ÖPNV
Kreis beteiligt sich am Jobticket mit 25 Prozent

Der Landkreis will den Beschäftigten ein Jobticket auf Grundlage des Deutschlandtickets anbieten und hierfür laut mehrheitlichem Beschluss des Kreisausschusses 25 Prozent der Kosten übernehmen. Die Übernahme von 50 Prozent lehnte der Ausschuss in seiner Sitzung am Montag, 4. Dezember 2023, mehrheitlich ab.
Laut dem Mobilitätsbeauftragten Tim Haas bietet der Landkreis zurzeit ein Jobticket an, das auf dem VAB-Monatsabo zu 79 Euro basiert. Die VAB gewähre auf das Ticket einen Nachlass von zehn Prozent. Das nutzten derzeit 15 Mitarbeitende, so Haas. Mit Einführung des Deutschlandtickets könne nun ein Jobticket auf dieser Basis angeboten werden, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent beisteuert. Ein Transfer der bestehenden Jobtickets auf das Deutschlandticket ist Haas zufolge problemlos möglich. Berechtigt seien alle Beschäftigten des Landkreises, die das Jobticket nutzen, um auf die Arbeit zu kommen. Mitarbeitende, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können oder zu Fuß zur Arbeit kommen können, sind nicht berechtigt. Auch staatliche Beschäftigte können das Angebot laut Abstimmung mit der Regierung nicht nutzen.
Wie Landrat Jens Marco Scherf ergänzte, gebe es zu diesem Ticket immer wieder Nachfragen aus der Belegschaft, ebenso bei Einstellungsgesprächen. Für den Kreis als Arbeitgeber würde das Jobticket das Ziel eines nachhaltigen Verkehrs fördern, es wirke sich positiv auf das Mobilitätsverhalten der Belegschaft und auch auf die Parkplatzsituation, die Treibhausgasbilanz und die Bewertung im European Energy Award aus, so Haas.
Im Ausschuss wurde das Jobticket als nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz gewürdigt, auch müsse man sehen, dass die Öffentliche Hand im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern steht. Gut wäre es, wenn Landkreis und Kommunen das Jobticket gleichermaßen anbieten würden, so eine weitere Stimme. Das aber, so ein Einwand, werde bei 32 Kommunen garantiert nicht gelingen. Der Landkreis werde aber die Kommunen über die Möglichkeit des Jobtickets informieren und man hoffe, dass auch möglichst viele Gemeinden ein solches Ticket anbieten, so Haas.

Marcel Fleckenstein, Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz am Landratsamt, stellte die vom Kreistag gewünschte Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät für Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge vor. Unter anderem wird darin die maximale Förderhöhe von 450.000 Euro festgelegt nach Abzug der staatlichen Förderung. Nachdem der Ausschuss einstimmig Ja zur Richtlinie sagte, kann auch die Stadt Wörth in den Genuss dieser Förderung kommen. Hier standen ursprünglich 600.000 Euro Förderung im Raum, die Anschaffung wurde jedoch deutlich günstiger, so dass die 450.000 Euro nicht überschritten werden. Mittel- bis langfristig sind drei solcher Fahrzeuge im Landkreis geplant.

Einstimmig sagte der Ausschuss Ja zur Anhebung der Wegstreckenentschädigung für Tierärzte/Fachassistenten laut „Tarifvertrag Fleisch“ rückwirkend zum 1. Januar 2023 von 0,30 auf 0,40 Euro pro Kilometer. Beschäftigte, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst unterliegen, bekamen die 40 Cent bereits. Diese Ungleichbehandlung wird nun ausgeglichen. Die endgültige Entscheidung hierüber obliegt aber dem Kreistag.

Dem Antrag der CSU-Fraktion für eine „Planungsgesellschaft Schlachthof“ stand der Ausschuss positiv gegenüber. Im Antrag war unter anderem aufgeführt worden, dass der Landrat sich für die Beteiligung des Landkreises an einer noch zu gründenden „Planungsgesellschaft Schlachthof“ einsetzen soll. Diese Planungsgesellschaft soll ein Modell für einen nachhaltigen, finanzierbaren Schlachthofbetrieb entwickeln. Mit dem Vorschlag des Landrats, keine neue Gesellschaft zu gründen, sondern den Antrag zur Bearbeitung an den Geschäftsführer der ZENTEC weiterzuleiten, hatten weder CSU noch die anderen Fraktionen Probleme. Da es sich um eine klassische Gründungsfrage handelt und es in der ZENTEC hierfür bereits eine Struktur gibt, ist das nach einstimmiger Auffassung des Ausschusses der richtige Weg.

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