Landschaften und Arten erhalten
Das europaweiteSchutzgebietsnetz Natura 2000 hat zum Ziel, wichtige Lebensräume für Flora und Fauna zu erhalten – auch im Landkreis Miltenberg. Hier gilt es, gefährdete
Arten wie die Gelbbauchunke zu erhalten und vor dem Aussterben zu schützen. An
einem runden Tisch, moderiert von Landrat Jens Marco Scherf, sind am Mittwoch
im Miltenberger Landratsamt die Managementpläne für das „Steinbruchgebiet
bei Umpfenbach“ und das „Naturschutzgebiet Aubachtal bei Wildensee“ vorgestellt
worden. Verantwortlich ist die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von
Unterfranken, umso wichtiger der Dialog vor Ort. Vor rund 30 Vertretern aus Kommunen, Forst, Landwirtschaft, Jagd und Naturschutz stellte Isabel Stöcker von der höheren Naturschutzbehörde die Gebiete vor.
Im 66,5 Hektar großen Naturschutzgebiet Aubachtal, das sich auf dem Gebiet der Gemeinden Eschau, Mönchberg und Collenberg befindet, haben die Fachleute naturnahe Fließgewässer und magere Flachland-Mähwiesen als Flora-Fauna-Habitat-Schutzgüter aufgenommen, als Arten gemäß den Richtlinien wurden Bachneunauge und Mühlkoppe identifiziert. Um den Bach zu erhalten, sollten sämtliche Eingriffe, Störungen und Einleitungen vermieden und bachgleitende Gehölze erhalten werden. Der Längs- und Querverbau sollte reduziert werden,Pufferstreifen entlang des Bachs sollten geschaffen werden. Auch sei zu beobachten, wie sich Neophyten wie etwa das drüsige Springkraut ausbreiten; eventuelle Vorkommen seien zurück zu drängen. In denmageren Flachland-Mähwiesen wurde eine erste Mahd in der ersten Junihälfte
empfohlen, der zweite Schnitt je nach Aufwuchs der Vegetation.
Üblicherweise, so heißt es im Managementplan, seien „phänologische Nutzungstermine geeigneter als starre kalendarische Terminvorgaben, um den spezifischen Witterungsverhältnissen und der davon abhängigen Wuchsleistung der Flächen optimal Rechnung zu tragen.“ Auf Düngung und Pflanzenschutz sollte verzichtet werden, die Mahd sollte streifenförmig erfolgen, um Tieren die Flucht zu ermöglichen, heißt es im Plan.
Der richtige Mahdzeitpunkt sei wichtig, verdeutlichte auch Ralph Keller
(Bayerischer Jagdschutzverein), der spätere Termine vorzog, da dann in der
Wiese lebende Jungtiere bereits Fluchtinstinkte hätten. Als Alternative zur
Nutzung von Flächen komme auch eine Beweidung in Frage, heißt es im Plan
weiterhin. Dies sei im Aubachtal aber ausgeschlossen, da es sich zu 90 Prozent
um ein Naturschutzgebiet handelt, ergänzte Ulrich Müller von der unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises.
Im 47 Hektar großen Steinbruchgebiet bei Umpfenbach trugen dieFachleute den Lebensraum „Magere Flachland-Mähwiesen“ in ihren Standardbogen ein, für den die gleichen Managementmaßnahmen gelten wie für den gleichen Lebensraumtyp im Aubachtal. Die in Umpfenbach in einer bedeutenden Population auftretende Gelbbauchunke verfüge über zwei sogenannte Reproduktionszentren in mittlerem beziehungsweise schlechtem Zustand. Stöcker zufolge sei es notwendig, für die Unken neue Laichgewässer anzulegen, die bestehenden Laich- und Aufenthaltsgewässer zu pflegen, die Gewässer- und Ufervegetation aufzulichten
sowie Trittsteinbiotope zwischen den beiden Reproduktionszentren anzulegen. Den
vorgefundenen Kammmolch solle man ebenfalls in den Standardbogen aufnehmen,
regte Steffen Scharrer (Bund Naturschutz) an. Das sei aus rein formalen Gründen
schwierig, antwortete Matthias Berg (Höhere Naturschutzbehörde), denn das
Nachmelden später festgestellter Arten sei nach Vorgaben der Bayerischen
Staatsregierung nicht möglich.
Dennoch werde man in der Umsetzung auch Schutzmaßnahmen für den Kammmolch, den „kleinen Odenwald-Drachen“, vornehmen, versicherte Landrat Jens Marco Scherf. Da die Population Scharrer zufolge die einzige im bayerischen Odenwald sei, sei dies im Sinne des Artenschutzes absolut sinnvoll.Um dieMaßnahmen umzusetzen, gibt es Isabel Stöcker zufolge mehrere Möglichkeiten: etwa über das Vertragsnaturschutzprogramm, das Landschaftspflegeprogramm, die Förderprogramme der Landwirtschafts- und Forstbehörden, Ankauf oder Anpachtung, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Für Fragen der Umsetzung istdie untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Miltenberg zuständig.
Umsetzungder Natura-2000-Managementpläne:
Das europaweiteSchutzgebietsnetz Natura 2000 soll dazu beitragen, gefährdete oder typische Lebensräume und Arten zu erhalten. In Bayern gibt es 745 Natura-2000-Gebiete
(11,4 Prozent der Landesfläche), in Unterfranken 117 (17,6 Prozent). In
Managementplänen wird festgelegt, wie schützenswerte Lebensräume und Arten
erhalten werden können. Grundlage hierfür ist eine Erfassung und Bewertung der
Lebensräume und Arten durch Fachbüros. An runden Tischen werden die
Planentwürfe Flächeneigentümern, Flächennutzern, Kommunen, Behörden, Verbänden
und sonstigen Interessenten vorgestellt und diskutiert.
Der Managementplan ist für Behörden rechtsverbindlich, für private
Grundstückseigentümer und Nutzer stellt er lediglich Empfehlungen dar, wie
Landnutzung ökologisch optimal umgesetzt werden kann. Bei der Nutzung ist
allein das Verschlechterungsverbot entsprechend der FFH-Richtlinie maßgeblich –
das heißt: Der bisherige Zustand muss mindestens erhalten werden. Die Umsetzung
von Maßnahmen ist für private Eigentümer und Nutzer freiwillig, mehrere
Förderprogramme bieten Unterstützung. Im Landkreis Miltenberg setzt der
Landschaftspflegeverband viele Maßnahmen um, Informationen hierzu unter www.lpv-miltenberg.de.
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