Wegen Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz
Sperrgebiet ausgewiesen
Der Landkreis Aschaffenburg ist ab 25. Januar offizielles Sperrgebiet wegen der Blauzungenkrankheit. Betroffen von dieser für Menschen ungefährlichen Krankheit sind insbesondere Tierhaltungen mit Rindern, Schafen und Ziegen. Die Allgemeinverfügung, mit der der gesamte Landkreis zum Restriktionsgebiet erklärt wird, ist im aktuellen Amtsblatt des Landratsamtes (vom 24. Januar) veröffentlicht und gilt ab dem Folgetag. Die Ausweisung als Sperrgebiet wurde erforderlich, nachdem in einem Betrieb in der Gemeinde Seibersbach im Landkreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) der Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt wurde. Um die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern, wird um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone mit einem Radius von 150 Kilometern festgesetzt. In diesem Bereich liegen außer dem Landkreis Aschaffenburg auch die Stadt Aschaffenburg sowie die Landkreise Miltenberg und Main-Spessart.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die von Stechmücken übertragen wird und an der vor allem Schafe und Rinder erkranken. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich. Für Menschen ist diese Tierkrankheit nicht ansteckend. Fleisch und Milchprodukte können daher gefahrlos verwendet werden. Innerhalb des Restriktionsgebiets gelten ab sofort einige tierseuchenrechtliche Beschränkungen, die das Ziel haben, die Tierseuche einzudämmen:
Wer im Restriktionsgebiet Wiederkäuer, insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas und Alpakas) und Wildwiederkäuer in Gehegen hält, hat dies unter Angabe des Standorts der Tiere unverzüglich dem Veterinäramt des Landratsamtes Aschaffenburg anzuzeigen - sofern die Tiere dort nicht bereits registriert sind.
Das Verbringung dieser Tiere oder deren Sperma, Eizellen und Embryonen nach außerhalb der Sperrzone unterliegt Beschränkungen, die in der Allgemeinverfügung näher beschrieben sind.
Die Blauzungenkrankheit wird durch ein Orbivirus hervorgerufen, welches in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt; aktuell wurde der Serotyp 8 diagnostiziert.
Die Allgemeinverfügungen des Landratsamtes und der Stadt Aschaffenburg, die Tierhaltererklärungen sowie weitere Informationen können auf www.veterinaeramt-ab.de abgerufen werden.
Neben den Informationen auf der Homepage gibt auch das Veterinäramt des Landratsamtes, Merlostr. 1-3, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021 394 106, E-Mail: veterinaeramt@lra-ab.bayern.de ergänzende Informationen.
Autor:meine-news.de Redaktion aus Miltenberg |
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