Corona-NEWSticker
+++ Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI bei 507,1 +++ Zahl der Neuinfektionen liegt bei 97.010

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Sehr geehrte Leser:innen  des Corona-Tickers, 

wir  setzen bis auf weiteres die tägliche Aktualisierung des Corona-Tickers aus. Sollten sich neue Maßnahmen oder einschneidende Veränderungen der Corona-Situation ergeben, werden wir Ihnen diese Informationen wieder tagesaktuell an dieser Stelle anbieten.

Ihre meine-news.de Redaktion, 11.05.2022

Hier finden Sie die tagesaktuellen Inzidenzen der Landkreise:
Aktuelle Corona-Zahlen Robert-Koch-Institut

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Neuigkeiten aus Ihrem Landkreis

Stadt Aschaffenburg
Landkreis Aschaffenburg
Landkreis Main-Spessart
Main-Tauber-Kreis
Landkreis Miltenberg
Neckar-Odenwald-Kreis
Odenwaldkreis
Foto: geralt - pixabay.com

Stadt Aschaffenburg

Corona-Fallzahlen:
7-Tage-Inzidenz 11.05.2022: 571,6 ↓

Schließung der dezentralen Schnellteststellen (02.05.2022)
Die dezentralen Schnellteststellen des Landkreises werden ab sofort geschlossen sein. Dies betrifft die Teststellen im Feuerwehrhaus Sailauf, in der Maintalhalle Mainaschaff, in der Mittelschule Schöllkrippen sowie im Mömbriser Ivo-Zeiger-Haus. Letztmalig öffnet die Teststelle im Bürgerzentrum Heinrichsthal am 11. Mai. Grund ist die Anpassung des Angebots an die zurückgegangene Nachfrage. Bei Bedarf können Teststellen wieder reaktiviert werden. Die gemeinsame Teststrecke von Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie der Schnelltestbus bleiben weiterhin in Betrieb. Eine Übersicht über die Testangebote findet sich wie gewohnt auf der Kreiskarte www.kreiskarte-ab.de sowie auf der Corona-Seite des Landkreises www.corona-ab.de unter „Testangebote“. (Quelle: Landratsamt Aschaffenburg)

Wesentliche aktuelle Regelungen 
Die bisher bestehenden Regelungen laufen mit Ablauf des 2. April aus. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären. Ab dem 3. April gibt es nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umfasst u.a. folgende Basisschutzmaßnahmen:

  • Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Desinfektion).
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
  • in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten,
  • sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich.
  • In Schule und Kita wird weiterhin im bisherigen Umfang getestet.

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit ist und ist orientiert am Überblick des Bürgerbeauftragen der Bayerischen Staatsregierung. Von 3. April an gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
(Quelle: Stadt Aschaffenburg)

Foto: geralt - pixabay.com

Landkreis Aschaffenburg

Corona-Fallzahlen:
7-Tages-Inzidenz 11.05.2022: 722,6 ↓

Neuer Fahrplan des Schnelltestbusses (12.04.2022)
Der Schnelltestbus wird ab 16. April ausschließlich samstags und sonntags im Einsatz sein, um weiterhin die kostenfreien Testungen anzubieten. Der Fahrplan lautet wie folgt:

Samstags

  • von 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr in Blankenbach am Parkplatz des Hotels Behl
  • von 10:15 Uhr bis 11:00 Uhr in Wiesen auf der Höhe der Hauptstraße 46
  • von 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr in Heinrichsthal auf dem Dorfplatz 
  • von 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr in Heigenbrücken am Bushalteplatz in der Dorfmitte
  • von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr in Rothenbuch an der Ecke Schloßstraße/Jägerwiese
  • von 14:45 Uhr bis 15:30 Uhr in Dammbach am Feuerwehrgerätehaus
  • von 16:15 Uhr bis 17:15 Uhr in Goldbach am alten Feuerwehrhaus

Sonntags

  • von 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr in Mömbris am Marktplatz
  • von 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr in Johannesberg an der Bushaltestelle der Schule
  • von 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr in Haibach zwischen Rathaus und Sparkasse
  • von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr in Waldaschaff Vorplatz der Kirche
  • von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr in Laufach Haltestelle „Zentrum“
  • von 14:30 Uhr bis 15:15 Uhr in Sailauf Feuerwehrhaus

Der bisherige Fahrplan gilt noch bis einschließlich 15. April. Der Schnelltestbus fährt auch an den Osterfeiertagen. Infos finden sich wie immer unter www.corona-ab.de.

