EUTB ABC Blitzlicht
B wie Behinderung
Im heutigen ABC-Blitzlicht befassen wir uns kurz mit der Definition des Wortes ,,Behinderung“ und was es bedeutet behindert/beeinträchtigt zu sein.
§ 2 Absatz 1 SGB IX
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
So oder so ähnlich werden Menschen mit Behinderungen in Gesetzestexten und Büchern beschrieben. Kurz zusammengefasst:
Als behindert/beeinträchtigt gilt man, wenn ein Mensch durch Unfall, Krankheit oder von Geburt an im Gegensatz zu gesunden/nicht beeinträchtigt Menschen nicht vollständig am Leben in der Gesellschaft teilnehmen kann. Hierbei ist es egal welche Art von Beeinträchtigung vorhanden ist.
Hier Beispiele um die Definition zu verdeutlichen:
Ein Mensch im Rollstuhl (körperliche Beeinträchtigung) oder ein Mensch mit Sehbehinderung (Sinnesbeeinträchtigung) kann die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen, da der Bahnsteig/die Bushaltestelle nicht barrierefrei gestaltet ist. Es fehlen taktile Hilfen zur Orientierung und der Bahnsteig/die Bushaltestelle sind nicht auf einer Höhe mit dem Einstieg des Verkehrsmittels.
Ein Mensch mit einer mittelschweren Lernbehinderung (geistige Beeinträchtigung) macht einen Ausflug in ein Museum. Jedoch versteht er die zur Verfügung gestellten Informationen nicht, da diese führ ihn zu schwer zu verstehen sind. Es gibt keine Broschüre oder einen Audioguide in leichter Sprache.
Ein Mensch mit Depression (seelische Beeinträchtigung) öffnet seit Wochen nicht die Post. Es sind Mahnungen und Zahlungsaufforderungen aufgelaufen. Als er genug Kraft hat mit seinem Stromanbieter zu telefonieren und seine Situation zu erklären bekommt er nur folgende Antwort: ,,Das ist alles eine faule Ausrede. Nur weil man traurig ist lässt man doch etwas so wichtiges nicht einfach so schleifen!“
Sie sehen: all diese Menschen sind beeinträchtig an der Teilhabe. Es liegt aber nicht an den Beeinträchtigungen an sich, sondern darauf wie die Umwelt auf diese reagiert. Menschen mit Beeinträchtigungen können nur so gut teilhaben wie die Gesellschaft es zulässt. Darum ist es so wichtig weiter Aufklärung zu betreiben um eine ganzheitliche Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens zu erreichen.
Mit dem Thema Teilhabe befassen wir uns fast täglich in der EUTB Miltenberg. Sie haben auch Interesse und möchten mehr erfahren? Oder sie möchten gerne einen Beratungstermin, weil sie denken, dass ihre Teilhabe gefährdet/nicht vorhanden ist? Vielleicht gibt es auch mehr Möglichkeiten, Teilhabe zu ermöglichen?
Dann melden Sie sich gerne unter 09371/9493487. Natürlich sind wir auch per Mail zu erreichen:
diana.laumeister@awo-unterfranken.de
vanessa.jeffries@awo-unterfranken.de
Autor:EUTB Miltenberg aus Miltenberg |
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