Unsitte "Littering" greift immer mehr um sich
Gegen die Vermüllung
Als Littering bezeichnet man die Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, in der Regel infolge achtlosen Wegwerfens und Liegenlassens von Abfall, vorzugsweise auf öffentlichem Grund: auf Straßen und Plätzen, in Parks und in der offenen Landschaft. Es handelt sich dabei um ein strafrechtlich verfolgbares Delikt und kann mit Geldbuße geahndet werden.
Auch im Landkreis Miltenberg breitet sich diese Unsitte immer weiter aus. Besonders betroffen sind die Ab- und Auffahrten an der B 469. Kontrollen durch Polizei und Behörden sind kaum möglich. Hier kann man nur an die Mithilfe umweltbewusster Bürger:innen appellieren, Beobachtungen an die zuständige Behörde weiter zu geben. Denn Littering hat sowohl ästhetische als auch ökologische und ökonomische Auswirkungen, ist ein Ärgernis für alle, generiert hohe Kosten und ist eine Gefährdung für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Landkreisweit findet jedes Jahr im Frühjahr die Aktion „Saubere Flur“ statt. Erfreulich ist, dass sich an dieser Aktion sehr viele Kinder und Jugendliche beteiligen und damit bereits deren Umweltbewusstsein gestärkt wird.
Über längere Zeit liegengebliebener Abfall verleitet viele Menschen dazu, weiteren Abfall an derselben Stelle abzuladen, so dass aus kleinen Abfallhaufen oft in kurzer Zeit wilde Müllkippen entstehen. Die Straßenmeistereien und Gemeinden sind bemüht, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Allerdings gibt es hier auch personelle und finanzielle Grenzen.
Immer wieder bietet sich im Landkreis auch um die Standorte der Depotcontainer (Altglascontainer, Altkleidercontainer, Elektroschrottcontainer) herum ein unansehnlicher Anblick. Werden Abfälle jeglicher Art neben die Container gestellt, ist dies eine illegale Müllentsorgung. Die Behörde ist berechtigt, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Die Landkreisverwaltung wendet sich an Alle, dem Littering entgegen zu wirken. Wer erwischt wird, muss mit einer Anzeige und Bestrafung rechnen. Nur gemeinsam kann es gelingen, die Natur in ihrer Reinheit zu erhalten. Übrigens: Auch der weggeworfene Zigarettenstummel oder der liegengelassene Hundekot zählen zum Littering. vi
Autor:Blickpunkt MIL aus Miltenberg |
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