2019 - Das ändert sich für Sie!
Was uns im neuen Jahr ganz sicher erwartet
Jeder Tag, jede Stunde, selbst die kleinste Sekunde eines Jahres sind - liebe Leserin, lieber Leser - unwiederbringlich.
Die vielen Stunden und Minuten, die am Jahresanfang wie ein unerschöpfliches Reservoir an Zeit vor einem liegen, scheinen im Dahinscheiden der Tage, Wochen und Monate förmlich zu verfliegen.
Wer dann am Jahresende zufrieden auf die vergangene Zeit zurückblicken will, tut gut daran, nichts auf die lange Bank zu schieben.
Deshalb ist es wichtig, Neuerungen und Änderungen kennenzulernen, die in den nächsten Monaten auf uns zukommen werden.
Geld und Steuern
GRUNDFREIBETRAG
Im neuen Jahr erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag von 9 000 Euro / 18 000 € um 168 € für Ledige bzw. 336 € für Ehepaare. Keine Steuern werden fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen 2019 niedriger ist.
KALTE PROGRESSION
Ab dem kommenden 1. Januar wird der Steuertarif an die Preissteigerungsrate angepasst. Möglicherweise haben aber dadurch Betroffene unterm Strich weniger im Portemonnaie als vor der Lohnerhöhung.
STEUERSATZ
Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent und greift 2019 ab einem zu versteuernden Einkommen von 55 961 Euro / 111 920 Euro (ledig /zusammen veranlagt).
KINDERGELD
Um zehn Euro pro Kind wird ab 1. Juli des nächsten Jahres das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind zahlt die Familienkasse jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro sowie für jedes weitere Kind 235 Euro. Gleichzeitig gibt es einen Anstieg des Kinderfreibetrages von bisher 4 788 Euro auf 4 980 Euro.
ABGABEFRIST
Die Steuererklärung für 2018 ist nicht mehr wie früher bis zum 31. Mai an das Finanzamt zu entrichten, sondern erstmals spätestens bis zum 31. Juli 2019.
UNTERHALT
Wenn ein Kind finanziell unterstützt wird, für das es kein Kindergeld mehr gibt, wird für diese Unterhaltszahlung als außergewöhnliche Belastung
im neuen Jahr bis zu 9 168 Euro berücksichtigt.
PFLEGEHEIM
Wer in einem Pflegeheim wohnt, kann die eigenen Kosten 2019 dafür als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
ALTERSVORSORGE
Im neuen Jahr können höchstens 21 388 Euro bei Ledigen und 42 776 Euro bei Eheleuten für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Rürup-Rente einzahlt, kann 2019 insgesamt 88 Prozent der Beitragszahlungen steuerlich geltend machen.
VORTEIL BEI UMWELTFREUNDLICHEN FAHRZEUGEN
Wenn ein Unternehmen für einen Mitarbeiter ein Elekro- oder Hybrid-Fahrzeug kauft oder least, muss der Nutzer nur noch die Hälfte des geldwerten Vorteils versteuern.
NEURENTNER
Wer im neuen Jahr in den Ruhestand geht, muss 78 Prozent seiner gesetzlichen Brutto-Rente versteuern. Den eigentlichen Rentenfreibetrag gibt es dann ab 2010 bis Lebensende mit 22 Prozent.
ALTERSENTLASTUNGSBETRAG
65-jährige und ältere Senioren können sich 2019 freuen: 17,6 Prozent der Einkünfte (maximal jedoch jährlich 836 Euro) aus Arbeitslohn, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und Miet-Erträge werden zeitlebens als Arbeitsentlastungbetrag steuerlich berücksichtigt.
UMZUGSKOSTEN
Wer als Arbeitnehmer im neuen Jahr aus Berufsgründen umzieht, kann die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Ohne Belege werden bis zu 31. März bei Ledigen 787 Euro und bei Ehepaaren 1 573 Euro vom Finanzamt anerkannt. Eine Erhöhung gibt es ab dem 1. April 2019 ( 811 Euro bzw. 1622 Euro). Bei umzugsbedingten Nachhilfekosten für Kinder gelten 1 984 Euro
bzw. 2 045 Euro.
ONLINEBANKING
Das iTAN-Verfahren reicht ab dem 14. September 2019 nicht mehr für Überweisungen aus . Neue Regelungen ergeben sich aus den EU-Zahlungsdienste-Richtlinien (PSD2). Bei Zahlungen und beim Zugriff auf Konten im Internet müssen mindestes zwei Elemente in Anspruch genommen werden: Passwort, Mobiltelefon oder Fingerabdruck.
INVESTMENTFONDS
Seit 2018 gelten für Fonds-Anteile neue Bestimmungen. Neu ist jetzt ab Januar 2019 erstmals die nicht ausgeschüttete Gewinn-Versteuerung.
Recht
BRÜCKENTEILZEIT
Der Wechsel zwischen Vollzeittätigkeit und Teilzeit und zurück ist ab 2019 leichter realisierbar, aber abhängig von der Beschäftigtenzahl.
MINDESTLOHN
Frohe Nachricht! Von bisher 8,84 Euro pro Stunde steigt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. In keiner Branche darf dieser Betrag mehr unterschritten werden!
MIETE
Noch laufen die politischen Beratungen über einen erweiterten Mieterschutz. Vermieter werden künftig um bessere Transparenz der bisherigen Miete und der Modernisierungs-Umlagen gebeten, insbesondere in Regionen mit knappem Wohnungsangebot.
VERPACKUNGEN
Änderungen gibt es beim Einwegpfand: Fruchtschorlen und molkehaltige Getränke in Einweg-Verpackungen werden jetzt nun auch mit 25 Cent bepfandet.
