Höhere Entschädigung für die Ehrenamtliche in Kreisbrandinspektion
Viele Zahlen im Kreisausschuss: Das Gremium hat sich bei seiner jüngsten Sitzung am Montag unter anderem mit den Jahresabschlüssen der Rohe’schen Altenheim-Stiftung und des Landkreises für das Jahr 2017 befasst. Auch die Entschädigung für die Feuerwehrführungskräfte stand im Fokus.
Einstimmig beschlossen wurde die Änderung der „Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürgern.“ Es geht dabei um die Entschädigung für Feuerwehrführungskräfte, die durch die „Verordnung zur Änderung der Feuerwehrausführungsverordnung“ mit Wirkung ab 12. September 2018 durch den Freistaat Bayern deutlich erhöht wurde. Die Staffelung der Möglichkeit sieht nun vor, dass Kreisbrandräte monatlich 965 bis 2.000 Euro, Kreisbrandinspektoren 531 bis 1.150 Euro, Kreisbrandmeister 217 bis 400 Euro sowie Fachberater 217 bis 400 Euro Entschädigung bekommen können. Zurzeit erhalten der Kreisbrandrat 1.129 Euro, ein Kreisbrandinspektor 611 Euro, ein Kreisbrandmeister 242 Euro und ein Fachberater: 215 Euro. Künftig sollen laut Vorschlag der Landkreisverwaltung der Kreisbrandrat 1.500 Euro, Kreisbrandinspektoren jeweils 800 Euro, Kreisbrandmeister jeweils 300 Euro und die Fachberater jeweils 240 Euro im Monat bekommen. Dies ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass die Entschädigungssätze vom Freistaat Bayern in den letzten 2 Jahren 3-mal erhöht wurden. Zum anderen, ergänzte Landrat Jens Marco Scherf, trage man mit der Erhöhung weiteren Aspekten Rechnung. So sei der Landkreis Miltenberg ein für ländliche Verhältnisse dicht besiedelter Landkreis (179 EW pro Quadratkilometer), der zweitgrößte Chemiestandort Bayerns, der industrielle Kern der Metropol-
region mit einer Vielzahl von Produktionsstandorten und einer der waldreichsten Landkreise Bayerns. Dies bedeute für die Feuerwehren einen hohen Aufwand und zahlreiche Einsätze, die allesamt ehrenamtlich geleistet würden. Auch trügen die Feuerwehrleute und die Feuerwehrführung angesichts der möglichen Gefahrenlagen eine hohe Verantwortung. Als „absolut angemessen“ bezeichnete der Leiter der Abteilung Sicherheit und öffentliche Ordnung, Gerald Rosel, deshalb diese Anhebung. Pro Monat dürfte das den Landkreis rund 2.500 Euro mehr kosten als bisher – laut übereinstimmendem Votum des Kreisausschusses gerechtfertigt und ein deutliches Signal für das Ehrenamt. Dem Kreistag empfahl der Ausschuss einstimmig, die Entschädigungssatzung zu ändern.
Über den aktuellen Stand der wirtschaftlichen Einheiten des Landkreises informierte Controllerin Eva Erfurth. Wie sich aus ihrem Bereich zum Ende des ersten Halbjahres ableiten lässt, stehen die Haushaltsampeln in fast allen Bereichen auf grün. Das heißt, dass bis Jahresende die geplanten Ansätze vermutlich erreicht werden. In der Jugendhilfe liege das Budget zwar derzeit im Plan, dennoch ließen neue Fälle und Fallübernahmen von anderen Jugendämtern eine Überschreitung des Budgets von 400.000 Euro erwarten, so Erfurth. Gute Nachrichten überbrachte sie aus dem Bereich Sozialwesen. Hier lasse vor allem die günstige Entwicklung bei Bedarfsgemeinschaften bis Jahresende eine Unterschreitung des Budgets von 300.000 Euro erwarten. Der Stand zum 31. Mai lasse rein rechnerisch eine Überschreitung des Budgets vermuten, aber es seien noch hohe Erstattungsbeiträge zu erwarten. Die nach wie vor boomende Baukonjunktur beschere dem Landkreis überdurchschnittlich hohe Einnahmen, so Erfurth. Die Erträge lägen mit Stand Ende Mai rund 18 Prozent über dem Ansatz.
Einstimmig sagte der Kreisausschuss Ja zum Jahresabschluss 2017 der Joseph-Anton-Rohe’schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt. Laut Ilona Hörnig (Rechnungsprüfung) sei der Abschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft worden. Demnach betrug die Bilanz in Aktiva und Passiva jeweils 8.756.234 Euro, erwirtschaftet wurde ein Jahresüberschuss von 140.797 Euro. Der Kreisausschuss erteilte darüber hinaus einstimmig die Entlastung.
Einstimmig empfahl der Kreisausschuss dem Kreistag, den Jahresabschluss des Landkreises Miltenberg für das Jahr 2017 festzustellen und Entlastung zu erteilen. In der Ergebnisrechnung stand laut Ilona Hörnig ein Saldo von 2.957.086 Euro, in der Finanzrechnung stand unter dem Strich ein Fehlbetrag von 3.858.908 Euro. An liquiden Mitteln verfügte der Landkreis am Ende des Jahres 2017 über 21.788.574 Euro.
Davon seien aber 17,6 Millionen Euro zweckgebunden für die Kommunale Abfallwirtschaft. Die Bilanz 2017 weist in der Summe der Aktiva und Passiva einen Wert von 191.065.050 Euro auf.
Hörnig informierte das Gremium über die Bereiche, die schwerpunktmäßig geprüft wurden – unter anderem Kreisjugendring, SGB-XII-Leistungen, Unterhaltsvorschussleistungen im Jugendamt sowie Kostenersatz für Gastschüler der Berufsschulen Miltenberg und Obernburg. „Die finanziellen Verhältnisse des Landkreises sind geordnet“, so das Fazit von Ilona Hörnig. Diverse Prüfungsfeststellungen aus diesem Jahr und denen der Vorjahre seien erledigt oder zumindest teilweise erledigt worden, erklärte sie. Einstimmig empfahl der Kreisausschuss dem Kreistag darüber hinaus, den Jahresüberschuss von 2.957.086 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Den Ausführungen von Matthias Krah (Bauabteilung) zufolge werde das Landratsamt Miltenberg gegen die 15. Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain keine Bedenken erhoben, da diese Änderungen den Landkreis Aschaffenburg betreffen. Auch gegen die 16. Änderung werde man keine Bedenken oder Anregungen vorbringen.
Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Kreistag weiterhin, aufgrund des Trägerwechsels bei der Jugendsozialarbeit an Förderschulen den Stellenplan des Landkreises zu ergänzen. Hintergrund: Die Diakonie Würzburg wird vom 1. September an nicht mehr Träger der Jugendsozialarbeit an Förderschulen sein; das wird künftig der Landkreis Miltenberg selbst übernehmen. Der Jugendhilfeausschuss hatte dem Ansinnen der Diakonie bereits zugestimmt. Da der Wechsel zum 1. September erfolgt und die beiden 0,5-Stellen für die Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg und die Janus-Korczak-Schule Elsenfeld noch nicht im Haushaltsplan stehen, müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür im Stellenplan geschaffen werden. Es handelt sich dabei um ein Jahresbruttogehalt von rund 59.000 Euro, von dem der Landkreis 16.360 Euro gefördert bekommt. Ein nennenswerter Mehraufwand gegenüber der bisherigen Regelung entsteht dem Landkreis trotz des Wechsels der Stellen unter das Dach des Landkreises dadurch nicht.
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