Start der Corona-Impfungen
Kleiner Piks mit großer Wirkung

Die Impfung gegen das Corona-Virus ist einer der wichtigsten rettenden Anker in der Pandemie.  | Foto: Pixabay
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Corona-Impfungen im Landkreis Miltenberg erfolgreich gestartet – Impfungen gemäß Priorität – Impfzentrum Miltenberg in Betrieb

Nach wie vor ist das Wort „Corona“ in aller Munde. Das ist nicht erst durch den erneuten Lockdown der Fall. Doch in dieser Zeit des Abwartens, wann sich die Situation für uns alle wieder einigermaßen normalisieren wird und wir in unseren gewohnten Alltag zurückkehren können, gibt es seit Ende Dezember letzten Jahres einen Hoffnungsschimmer am Horizont: Den Impfstoff gegen das Corona-Virus und die damit einhergehenden Impfungen.

Impfkampagne gestartet

Im Landkreis Miltenberg sind am 27. Dezember 2020 die Impfungen gut angelaufen. 20 Dosen Coronavirus-Impfstoff für 100 Impfungen hat das THW Obernburg am Nachmittag des 26. Dezembers 2020 in den Landkreis Miltenberg geliefert. Bereits am Sonntagvormittag konnte unter Regie des BRK-Kreisverbands Miltenberg unter der Leitung des Impfkoordinators Björn Bartels mit den Impfungen begonnen werden. Mit dem Impfstoff des Mainzer Unternehmens BioNTech startete damit im Landkreis Miltenberg erfolgreich die bundesweite Impfkampagne.

Start in Senioreneinrichtung

„Der Impfstoff wurde mit Unterstützung des THW rechtzeitig angeliefert“, berichtet Landrat Jens Marco Scherf. „So konnte am 27. Dezember wie geplant in einer Senioreneinrichtung mit den Impfungen begonnen werden. Auch das Fachpersonal in der Klinik Erlenbach und das Personal unserer mobilen Impfteams konnte bereits geimpft werden.“

Hoffnungsschimmer am Horizont

In den Folgetagen wurden schwerpunktmäßig die Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtungen sowie das dortige Fachpersonal geimpft. „Voraussetzung für den Start der Impfkampagne ist natürlich die Zulassung des Impfstoffes durch die europäische Zulassungsbehörde EMA und das Paul-Ehrlich-Institut“, so Landrat Scherf weiter. „Schwierigkeiten macht uns derzeit noch die zu verwendende Software BayIMCO, die noch nicht wirklich alltagstauglich ist.“

Landrat Jens Marco Scherf. | Foto: privat

Rettender Anker in der Pandemie

„Die Impfung ist alternativlos“, wirbt Dr. Frank Ziegler, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin an der Helios Klinik Erlenbach, für die Impfung. „Sie ist einer der wichtigsten rettenden Anker in der Pandemie. Wir haben keine andere medizinische Chance.“ Um zu zeigen, dass die gesamte Ärzteschaft großes Vertrauen in den Impfstoff hat, ließen sich die Chefärzte der Klinik bereits geschlossen gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen. Damit wollen sie der Bevölkerung ein Vorbild sein und möglichst viele Menschen dazu animieren, sich ebenfalls impfen zu lassen. „Wir freuen uns über die hohe Impfbereitschaft im Haus und hoffen, den Bürgern im Landkreis dadurch einige Ängste und Vorbehalte nehmen zu können“, betont Klinikgeschäftsführer Sven Axt. Für das Impfzentrum des Landkreises hatte Axt bislang nicht genutzte Räume des Facharztzentrums in der Helios-Klinik Miltenberg zur Verfügung gestellt.

Sven Axt, Helios-Geschäftsführer.  | Foto: privat

Erste Erfahrungen mit Impfungen

Erste Erfahrungen über den Start der Impfungen liegen nun, nach gut zwei Wochen, bereits vor. „So konzentrieren wir uns derzeit gemäß der verbindlichen Impfstrategie des Bundesgesundheitsministeriums und des nur in beschränkten Mengen verfügbaren Impfstoffes auf die am höchsten priorisierten Gruppen der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie des pflegerischen und medizinischen Fachpersonals“, legt Dr. Peter Zecha, ärztlicher Leiter des Impfzentrums Miltenberg, dar. „Hier impfen wir mit den mobilen Impfteams vor Ort sowie auf Terminvergabe im Impfzentrum, so dass es zu keinen signifikanten Warteschlangen kommt. Parallel dazu gibt es zahlreiche Anfragen von impfwilligen Bürgerinnen und Bürgern.“ Die Impfung selbst dauert in der Regel von der Anmeldung bis zur Nachbeobachtung durchschnittlich 20 Minuten, wobei dies von den persönlichen Voraussetzungen der zu Impfenden abhängig ist. Nach drei Wochen erhalten alle Geimpften die zweite notwendige Impfdosis.

