Bildergalerie und Essay
Ausblick auf 2025 - Was ändert sich?
Neue Gesetze und Verordnungen.
Elektronische Patientenakte kommt, Mindestlohn steigt: Was sich 2025 in Deutschland alles ändert.
Im Neuen Jahr 2024 wird für Verbraucher & Co. vieles anders.
Neues Jahr - neue Gesetze? Oftmals kommen mit dem Jahreswechsel viele neue Regeln, Richtlinien und Änderungen auf die Menschen zu.
Das kann mitunter verwirrend sein – zumal oftmals nahezu alle Lebensbereiche von Neuerungen betroffen sind.
Übersicht:
Bürgergeld bleibt unverändert.
Anstieg von Mindestlohn, Minijob, Grundfreibetrag und Wohngeld.
Mehr Kindergeld und sinkende Elterngeld-Einkommensgrenze.
Viele Vorteile durch eine digitale Vernetzung.
Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll.
Amalgam-Füllungen sind ab 2025 verboten.
Heizen und Tanken werden 2025 teurer, der Kohlendioxidpreis steigt.
Briefe und Pakete: Zustellung wird teurer und dauert länger.
Mobilität: Deutschlandticket, HU-Plakette, Führerschein-Umtausch
Die Barrierefreiheit ist gesetzlich im neuen Jahr verankert.
Reform auch beim Namensrecht.
Endlich einfacher! EU-einheitliches Ladekabel kommt.
Jetzt nur noch Fernsehen per Satellit: ARD schaltet SD ab.
Neue Grenzwerte für Kaminöfen.
Höherer Steueranteil für Neurentner.
Was passiert mit der Rente 2025? Rentenerhöhung um voraussichtlich 3,5 Prozent
Welche Jahrgänge gehen 2025 in Rente?
Fazit: Welche Änderungen gibt es 2025?
- Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags,
- höherer Mindestlohn,
- mehr Geld für den Schulbedarf aus dem Bildungspaket sowie
- höhere Freibeträge bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten
Unterm Strich bringt das Jahr 2025 also für viele Bürgerinnen und Bürger mehr Geld.
rsc
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen dem Stand zum Redaktionsschluss ( 19.12.2024) entsprechen.
Kurzfristige Änderungen sind eventuell nicht berücksichtigt.
Details:
Neue Gesetze und Verordnungen.
Elektronische Patientenakte kommt, Mindestlohn steigt: Was sich 2025 in Deutschland alles ändert.
Im Neuen Jahr 2024 wird für Verbraucher & Co. vieles anders.
Neues Jahr - neue Gesetze? Oftmals kommen mit dem Jahreswechsel viele neue Regeln, Richtlinien und Änderungen auf die Menschen zu.
Das kann mitunter verwirrend sein – zumal oftmals nahezu alle Lebensbereiche von Neuerungen betroffen sind.
Bürgergeld bleibt unverändert.
Die Höhe der Leistungen des Bürgergeldes (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) bleibt unverändert.
Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, mit Partner zusammen 506 Euro.
Es ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.
Anstieg von Mindestlohn, Minijob, Grundfreibetrag und Wohngeld
Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 565 Euro.
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im neuen Jahr dann auf 12.084 Euro.
Um durchschnittlich 15 Prozent steigt das Wohngeld, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entspricht.
Der Zuschuss des Staates entlastet Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten.
Von der Erhöhung profitieren rund 1,0 Millionen Haushalten, im Schnitt erhalten sie 400 Euro im Monat.
Mehr Kindergeld und sinkende Elterngeld-Einkommensgrenze
Das Kindergeld steigt: Familien mit Kindern erhalten für jedes Kind 255 Euro pro Monat, das sind fünf Euro mehr als bisher.
Der Kinderfreibetrag wird steuerlich um 60 Euro angehoben – von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, soll mit einem Kinder-Sofortzuschlag geholfen werden: 25 Euro gibt es jetzt je Kind und Monat. Das sind fünf Euro mehr als im Vorjahr.
Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld: nur Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 175.000 Euro (vorher 200.000 Euro) erhalten jetzt Elterngeld.
Viele Vorteile durch eine digitale Vernetzung
Die elektronische Patientenakte (ePa) wird Anfang 2025 – wohl im März deutschlandweit - für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Die alte Zettelwirtschaft sei nun beendet, betonen Insider.
Alle Patientendaten, die an verschiedenen Orten abgelegt sind, werden digital zusammengetragen.
Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere Gesundheits-Einrichtungen sollen besser vernetzt werden und erhalten durch die Neuerung einen schnelleren Zugriff auf relevante Daten der Patienten.
Außerdem verspricht sich die Wissenschaft und Forschung eine leichtere Nutzung.
Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll
Schon ab 1. Januar 2024 gilt für Altkleider eine neue Regelung – und zwar EU-weit.