Wesentliche aktuelle Regelungen

Von 3. April an gilt die 16. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/

Foto: geralt - pixabay.com

Landkreis Main-Spessart

Corona-Fallzahlen:
7-Tage-Inzidenz 11.05.2022: 689,0 ↑

Isolation und Quarantäne - Neue Verordnung ab 13. April
Nach den jüngsten Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums verkürzt sich die Isolationszeit nach einem positiven Corona-Test ab Mittwoch, 13. April auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig. Also auch für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind.

Zum Schutz vulnerabler Gruppen sollen aber weiterhin strengere Maßnahmen gelten. Wer in Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeitet (wie zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe) kann nach einer überstandenen Infektion nur dann an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).
Das Gesundheitsamt appelliert dringend weiterhin an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Auch ohne persönliche Anordnung durch die Behörde müssen sich Menschen mit positivem Testergebnis in Isolation begeben. „Informieren Sie bitte Ihre Kontaktpersonen selbstständig und umgehend, um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen und reduzieren Sie auch nach Isolationsende (oder falls Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten) noch eine Zeit lang ihre Kontakte.“
Die neue Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) finden Sie hier: BayMBl. 2022 Nr. 225 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

Wesentliche aktuelle Regelungen seit 3. April
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab Sonntag, 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.

Vor diesem Hintergrund wurde eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:

  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a.Besucherlenkung, Desinfektion).
  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
  • In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
  • Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Einen Überblick der wichtigsten Regelungen erhalten Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/

Foto: geralt - pixabay.com

Main-Tauber-Kreis

Corona-Fallzahlen:
Sieben-Tage-Inzidenz 11.05.2022 611,2 ↑

Vulnerable Gruppen besonders schützen – Verlängerung bis zu den Sommerferien (19.4.22)
An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten werden besonders viele Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die ein erhöhtes Risiko haben, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken. Um die Sicherheitszäune an diesen Einrichtungen weiterhin hoch zu halten, hat die Landesregierung vor kurzem entschieden, dass die Testungen an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (GENT) und körperlich-motorische Entwicklung (KMENT), an Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und an SBBZ mit dem Bildungsgang GENT bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass diese Schülerinnen und Schüler sowie das Personal zweimal pro Woche verpflichtend per Antigen- oder PCR-Pooltest getestet werden müssen. Ausgenommen von der Testpflicht sind wie bisher quarantänebefreite Personen. Für die Fortführung der Testungen dort werden auch weiterhin Personen benötigt, die bei der Testung assistieren. Dafür stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel in Höhe von etwa 300.000 Euro bereit.
Das Kultusministerium teilte mit, dass die besonders vulnerablen Gruppen, die bei einer Infektion mit einem schwereren Verlauf rechnen müssten, nicht vergessen werden dürften. Dies sei auch der Fall, wenn Maßnahmen anderswo entfallen. In den Schulen seien das die Kinder an den SBBZ, für die jetzt die Testungen verlängert werden, um dort die notwendige Sicherheit zu bieten.

Das Gesundheitsministerium erklärte, dass zwar Signale der Entspannung für die Gesamtheit der Bevölkerung sichtbar seien, aber auch weiterhin Rücksicht auf besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen genommen werden müsse. Für diese sei eine Infektion mit einem erhöhten Risiko verbunden, weswegen in der Pflege aber auch in den SBBZ weiterhin besondere Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten werden müssten, die zum Schutz dieser Personen beitragen. Alle anderen Personen könnten sich natürlich auch weiterhin über die kostenlosen Bürgertests auf eine Infektion testen lassen.
Die zusätzlichen Mittel, die für die weitere Umsetzung der Teststrategie benötigt werden, erhalten die Schulträger antragslos auf Basis der aktuellen Schülerzahlen zugewiesen. Das Kultus- und das Gesundheitsministerium behalten darüber hinaus den weiteren Verlauf der Pandemie und die Infektionslage an den Schulen im Blick. Sollte aufgrund der fachlichen Bewertung auf eine Testung in den Einrichtungen verzichtet werden können, werden die Schulen darüber informiert.