Dr. Peter Zecha, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. | Foto: Bernd Ullrich - Mainblende

Vermehrte Impfanfragen

Derzeit sind die Impfungen durch die Einteilung der Bevölkerung in höchste, hohe und erhöhte Priorisierung bindend. „Parallel dazu gibt es aber auch vermehrt Anfragen impfbereiter Bürgerinnen und Bürger, die auf die Möglichkeit zur Registrierung und Terminvergabe warten“, hat BRK-Mitarbeiter Björn Bartels, Betriebsleiter des Impfzentrums, beobachtet.

Björn Bartels, BRK, Betriebsleiter des Impfzentrums. | Foto: privat

Hoffen auf genügend Impfstoff

„Wir hoffen selbstverständlich, dass es zukünftig – insbesondere auch nach der Zulassung weiterer Impfstoffe – genügend Lieferungen geben wird“, ist Landrat Jens Marco Scherf für den weiteren Fortgang der Impfungen optimistisch. „Geplant ist derzeit von der Staatsregierung, dass das Impfzentrum zweimal wöchentlich beliefert wird. Der Umfang ist allerdings noch nicht bekannt. Geimpft wird nach Priorisierung (nähere Informationen siehe unten). Die über 80-jährigen werden dazu in Kürze von uns angeschrieben. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Homepage des Landkreises, sobald die Software des Freistaates zur Verfügung steht.“ „Es wird genug Impfstoff für alle in Deutschland geben“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer Pressekonferenz am 6. Januar 2021 zum Zwischenstand der Corona-Impfungen. „Ich gehe –Stand heute – davon aus, dass wir dann im Sommer allen ein Impfangebot machen können.“

Registrierung zur Impfung

Seit Montag, 11. Januar 2021 ist das Registrierungsportal der Bayerischen Staatsregierung unter der Webadresse www.impfzentren.bayern online gegangen. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger für die Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) anmelden. Um das System nicht zu überlasten, bittet das Landratsamt darum, dass sich vorrangig die Über-80-Jährigen, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben, vormerken lassen. Da die Registrierung im Online-Verfahren schneller und ohne Übertragungsfehler möglich ist, werden alle Betroffenen, die über einen Internet-Zugang verfügen, gebeten, diesen zu nutzen und sich gegebenenfalls von Verwandten unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen unterstützen zu lassen. Landrat Jens Marco Scherf bedankt sich ausdrücklich für das Verständnis in der Bevölkerung für diese Vorgehensweise und appelliert an die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander: „Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass es für viele Bürgerinnen und Bürger eine Herausforderung darstellt, sich online für die Schutzimpfung zu registrieren. Wir haben aber mit der Online-Anmeldung für das Testzentrum beste Erfahrungen gemacht und konnten so reibungslose Abläufe sicherstellen. Wir bitten daher darum, älteren Verwandten zu helfen, die sich selbst mit einer Online-Registrierung schwer tun oder über keinen Internet-Anschluss verfügen.“ Diejenigen, die keine Unterstützungsmöglichkeiten finden, können sich montags bis freitags von 8 bis 16 und an den Wochenenden und an Feiertagen von 9 bis 14 Uhr an die telefonische Hotline des Landratsamtes wenden unter der Nummer 09371/501750.

Bisher konnte in acht von 16 Pflegeeinrichtungen geimpft werden, weitere werden in Kürze folgen. Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Einrichtungen liegt das Hauptaugenmerk auf den Beschäftigten der Krankenhäuser Erlenbach und Miltenberg, der ambulanten Pflegedienste und der Rettungsdienste. Bis Dienstag, 12. Januar sind im Landkreis Miltenberg 1.500 Impfdosen verabreicht worden. In dieser Woche werden voraussichtlich weitere 425 Impfdosen geliefert und schnellstmöglich verimpft. Die Terminvergabe für die Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Impfung registriert haben, erfolgt, sobald genügend Impfstoff vorhanden ist.

Weitere Informationen zur Schutzimfpung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) finden sich auch unter www.landkreis-miltenberg.de.

Priorisierung der Impfungen

Folgende Personen haben einen Anspruch auf die Schutzimpfung:
Höchste Priorität:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren sowie in Bereichen, in de¬¬nen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

Hohe Priorität:

  1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben
  2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation
  3. eine enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und von Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer und pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird, von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird
  4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  7. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
  8. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) untergebracht oder tätig sind

Erhöhte Priorität:

  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
  2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Adipositas (BMI > 30), Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit chronischer Lebererkrankung, Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Personen mit Diabetes mellitus, Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie/Vorhofflimmern oder koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder/ Apoplex, Personen mit Autoimmunerkrankungen, Personen mit Krebserkrankungen, Personen mit COPD oder Asthma bronchiale, Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen
  3. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz
  4. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
  5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
  6. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  7. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind
  8. Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Autor:

Andrea Kaller-Fichtmüller aus Miltenberg

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