Landkreis Miltenberg: Müllhaushalt einstimmig dem Kreistag empfohlen
Mit mehreren Empfehlungsbeschlüssen an den Kreistag haben die Mitglieder des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am Donnerstag den Weg freigemacht für den Müllhaushalt 2021, die Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen und den Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg.
Der Entwurf des Müllhaushalts sieht nach Worten von Julia Goldschmitt (Kommunale Abfallwirtschaft) in Einnahmen und Ausgaben jeweils 14.457.085 Euro vor. Sie wies auf zurück gegangene Einnahmen der Kreismülldeponie Guggenberg in Folge geringerer Anlieferungen hin. Zum einen nehme man keine Abfälle mehr von außerhalb des Landkreises auf, zum andern beobachte man das zunehmende Recycling von Bauabfällen, so die Begründung. Nach 12.952 Tonnen (2018) und 6.151 Tonnen in 2019 rechne man für das laufende Jahr nur noch mit 3.000 Tonnen, so Goldschmitt. Deshalb sinke zudem die Abschreibung und Rückstellung für die Deponie. Sie rechnet ebenfalls mit deutlich niedrigeren Erlösen aus der Papiervermarktung, da der Papierpreis nach wie vor eingebrochen sei.
Steigende Erträge erwartet sie aufgrund des anstehenden Abschlusses der Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen über die Höhe eines angemessenen Mitbenutzungsentgeltes für die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Die entsprechenden Ausgaben für die Erlösbeteiligung der Dualen Systeme für PPK-Verkaufsverpackungen würden von 2021 an entfallen.
Die Ausgaben für die Verwertung werden 2021 höher angesetzt, da viele Menschen zuhause ausräumen und vermehrt Altholz abholen lassen. Statt Kettenlader und Radlader zu kaufen, habe man diese Fahrzeuge geleast, sagte Goldschmitt. Das reduziere die Abschreibung, im Gegenzug steigen die Mietaufwendungen. Mit dem Leasing könne der Landkreis besser und schneller auf die Entwicklung klimafreundlicher Antriebstechniken reagieren, so die Begründung. Damit der Müllhaushalt 2021 ausgeglichen werden kann, müssten die gebildeten Gebührenüberschüsse der Vorjahre in Höhe von 605.000 Euro aufgelöst werden.
Der Müllhaushalt für die ehemalige Klärschlammdeponie Schippach schließt 2021 in Einnahmen mit 9.000 Euro und in Ausgaben mit 166.844 Euro; die Differenz müsse der Landkreis aus allgemeinen Finanzmitteln ausgleichen.
Die Kommunale Abfallwirtschaft werde im nächsten Jahr 1.758.000 Euro investieren, verwies Goldschmitt unter anderem auf ein Hochregallager für die Müllumladestation (150.000 Euro) sowie eine Lüftungsanlage und Sozialcontainer für die Kompostieranlage (1,55 Millionen Euro).
Auf Nachfrage ging die Leiterin der Kommunalen Abfallwirtschaft, Ruth Heim, auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Sie belegte mit vielen Beispielen die Anstrengungen, die Öffentlichkeit gut zu informieren. Auch die Umwelterziehung der jüngeren Generation werde nicht aus den Augen verloren, verwies sie etwa auf die Zusammenarbeit mit dem Puppentheater Lari Fari. Trotz aller Anstrengungen habe man es aber nicht geschafft, die Menge des Bioabfalls in der Restmülltonne zu reduzieren. Man habe diese Aufklärung als Schwerpunktthema vielfältig in die Öffentlichkeit getragen, die Menge des Bioabfalls im Restmüll sei aber nach wie vor zu hoch.
Fast eine Stunde lang diskutierte der Ausschuss über den Weiterbetrieb der Kompostieranlage Guggenberg. Die Angelegenheit ist aufgrund des vor über 20 Jahren geschlossenen Vertrags zwischen Landkreis und der Firma Herhof komplex. Herhof betreibt seit 1. Oktober 1997 die Kompostieranlage im Auftrag des Landkreises auf einem Grundstück des Landkreises. Herhof plante, baute und finanzierte die Anlage, der Landkreis zahlt im Gegenzug für die Kompostierung der Bioabfälle und die Finanzierung der Anlage. Der Betreibervertrag kann erstmals bis spätestens 31. März 2021 mit Wirkung zum 30. September 2022 gekündigt werden, die Kompostieranlage geht dann für 0 Euro an den Landkreis über. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um jeweils zwei Jahre – spätestens nach einer zweimaligen Verlängerung wäre aber Schluss. Aufgrund der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung muss aber die Abluftreinigung der Anlage zwingend ertüchtigt werden. Die Landkreisverwaltung hatte deshalb mit der Firma Herhof vereinbart, dass diese gegen Kostenerstattung die Genehmigungsunterlagen für die Ertüchtigung erstellt und Genehmigung einholt. Laut Herhof würde die Ertüchtigung selbst noch einmal mit 1,2 Millionen Euro netto zu Buche schlagen, dazu kommen für die Sanierung des Betriebsgebäudes mit Sanitäranlagen noch einmal etwa 135.000 Euro netto.
