Viele Themen im Naturschutzbeirat
Sie sollen die Untere Naturschutzbehörde wissenschaftlich und fachlich beraten, arbeiten ehrenamtlich und decken die Bereiche Naturschutz, Landschaftspflege, Agrar, Forst, Jagd und Fischerei ab: Der Naturschutzbeirat, bestehend aus fünf Mitgliedern mit Stellvertretern, hatte in seiner jüngsten Sitzung im Collenberger Rathaus wieder mehrere Themen auf der Tagesordnung.
Unterstützt wird dieses Gremium von den vier Naturschutzwächtern Wolfgang Neuberger, Jochen Herberich, Michael Mendel und Robert Schmitt. Diese ebenfalls ehrenamtlich Tätigen „Wächter der Natur“ arbeiten eng mit der von Regina Groll geleiteten Unteren Naturschutzbehörde zusammen, agieren als Bindeglied zwischen Bürgern und Behörde, klären auf und berichten im Naturschutzbeirat von ihren Beobachtungen.
Größere Dinge sind ihnen in jüngster Zeit aber nicht aufgefallen. Der Wolf sei Thema gewesen, berichtete Michael Mendel, der mehrere Tierrisse aufgenommen hat. Er lobte den sehr sachlichen Umgang mit dem Thema bei Landwirten und Jägern. Robert Schmitt berichtete von Hundehaltern, die Tiere in der Natur nicht angeleint über Wiesen laufen lassen. Das sei vor allem auf Wiesen problematisch, auf denen Nutztiere gehalten werden. Der Jagdverband Bayern habe dazu die interessante Broschüre „Mit meinem Hund in der Natur“ mit Wissenswertem aufgelegt, ergänzte Regina Groll. Die Broschüre ist in gedruckter Form auch beim Jagdverband in Feldkirchen erhältlich. Wolfgang Neuberger investiert viel Zeit in die Beobachtung der Biber und ihrer Reviere; darüber hinaus betreibt er viel Öffentlichkeitsarbeit durch Führungen. Der Dienstjüngste seit diesem Monat in der Runde,
Jochen Herberich, ist auch Wildschadensschätzer für das Landratsamt und kennt sich im Bereich der Landwirtschaft gut aus.
Immer wieder ein Thema in der Öffentlichkeit sind Baumfällungen und Baumschnitte. Die Naturschutzfachkraft Ulrich Müller informierte über die gesetzlichen Grundlagen der Regelung, wonach Bäume zwischen dem 1. März und 30. September unter Schutz stehen. Ausführlich sei das im Paragraphen 39 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt, zitierte Müller: „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Maßnahmen im öffentlichen Interesse, die nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit erfolgen können, seien davon ausgenommen, wies Müller etwa auf Verkehrssicherungsmaßnahmen hin oder Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs beseitigt werden muss.
Auf ein positives Echo stießen die Entwürfe der Beiräte Steffen Scharrer und Gerhard Andres über mehrere Schilder für das 89 Hektar große Naturschutzgebiet „Mainauen bei Sulzbach und Kleinwallstadt“, die das außergewöhnliche Gebiet mit seinen Tier- und Pflanzenschätzen vorstellen sollen. Bei der letzten Beiratssitzung hatten die beiden angeboten, die Gestaltung mit Text- und Bildvorschlägen, zu entwerfen. Auf weitere Schilder – etwa Betretungsverbotsschilder – will der Naturschutzbeirat verzichten. Da das Naturschutzgebiet im nächsten Jahr sein 25-jähriges Bestehen feiert, soll laut Landrat Jens Marco Scherf versucht werden, die Schilder bis dahin zu konzipieren und aufzustellen.
Am Ende der Sitzung gingen die Mitglieder des Naturschutzbeirats auf eine Exkursion, um sich das Fechenbachtal anzuschauen, das zum größten Teil zugewachsen und in großen Teilen von Brombeerhecken überwuchert ist.
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