Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Miltenberg
Verbraucherschutz als Kernaufgabe

Auch die Temperatur muss stimmen, wenn Lebensmittel gelagert werden. | Foto: © Winfried Zang
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Im Landratsamt kümmert sich ein Team von fünf Lebensmittelkontrolleur:innen, unterstützt von einer Mitarbeiterin in der Verwaltung sowie einer Sachbearbeiterin für den rechtlichen Vollzug, um die Lebensmittelüberwachung. Ihre Aufgabe ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen.

Elmar Fuchs ist der dienstälteste Lebensmittelkontrolleur und kann auf rund 30 Jahre Überwachung zurückblicken. Er hat miterlebt, wie die einst wenige Seiten umfassenden Landeshygienevorschriften im Laufe der Zeit auf mehrere hundert Seiten angewachsen sind. Seine Arbeit besteht zu einem großen Teil aus der Dokumentation, weshalb die Kontrolleurinnen und Kontrolleure mittlerweile rund 70 Prozent ihrer Zeit im Innendienst verbringen, den Rest mit stichprobenweisen Überprüfungen, ob die Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen durch Lebensmittelunternehmer eingehalten werden. Bei den Kontrollen geht es um die Beurteilung der allgemeinen Betriebshygiene, wie die Einhaltung der Temperatur, das Schädlingsmanagement, die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sowie die Prüfung der baulichen und technischen Ausstattung.

Um die Aufgaben erfüllen zu können, braucht es viel Spezialwissen. Im Landkreis kommen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure allesamt aus dem Handwerk, als Meister oder Techniker mit einer zweijährigen Ausbildung zum Lebensmittelüberwacher/zur Lebensmittelüberwacherin. Deshalb sind sie laut Elmar Fuchs in der Lage, mit Handwerksbetrieben auf Augenhöhe kommunizieren zu können. Beim Vorgehen wird stets nach der Maxime verfahren, das mildeste Mittel anzuwenden, das zum Erfolg führt. So spricht man zuerst mit den Betrieben und erklärt, welche Verbesserungen notwendig sind – was vom Reinigen von Oberflächen bis zur Vernichtung verdorbener Lebensmittel reichen kann. Erst wenn das nicht fruchtet, wendet die Behörde weitere Sanktionsmöglichkeiten an. Im schlimmsten Fall kann sie eine Betriebsschließung anordnen oder Zwangs-/Bußgelder verhängen.
Insgesamt ist die Lebensmittelüberwachung für 2.904 Betriebe im Landkreis zuständig, pro Jahr wird bis zu 1.600-mal nicht angekündigt kontrolliert.
In etwa 40 Prozent werden geringe Mängel festgestellt, bei 30 Prozent erhebliche Mängel mit Nachkontrolle. Bis zu 350-mal werden planmäßig und verdachtsunabhängig Proben entnommen, die Beanstandungsquote liegt dabei im Schnitt bei 15 Prozent. Nach einer Betriebskontrolle werden die Ergebnisse in eine Datenbank eingepflegt, sodass die Kontrollen jederzeit nachvollziehbar bleiben.

Die Behörde wird auch eingeschaltet, wenn Produkte von Herstellern zurückgerufen werden müssen, was bis zu 150-mal im Jahr der Fall ist. Ebenso geht die Behörde bis zu 20-mal im Jahr Verbraucherbeschwerden nach, wobei etwa in der Hälfte dieser Fälle auch Verdachtsproben genommen werden. Damit aber nicht genug: Die Kontrolleur­innen und Kontrolleure kümmern sich um die Überwachung von Preisangaben und prüfen zudem, ob Produkte korrekt gekennzeichnet sind wie etwa: Ist es Saft oder Nektar? Ist es Vanille oder nur Vanille-Aroma? Ist es ein Döner oder ein Fleischspieß?

„Für uns ist die Arbeit eine Herausforderung, aber am belastendsten sind die Vorgaben für die Betriebe selbst“, glaubt Elmar Fuchs und verweist auf die komplizierte Rechtslage mit EU-, Bundes- und Landesrecht.    wiz

Auch die Temperatur muss stimmen, wenn Lebensmittel gelagert werden. | Foto: © Winfried Zang
Stimmt die Hygiene im Kantinenkühlschrank? Lebensmittelkontrolleur Elmar Fuchs prüft, ob sich Schimmel gebildet hat. | Foto: © Winfried Zang
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Blickpunkt MIL aus Miltenberg

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