Arbeit des Allgemeinen Sozialen Diensts vorgestellt

Wie werden im Jugendamt die Jugendhilfemaßnahmen gesteuert, welche gesetzliche Grundlagen gibt es hierfür? Ausführlich informierten Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz und Judith Appel, Leiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), den Jugendhilfeausschuss über die fachliche Steuerung im Jugendamt.

Die Leistungen, die junge Menschen, Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Familien vom Jugendamt bekommen, sind vielfältig. Sie reichen über die Jugendarbeit, die Förderung der Jugendverbände und die Jugendsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bis hin zu vielfältigen Jugendhilfeleistungen. Einige der Leistungen wie die sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehung in Tagesgruppen, die Vollzeitpflege, die Heimerziehung, die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche bedeuten für den Landkreis Miltenberg hohe Ausgaben. Von rund zwölf Millionen Euro Jugendhilfeausgaben im Jahr 2018 seien 10,5 Millionen Euro auf vom ASD gesteuerte Ausgaben entfallen, erläuterte Rüdiger Rätz.
Grundsätzlich hätten Hilfesuchende laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf Unterstützung durch den ASD, stellte Judith Appel klar. Der Allgemeine Soziale Dienst sei die erste Anlaufstelle für soziale Probleme, sagte sie. Der Erstkontakt gehe meistens von Familien selbst, Schulen, Kindergärten sowie Kliniken und Ärzten aus. Der ASD prüfe die Anspruchsberechtigung, anschließend werde zunächst Unterstützung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe geleistet – entweder durch eigene Fachdienste, externe soziale Dienstleister oder, wenn notwendig, durch Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen. Der ASD nehme dabei eine steuernde Funktion ein, so Appel.
Sollten Hilfen zur Erziehung für notwendig erachtet, werde in Hilfekonferenzen entschieden, welche Leistungen geeignet, notwendig und wirtschaftlich darstellbar sind. Wenn das Jugendamt die Kostenübernahme bestätigt habe, nehme man Kontakt mit Leistungserbringern auf und vermittele die Kundinnen und Kunden an geeignete Einrichtungen. In den Erstgesprächen mit den Einrichtungen benenne das Jugendamt klar die Aufträge. Regelmäßige Hilfeplangespräche im Abstand von sechs Monaten sorgten in der Folge dafür, dass die Maßnahmen auch erfolgreich, d.h. wirkungsvoll sein können.

Laut Landrat Jens Marco Scherf sei der ASD das Herzstück des Jugendamts. Hier könne man wirkungsvoll helfen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und entsprechend steuern, in welche Richtung es geht – sowohl in Bezug auf die passenden Hilfen wie auch die wirtschaftliche Seite. Beim ASD sparen heiße an der falschen Stelle zu sparen, zeigte er sich überzeugt. Der ASD brauche angemessene Grundlagen – finanziell und personell –, um seine Aufgaben erfüllen zu können, sagte Scherf. Dass Hilfsmaßnahmen teilweise über mehrere Jahre notwendig sind, stellte Wolfgang Leiblein (Jugendamt) auf Nachfrage fest, teilweise über die Volljährigkeit hinaus.

Jeweils einstimmig empfahl der Ausschuss dem Kreistag, zwei Satzungen zu beschließen und zum 1. Juni 2019 in Kraft zu setzen. Das betrifft zum einen die Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Miltenberg sowie die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Nutzung der qualifizierten Kindertagespflege des Landkreises Miltenberg (Kostenbeitragsatzung Tagespflege). Hintergrund des Empfehlungsbeschlusses ist ein Hinweis des Bayerischen Landesjugendamts und der Regierung von Unterfranken, dass aufgrund aktueller Rechtsprechung eine Satzung für die Förderung der qualifizierten Kindertagespflege sowie zu einer Kostenbeitragssatzung im Bereich der Kindertagespflege notwendig ist. Da im Landkreis bislang keine solchen Satzungen vorhanden sind, war der Erlass der Satzungen notwendig.
Im Präventionsausschuss wird es gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses Änderungen in der Besetzung geben. Für die ausgeschiedenen Mitglieder Andreas Burghard, Engelbert Schmid und Thomas Steger folgen Sabine Lange (Direktorin des Amtsgerichts Obernburg), Schulamtsdirektor Ulrich Wohlmuth, Birgit Gardner (Koordinationsstelle Suchtprävention) und Anika Zimmermann (Fachdienst Jugendgerichtshilfe).

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