Ausschuss setzt beim Abfallwirtschaftskonzept die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger
Noch im April 2016 will der Landkreis Miltenberg die Ausschreibung der Müllabfuhr auf den Weg bringen. Grundlage hierfür ist ein sogenanntes Pflichtenheft, in dem das Abfallwirtschaftskonzept fortgeschrieben wird. Die Kommunale Abfallwirtschaft und das Büro Teamwerk haben dieses Heft am Donnerstag dem Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz vorgelegt. Dieser empfahl das Konzept dem Kreistag einstimmig mit mehreren Änderungen zur Annahme.
In seiner Einführung wies Landrat Jens Marco Scherf darauf hin, dass die Abfallwirtschaft drei große Ziele verfolge: Die Reduzierung der Müllmengen, die Erhöhung der Wertstoffquote und die Verbesserung des Services für die Bürgerinnen und Bürger. Martin Adams (Büro Teamwerk) stellte das fortgeschriebene Konzept vor, das die Vergabe in drei Losen vorsieht. Los 1 umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Papier, Sperrmüll, Altholz, Holzsperrmüll und Elektro-Altgeräte, das Los 2 die Sammlung und Beförderung von Problemabfällen. Im Los 3 werden Beschaffung, Aufstellung und Austausch der Müllgefäße gebündelt. Die Verträge für die Lose 1 und 2 sollen für sechs Jahre mit zweijähriger Verlängerungsoption für den Landkreis gestaltet werden, die neuen Müllgefäße sollen von 1. September 2017 bis 28. Februar 2018 angeschafft werden.
Die wichtigsten Eckpunkte: Um die Restmüllmenge zu vermindern und um den Bioabfallanteil im Restmüll zu verhindern, schlugen die Experten vor, den Restmüll nur noch alle drei Wochen abfahren zu lassen. Das Mindestbehältervolumen solle künftig nur 15 Liter pro Person in drei Wochen betragen. Die Biotonne solle flächendeckend eingeführt werden, so Adams, die Eigenkompostierung solle aber weiter möglich sein. Die Papiertonnen sollten künftig komplett auf 240-Liter-Gefäße umgestellt werden. Zu überlegen sei, einen Sperrmüll-Fullservice anzubieten – also die komplette Entsorgung von der Wohnung bis zur Deponie. Diese Leistung solle auf Bestellung und gegen Bezahlung gebucht werden können. Der Sperrmüll soll wie bisher im Abrufsystem entsorgt werden. Ein weiterer Vorschlag der Fachleute ist die Einstellung der Altschrottsammlung auf Abruf, denn diese sei aufgrund der immer niedriger werdenden Mengen nicht mehr rentabel. Hier sei die Abgabe in den Wertstoffhöfen besser. Elektro-Altgeräte würden wie bisher im Abrufsystem entsorgt. Die Sammeltermine von Problemabfällen sollten reduziert werden und um Verwaltungsaufwand zu sparen, sollten die Müllgebühren nicht mehr vierteljährlich, sondern halbjährlich eingezogen werden.
Das Callcenter solle nicht mehr beim Unternehmen angesiedelt sein, sondern im Landratsamt, so Adams, zudem solle die Bearbeitung von Beschwerden besser strukturiert werden. Die Fahrzeugdaten sollten unmittelbar an den Landkreis übertragen werden, um auch bei Beschwerden schneller reagieren zu können. Eine Auflösungsklausel soll formuliert werden, um im Falle einer Gesetzesänderung des Wertstoffgesetzes eine einvernehmliche Vertragsfortführung oder Vertragsbeendigung möglich zu machen.
In der anschließenden, längeren Sachdiskussion wurde deutlich, dass die Kreisrätinnen und Kreisräte manche Regelung als zu restriktiv empfinden. Entgegen dem Rat des Experten waren alle Fraktionen überzeugt, dass man mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben sollte, um beispielsweise die Restmüllmengen zu verringern, den Bioabfall aus den Tonnen zu eliminieren und Beistände bei kleinen Papiertonnen zu vermeiden. So beschloss der Ausschuss, das Konzept dem Kreistag zur Annahme vorzulegen mit folgenden Änderungen:
- Restmülltonnenleerung bleibt im Zwei-Wochen-Rhythmus
- Keine flächendeckende Einführung der Biotonne, dafür mehr Öffentlichkeitsarbeit, dass Bioabfall nicht in die Restmülltonne gehört
- Einzug der Beiträge nicht halbjährlich, sondern weiterhin vierteljährlich
- Keine Pflicht zur 240-Liter-Papiertonne, dafür Hinweise an Besitzer von 120-Liter-Tonnen, dass sie kostenlos eine 240-Liter-Tonne bekommen können. Das soll vor allem dann passieren, wenn bei kleinen Tonnen Beistände zu sehen sind.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob eine Flexibilisierung beim Mindestvolumen der Restmüllbehälter möglich ist. Bis zur Kreistagssitzung soll die Verwaltung darlegen, ob es sinnvoll ist, das Los 1 in Einzellose aufzuteilen.
Landrat Jens Marco Scherf fasste es zusammen: „Der Ausschuss setzt auf das umweltbewusste Handeln unserer Bürgerinnen und Bürger anstelle von Zwangsmaßnahmen!“
Der weitere Ablauf des Verfahrens stellt sich wie folgt dar: Nach Erstellung der Vergabeunterlagen soll die Ausschreibung bis spätestens 17. April 2016 auf den Weg gebracht werden, Submission soll Anfang Juni 2016 sein. Darüber wird der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz am 12. Juli 2016 eine Empfehlung treffen, am 25. Juli wird der Kreistag die endgültige Entscheidung treffen. Der Zuschlag soll im August 2016 erteilt werden.
Erfreuliche Kunde überbrachte Landrat Jens Marco Scherf aus Berlin: Der stark kritisierte Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz sei zurückgezogen worden, so der Landrat, die Resolution des Landkreises zusammen mit den Aktivitäten der kommunalen Partner hätten somit einen ersten Erfolg erzielt. Der Bundesrat habe Regierung und Umweltministerium aufgefordert, einen umweltbewussteren und kommunalfreundlicheren Gesetzesentwurf zu erarbeiten.
Der Ausschuss stimmte zudem dem Jahresabschluss 2014 für den kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb, Teilbereich Gewerbe, an. In 2014 war laut Julia Goldschmitt (Abfallwirtschaft) eine Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 317.470 Euro angefallen, der Jahresgewinn von 20.688 Euro werde zum Ausgleich der Vorjahresverluste verwendet.
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