Außerdem müssen Onlinehändler sich künftig registrieren, um Verpackungen verwenden zu dürfen.
SOLARSTROM
Die Einspeisevergütung beträgt ab 1.1.2019 nur noch 8,33 ct pro Kilowattstunde anstatt bisher 11,09 ct. Das Projekt des sogenannten Mieterstroms sehen Kritiker als gescheitert an: betroffen sind Anlagen zwischen 40 bis 750 Kilowatt Leistung.
Versicherungen
KRANKENVERSICHERUNGSBEITRAG
Zur Hälfte müssen sich Arbeitgeber nun wieder am Krankenkassen-Beitrag beteiligen. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 7,75 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
SELBSTÄNDIG
Das unterstellte Mindesteinkommen selbständiger Kleinverdiener wird halbiert auf 1 141,88 €.
RENTENBEITRAG
2019 ist keine Beitragssatz-Senkung in Sicht trotz gefüllter Rentenkassen.
RENTENERHÖHUNG
Ab 1. Juli 2018 dürften sich sich zur Freude der Senioren die Rente um 3,18 Prozent im Westen, um 3,91 Prozent im Osten erhöhen. Je 1 000 Euro Rente sind das 39,10 Euro im Osten und 31,80 Euro im Westen.
MÜTTERRENTE II
Für jedes vor 1992 geboren Kind gibt es ab 2019 im Westen 16,02 Euro und im Osten 15,35 Euro mehr an Mütterrente. Gewinner sind Mütter und Väter, die während der Kinderzeitung nicht oder nur wenig gearbeitet haben - sie bekommen mehr.
ARZNEIMITTEL
Ab 9. Februar 2019 müssen alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der EU als Sicherheitsmerkmal einen Barcode aufweisen. So kann exakt der Weg jeder einzelnen Packung vom Hersteller bis zur Abgabe in der Apotheke eingesehen werden.
Gesundheit
IMPFUNG GEGEN CLOSTRIDIEN
Zu den gefährlichsten Erregern von Klinik-Darmentzündungen gehört der Keim Clostridium, der gegen die meisten Antibiotika resistent ist. Vor der Zulassung steht ein neuer Impfstoff gegen zwei Clostriden-Gifte.
Technik
KABELNETZ
Analoge Programme für den TV- und Radioempfang werden immer weniger und ersetzt durch moderne Kabelboxen für den Digitalstandard.
RADIOEMPFANG
Die bundesweite UKW-Abschaltung ist noch nicht in Sichtweite, eine Digitalradiopflicht für Neufahrzeuge ist kurz vor der Realisierung.
FERNSEHEN
Hochauflösende 8K/UHD2-Fernseher kommen ab Frühjahr 2019 in den Handel, können ihre Stärke über Satellit-Programme derzeit aber kaum ausspielen.
MOBILFUNK
Experten erwarten Ende 2019 schnellere Geschwindigkeiten im Netz: anstatt 150 Megabit sind es dann bis zu zehn Gigabit pro Sekunde. Von dieser Technologie könnten Smartphone-Nutzer, selbstfahrende Autos, Paketdrohnen sowie das Internet der Dinge einschließlich vernetzter Haushaltsgeräte profitieren.
SMARTPHONE
Möglicherweise gibt es bereits 2019 endlich Handys mit faltbaren Displays - das versprechen die Hersteller.
Außerdem: Das bisherige verbaute Gorillaglas soll durch neues, widerstandsfähigeres und bruchsicheres Diamantglas ersetzt werden.
TRIPLE-KAMERA
Smartphones mit drei oder mehr installierten Objektiven sind im Kommen und ermöglichen faszinierte Perspektiven und Brennweiten.
KONSOLEN
Das Traumjahr 2019 für Spielfans kommt mit verbesserten Nachfolgeversionen.
E-BIKES
Elektro-Fahrräder sollen ab 2019 noch schöner, schlauer und platzsparender seit - mit Retro-Charme, Unterstützungsautomatik und einem im Rahmen versteckten Akku.
WARNSIGNALE
E-Autos müssen ab 1. Juli 2019 bis zum Tempo 20 km/h ein Warnsignal für Fußgänger, Sehbehinderte und Radfahrer aussenden. Das soll auch für das Rückfahrtfahren gelten. Das soll 2021 dann für alle E-Autos gelten.
ONLINE-ZULASSUNG
2019 dürfte auch die Erstzulassung eines Fahrzeugs online per Personalausweis möglich sein.
TEST
Ab dem 1. September 2019 werden über eine portable Mess-Station am Fahrzeugheck die Abgasgrenzwerte überprüft.
Energie
KORRIGIERT
Eine neue, klare A- bis G-Skala ohne Pluszeichen soll künftig auf dem europäischen Markt die Effizienzklassen von Elektrogeräten transparenter machen.
ENERGETISCHER ZUSTAND Nach 1966 errichtete Gebäude benötigen jetzt einen aktuellen Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.
Fazit:
Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, wie fragil der scheinbar immerwährende Aufschwung ist.
Mühsam entwickelt sich die Digitalisierung vorwärts, Mobilfunk und Ausstattung in den Schulen bedürfen einer dringenden Verbesserung, um nicht den Anschluss zu verlieren.
Auch Schlüsselindustrien wie der Automobilbau müssen jetzt handeln.
Leicht wird es nicht, das kommende Jahr 2019. Aber in vielen Bereichen bewegt sich etwas und es sind Verbesserungen zu erwarten.
Das sind gute Nachrichten - wie die zwischenmenschlichen Beziehungen, die wir privat und beruflich pflegen und unser Dasein lebenswerter machen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Bilder und Informationen folgen!
Autor:Roland Schönmüller aus Miltenberg |
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