Alte Textilien müssen dann im Altkleider-Container entsorgt werden – auch wenn sie zerschlissen oder defekt sind.
Das gilt auch für Handtücher, Bettwäsche und andere Textilien.
Die spezielle Entsorgung in Sammelcontainern hat das Ziel, die Müllmengen allmählich zu reduzieren und Textilien besser zu recyclen.
Amalgam-Füllungen sind ab 2025 verboten
EU-weit ist ab dem neuen Jahr Amalgam als Zahnfüllung verboten. Dafür gibt es auch keine Kassenleistung mehr.
Alternative Standard-Füllungen sind jetzt ein einfacher Kunststoff oder eine Füllung aus einem Glas-Zement. Diese Werkstoffe dürften von der gesetzlichen Krankenkasse wohl gezahlt werden, heißt es.
Gegen private Zuzahlung können Patientinnen und Patienten aber auch höherwertige Füllungen wählen.
Heizen und Tanken werden 2025 teurer, der Kohlendioxidpreis steigt
Warum verteuern sich die Preise für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl?
Grund ist der CO2 -Preis, der ab Januar 2025 steigen wird - und zwar von 45 auf 55 Euro pro Tonne.
Damit soll der klimaschädliche Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit der CO2-Ausstoß verringert werden und außerdem dabei helfen, die deutschen Klimaschutz-Ziele zu erreichen.
Briefe und Pakete: Zustellung wird teurer und dauert länger
Ab Januar 2025 gibt es mehrere Änderungen im Post- und Paketversand der Deutschen Post.
Längere Briefzustellung: 95 Prozent der Briefe müssen künftig erst nach drei Werktagen statt wie bisher nach zwei Tagen ihren Empfänger erreichen.
Preiserhöhungen für Briefe: Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent (statt 85 Cent).
Mobilität: Deutschlandticket, HU-Plakette, Führerschein-Umtausch
Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 statt bisher 49 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig und ermöglicht Fahrgästen weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland - darunter Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge wie RE und RB.
Bitte nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug eine orangefarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2025 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen neuen Aufkleber in Gelb.
Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.
Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wer seine Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Die Barrierefreiheit ist gesetzlich im neuen Jahr verankert
Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
Dazu zählen etwa Computer, Geld- und Fahrausweisautomaten sowie bestimmte Webseiten, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilnahme am digitalen Leben zu ermöglichen.
Reform auch beim Namensrecht
Ab Mai 2025 können Menschen Nachnamen freier und flexibler wählen.
Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen. Der die Familiennamen beider Partner kombiniert.
Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen.
Vorteil: Das Namensrecht wird somit an alle Familienmodelle angepasst.
Endlich einfacher! EU-einheitliches Ladekabel kommt
Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten.
Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht.
Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.
Jetzt nur noch Fernsehen per Satellit: ARD schaltet SD ab
Die ARD stellt zum 7. Januar 2025 die Verbreitung per Satellit in SD-Qualität von Das Erste sowie aller Dritten Fernsehprogramme der Landesrundfunkanstalten ein.
Ab diesem Zeitpunkt können Zuschauerinnen und Zuschauer alle Fernsehprogramme der ARD nur noch in der höheren HD-Qualität empfangen.
Informationen und Hilfe bei der Umstellung gibt es bei ard-digital.de.
Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Öfen, Kamine und Kaminöfen, die die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.
Das heißt konkret: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann man beim Bezirksschornsteinfeger erfragen. Er informiert auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht.
Höherer Steueranteil für Neurentner
Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern.
Ab Januar 2025 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 83,5 Prozent. Somit bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei.
Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.
Was passiert mit der Rente 2025? Rentenerhöhung um voraussichtlich 3,5 Prozent
Die Renten sollen ab Juli 2025 um etwa 3,5 Prozent steigen. Für einen derzeitigen Rentner, der eine monatliche Rente von 1.500 Euro bezieht, würde durch eine Erhöhung von 3,5 Prozent rund 52,50 Euro mehr erhalten. Die neue Rente würde somit 1.552,50 Euro pro Monat betragen.
Welche Jahrgänge gehen 2025 in Rente?
Im Jahr 2025 betrifft das die Jahrgänge 1960 und 1961. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Diese Personen können somit mit 64 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand treten.
Fazit: Welche Änderungen gibt es 2025?
Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags, höherer Mindestlohn, mehr Geld für den Schulbedarf aus dem Bildungspaket sowie höhere Freibeträge bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten: Unterm Strich bringt das Jahr 2025 also für viele mehr Geld.
rsc
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen dem Stand zum Redaktionsschluss ( 19.12.2024) entsprechen.
Kurzfristige Änderungen sind eventuell nicht berücksichtigt.
Weitere Infos und Bilder folgen!
Autor:Roland Schönmüller aus Miltenberg |
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