Impfaktion am Mittwoch, 27. April, in Wertheim (05.04.2022)
Die Mobilen Impfteams des Diakonie-Krankenhauses Schwäbisch Hall bieten am Mittwoch, 27. April, eine Impfaktion im Beruflichen Schulzentrum in Wertheim an. Geimpft wird ab 13 in der Reichenberger Straße 8. Die Impfung ist nur nach vorheriger Terminbuchung unter www.main-tauber-kreis.de/impfen – bei den Mobilen Impfangeboten – möglich.

Die mobilen Impfteams werden die Impfstoffe von BionTech/Pfizer, Moderna, Novavax und Johnson & Johnson anbieten. Personen ab 18 Jahren können zwischen diesen Vakzinen frei wählen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Impfstoff von BioNtech/Pfizer eingesetzt. Bei der Aktion werden Erst-, Zweit-, Dritt- und, für Personen mit entsprechender Empfehlung, auch Viertimpfungen vorgenommen.

Für die Impfung sind der Personalausweis, das gelbe Impfbuch und die Versichertenkarte mitzubringen. Es können alle interessierten Menschen mit Wohnsitz in Deutschland eine Impfung erhalten. Das Angebot ist also ausdrücklich nicht auf Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises oder des Landes Baden-Württemberg beschränkt. Eine Impfung ist für Personen ab zwölf Jahren möglich. Ab 18 Jahren besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, für Kinder und Jugendliche besteht Maskenpflicht.

Wesentliche aktuelle Regelungen im Kreis Main-Tauber

Regelungen des Landes Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Foto: geralt - pixabay.com

Landkreis Miltenberg

Corona-Fallzahlen:
7-Tage-Inzidenz 11.05.2022: 657,9 ↑

Wesentliche aktuelle Regelungen
Zur Bewältigung der Corona-Krise müssen die Rechtsvorschriften dynamisch an die sich verändernde Situation angepasst werden. Ständig aktuelle Informationen u.a. zu den Rechtsgrundlagen erhalten Sie:

durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
durch die Regierung von Unterfranken
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/aktuelles/008756/
Sie finden auf dieser Plattform wichtige amtliche Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, auch zu Corona: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/

Die Registrierung zur Impfung ist unter www.impfzentren.bayern sowie alternativ für Personen ohne Internetanschluss telefonisch unter der Servicenummer 09371/501-750 von Montag - Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr sowie von 12:30 - 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 - 13:00 Uhr möglich.

(Quelle: LRA Miltenberg)

Foto: geralt - pixabay.com

Neckar-Odenwald-Kreis

Corona-Fallzahlen:
Sieben-Tage-Inzidenz 11.05.2022: 719,8 ↑

Neue Corona-Verordnung seit Sonntag, 3. April 2022
Mit Beschluss vom 01. April 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Corona-Verordnung) erneut geändert.

Die Änderungen treten am 03. April 2022 in Kraft.

Aktuelle Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

Foto: geralt - pixabay.com

Odenwaldkreis

Corona-Fallzahlen:
Sieben-Tage-Inzidenz 11.05.2022: 586,0 ↓

Wesentliche aktuelle Regelungen

Alle Regelungen kurz, kompakt und verständlich auf einen Blick. 

Übersicht zu den hessischen Corona-Regeln:
https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen

Foto: geralt - pixabay.com

+++ Allgemeine Informationen +++

Informationen und Verhaltensregeln finden Sie hier:
Robert-Koch-Institut - Startseite
Robert-Koch-Institut - Hygienehinweise
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Baden-Württemberg
Hotline zum Coronavirus: 07 11/9 04-3 95 55
(Montag bis Freitag 8-18 Uhr)
Landesgesundheitsamt Baden Württemberg
Landratsamt Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis)
Landratsamt Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis)

Bayern 
Corona-Hotline Bayern: 089 / 122 220
(Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr)
Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 0 91 31/ 68 08-51 01
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Landratsamt Miltenberg (Kreis)
Landratsamt Aschaffenburg (Kreis)
Landratsamt Karlstadt (Main-Spessart-Kreis)
Stadt Aschaffenburg

Hessen
Hotline zum Coronavirus: 08 00/5 55 46 66
(montags von 08:00 bis 18:00 und dienstags bis sonntags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Landratsamt Erbach (Odenwaldkreis)

↑ ↓

Autor:

meine-news.de Redaktion aus Miltenberg

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