Wie könnte nun das weitere Vorgehen aussehen? Landkreis und Herhof diskutierten intensiv und überlegten zum einen den Kündigungsverzicht des Landkreises. Dies würde den Betreibervertrag bis längstens 2026 verlängern, aber selbst bei einer zweimaligen Verlängerung wäre die Amortisation der Investitionen nicht darstellbar. Angesichts der notwendigen Investitionen schlug die Landkreisverwaltung deshalb vor, dass der Landkreis die Investitionskosten von geschätzt 1.588.650 Euro brutto übernimmt. Der Vertrag mit der Firma Herhof wird mit Wirkung zum 30. September 2022 gekündigt, für die Zeit danach wird ein Betreiber der Kompostieranlage in einer europaweiten Ausschreibung gesucht. Ein Ingenieurbüro soll das Vergabeverfahren übernehmen und prüfen, dass die Kompostieranlage „altersgerecht“ an den Kreis übergeben wird.
In der Folge wurde im Ausschuss intensiv diskutiert, welche weiteren Möglichkeiten es für den Betrieb der Kompostieranlage gibt. Allerdings wurden sowohl ein Verkauf des Grundstücks wie auch die Möglichkeit, der Landkreis könnte mit eigenem Personal die Kompostieranlage betreiben, als wenig sinnvoll eingeschätzt. Angeregt wurde von einem Kreisrat, den Betrieb der Anlage in der Ausschreibung auf zehn Jahre festzulegen. Am Ende empfahl der Ausschuss dem Kreistag bei einer Gegenstimme, der Landkreis möge die Investitionskosten zur Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage übernehmen, den Betreibervertrag mit der Firma Herhof mit Wirkung zum 30. September 2022 zu kündigen und den Betrieb der Kompostieranlage auszuschreiben.
Weiter empfahl der Ausschuss dem Kreistag einstimmig, er möge Ja zum Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen mit Festlegung des Sammelsystems für Leichtverpackungen sagen. Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hatte 2019 die Verwaltung beauftragt, mit der DSD GmbH als Verhandlungsführerin die haushaltsnahe Erfassung von Verpackungen abzustimmen. Die Erfassung von Leichtverpackungen sollte danach wahlweise mittels gelber Säcke oder gelber Tonne, jeweils vierwöchentliche Abholung, erfolgen. Dieses Verhandlungsergebnis sei laut Ruth Heim aber trotz intensiver Bemühungen nicht erreichbar gewesen. Man habe aber ausgehandelt, dass die gelben Säcke in besserer Qualität – höhere Stärke und ohne Zuschlagstoffe wie Kalk oder Kreide – zur Verfügung gestellt werden müssen. In der Vereinbarung sind unter anderem die Sammelsysteme, die Mitbenutzung von Sammelsystemen, die Höhe zu zahlender Mitbenutzungsentgelte, die Herausgabeansprüche von Wertstoffen und der Umgang mit Fehlbefüllungen geregelt. Die Vereinbarung gilt unbefristet, Anpassungen sind aber möglich.
Sollte der Kreistag zustimmen, ist mit der Vereinbarung das Erfassungssystem gelber Sack für die Jahre von 2021 bis 2024 festgelegt. In der Vereinbarung wird darüber hinaus die Entsorgung von stoffgleichen Nichtverpackungen zusammen mit Leichtverpackungen über den „Gelben Sack plus (Mitbenutzung des „Dualen Sammelsystems“ durch den Landkreis gegen Zahlung eines Mitbenutzungsentgeltes für Sammlung und Verwertung stoffgleicher Nichtverpackungen) geregelt, ebenso die Entsorgung von Glas (Container) sowie Papier, Pappe und Kartonagen (Mitbenutzung des Sammelsystems des Landkreises durch die Dualen Systeme gegen Zahlung eines Mitbenutzungsentgeltes).
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