bedeutung und Ursprung

Aber: Obwohl der heutige Tag als Buß- und Bettag bezeichnet wird, muss an diesem Tag keine Buße mehr geleistet werden.

Es ging bei diesem protestantischen Feiertag einst nicht um Strafe, sondern um Reflexion und Schuldgefühle für bereits vergangene Sünden.

Heutzutage hat der Buß- und Bettag eine andere Bedeutung:

Es wird an diesem Tag auf sozio-ökologische Probleme hingewiesen.

Die Evangelisch-Lutherischen Kirchenin Bayern charakterisiert diesen Tag auch als letzten Feiertag im Kirchenjahr.

Der Buß- und Bettag symbolisiert damit auch eine Art Neujahrstag der Evangelisch-Lutherischen Kirche.

Die Evangelische Kirche selbst erklärt den Hintergrund des Tages folgendermaßen:

„Der Gedenktag dient dem Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Irrtümer wie beispielsweise Ausländerhass, Umweltzerstörung und die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen.

Insbesondere die Buße passe so gar nicht in das Selbstbild des modernen Menschen, erläutert ein evangelischer Pfarrer aus der Region.

Denn: „Mit Buße habe Jesus von Nazareth tatsächlich die Sinnesänderung, die Umkehr gemeint. Und die dachte er durchaus radikal. Gemeint war nicht, ein wenig über das eigene Leben nachzudenken, über eigene Verfehlungen oder Möglichkeiten der Selbstoptimierung, sondern eine radikale Neubesinnung.“
Als evangelischer Feiertag bietet der Buß- und Bettag der Gesellschaft die Gelegenheit, innezuhalten, den eingeschlagenen Kurs zu überprüfen und, wenn nötig, zu korrigieren.

Hintergrund: Buß- und Bettag

Vor 1994 war er ein gesetzlicher Feiertag in ganz Deutschland.

Am 27. Februar 1934 wurde entschieden, dass der Buß- und Bettag Teil der Feiertage des Reichsgesetzes wird.

Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Tag ab 1990 dann ein Feiertag in ganz Deutschland.

Fünf Jahre später, beschloss der Bund schließlich 1995, dass dieser Tag kein deutschlandweiter Feiertag mehr sei, um Arbeitgeber zu entlasten.

Kurz davor wurde die Beitragspflicht zur Pflegeversicherung für Arbeitgeber eingeführt.

Als evangelischer Feiertag bietet der Buß- und Bettag der Gesellschaft die Gelegenheit, innezuhalten, den eingeschlagenen Kurs zu überprüfen und, wenn nötig, zu korrigieren.

Der Buß- und Bettag ist für evangelische Christinnen und Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung im Leben.

Der Feiertag wurde vor einigen Jahren allerdings zum politischen Zankapfel: Der protestantische Buß- und Bettag, erstmals 1532 im mittelalterlichen Straßburg offiziell eingeführt, wurde 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer in Sachsen als gesetzlicher Feiertag ersatzlos gestrichen.

Der Bußtag hat seinen festen Platz im kirchlichen Festkalender jedoch nicht verloren. Viele Gemeinden laden meist am frühen Abend zu Andachten ein, um so auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen.

Die hohe Resonanz auf dieses Angebot belegt, dass der Bußtag im Leben vieler Menschen nach wie vor tief verwurzelt ist.

Fällt die Kinderbetreuung am Buß- und Bettag heuer aus?

Viele Eltern müssen am heutigen Mittwoch arbeiten, ihre Kinder dagegen haben schulfrei. Der Buß- und Bettag am heutigen Tag stellt somit manche Eltern vor ein Betreuungsproblem. Heuer verschärft die Corona-Pandemie die Situation zusätzlich.

Jedes Jahr stellt sich für Eltern die gleiche Frage: Wohin mit den Kindern am Buß- und Bettag?

Denn auch wenn dieser Tag, der heuer auf den 18. November fällt, in Bayern kein Feiertag ist, haben die Kinder schulfrei.

Für viele Eltern war es schon vor der Corona-Pandemie nicht einfach, eine Betreuung für den Nachwuchs zu organisieren, in diesem Jahr kommen weitere Herausforderungen hinzu.

In der Vergangenheit haben viele Arbeitgeber auf diese Regelung reagiert und sich etwas einfallen lassen.

Bei der Stadt Würzburg zum Beispiel ist der Kindermitbring-Tag schon zum festen Programmpunkt geworden.

Dieses Angebot erleichtere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, berichtet ein städtischer Mitarbeiter.

Kindermitbring-Tage heuer nicht erlaubt

Und in diesem Jahr? Die Kinder bei Oma und Opa unterzubringen, ist nicht zu empfehlen.

Zugleich verzichten wegen der Corona-Pandemie dieses Jahr viele Arbeitgeber auf Aktionen wie Kindermitbring-Tage.

"Die Sicherheit steht im Vordergrund", betonen Experten. Eine Durchmischung von Kindern aus unterschiedlichen Schulen sei zu riskant.

So sehen es viele Einrichtungen, die in den vergangenen Jahren ein besonderes Programm für die Kinder geboten haben.

"Das Zusammenkommen von Kindern aus unterschiedlichen Schulen und Einrichtungen am Arbeitsplatz der Eltern wäre genau das Gegenteil davon, was aktuell angezeigt ist, nämlich Kontakte soweit wie möglich zu beschränken", erklärt Johannes Hardenacke von der Regierung von Unterfranken und verweist auf die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Demnach sei nicht nur die Ansammlung von mehr als zehn Personen aus verschiedenen Haushalten untersagt, es gelte auch ein allgemeines Veranstaltungsverbot.

Notbetreuung an vielen Schulen

Zugleich bedauert die Regierung die Absage: "Der Mitarbeiterkindertag war und ist immer ein freiwilliges Angebot gewesen, der sich in diesem Jahr leider nicht umsetzen lässt."

Allerdings gibt es Unterstützung für Eltern: Die Stadt Würzburg biete eine Notbetreuung für Kinder ihrer Angestellten an. "Bisher gibt es dafür jedoch keinen Bedarf“, so ein Würzburger Experte.

Und auch an vielen Schulen gebe es, wie auch in den vergangenen Jahren, eine Notbetreuung für die Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können, berichten Schulleiter aus verschiedenen fränkischen Regionen.

Zu überprüfen wie hoch der Betreuungsbedarf sei, sei derzeit Aufgabe der Schulen.

Für die bayerischen Lehrerinnen und Lehrer entfällt der Unterricht am Buß- und Bettag. Dafür stehen für sie Fortbildungen, Online -Schulungen und pädagogische Konferenzen auf ihrem Stundenplan.

Roland Schönmüller

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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