Phänomen „CEO-Fraud“ - Firma um gut 60.000 Euro betrogen
Pressebericht des PP Unterfranken vom 23.05.2017 - Bereich Bayer. Untermain
ASCHAFFENBURG. Wie der Kripo erst am Montag bekannt wurde, haben Betrüger seit Mitte Februar eine Firma um mehr als 60.000 Euro betrogen. Analog der Masche des sogenannten „CEO-Fraud“ gab sich ein Unbekannter via E-Mail als Geschäftsführer aus und ordnete die Überweisung auf ein ausländisches Konto an. Die Kripo Aschaffenburg ermittelt und warnt vor den dreisten Betrügern.
Zwischen Mitte Februar und Ende März 2017 hatten Mitarbeiter der Firma - nach einer Aufforderung durch ihren Geschäftsführer per E-Mail - insgesamt gut 60.000 Euro auf ein Konto nach Großbritannien überwiesen. Erst bei einer weiteren gleichgelagerten Überweisungsanordnung nach Polen kontaktierten die Angestellten ihren Chef, der sich im Ausland aufhielt, und der Schwindel flog auf. Die Überweisung konnte allerdings nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Bei der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche geben sich die Täter - nach Sammlung von Informationen über das Unternehmen - in der Regel als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen unter Hinweis z.B. auf eine Unternehmensübernahme einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrags ins Ausland. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail, wobei die Absenderadressen verfälscht werden. Die Informationen zum Unternehmen beschaffen sich die Täter aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister, der Homepage oder Werbebroschüren.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche empfiehlt die Unterfränkische Polizei:
- Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind und was Sie um Zusammenhang mit ihrem Unternehmen publizieren
- Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens
- Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
- Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an Ihre örtliche Polizeidienststelle
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