Hochwasser gehört zu Miltenberg seit anno dazumal, aber gegenwärtig ist die Situation wohl etwas entspannter
Aktuelle Impressionen von Anfang Januar 2018.
Weitere Bilder und Infos folgen!
Mildes Wetter an Silvester 2017, in den Folgetagen schnelle Schneeschmelze, Dauerregen, Tauwetter - das waren die Gründe für das gegenwärtige Hochwasser, das zur Zeit langsam aus Nordbayern in und um Miltenberg und im Maintal ankommt.
Zunehmende Wärme
Das milde Wetter hat mit dem letztem Jahr zu tun: 2017 wurde einen Rekord aufgestellt. Es gilt als das wärmste Jahr seit Beginn der Industrialisierung ohne El-Niño-Phänomen - dieses sorgt bekanntlich alle paar Jahre für einen Wärmeschub aus dem Meer. Gleichzeitig war 2017 das zweitwärmste Jahr seither überhaupt.
Dies berichtet das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage ECMWF, das als erstes Institut das Wetter und die meteorologischen Daten des vergangenen Jahres ausgewertet hat.
Rekord weltweit
Den weltweiten Wärmerekord von 2016, als El Niño herrschte, habe 2017 um 0,1 Grad verfehlt. 2017 war aber dafür 0,1 Grad wärmer als das bisher an zweiter Stelle platzierte 2015 - die drei vergangenen Jahre waren mithin so warm wie nie ein Drei-Jahres-Zeitraum seit Beginn der Messungen.
Einen globalen Sprung gemacht
Seit der Industrialisierung sei die globale Durchschnittstemperatur in Bodennähe damit um 1,2 Grad angestiegen, heißt es bei ECMWF. Im Vergleich zur Zeit 1981 bis 2010 habe die globale Temperatur einen Sprung gemacht: Um 0,5 Grad sei sie seither gestiegen.
Die Ausgangstemperatur zu Beginn der Industrialisierung im 18. Jahrhundert habe - laut Untersuchung - 0,7 Grad unter der Durchschnittstemperatur im Zeitraum 1981 bis 2010 gelegen.
Besonderes Wetterphänomen
Dass das vergangene Jahr in der Spitzengruppe steht, kann trotz zu erwartender Erwärmung als erstaunlich gelten: Ende 2016 war das Wetterphänomen La Niña aufgezogen, das Gegenteil von El Niño: Kaltes Wasser schwemmte an die Oberfläche des Pazifik und kühlte die Luft ab.
Klimaziel in Gefahr
La Niña verzog sich: im gesamten Jahr 2017 herrschte neutrale Witterung - auch El Niño blieb abwesend. Dennoch wurde global übers Jahr eine höhere Durchschnittstemperatur in Bodennähe gemessen als in allen El-Niño-Jahren zuvor, außer 2016, dem Wärme-Rekordjahr.
Kraftwerke & Co
Übrigens Klimaforscher hatten diese Entwicklung erwartet - wegen des Ausstoßes von Treibhausgasen durch Kraftwerke, Fabriken, Autos, Landwirtschaft und Feuer. Dies könnte in manchen Regionen schlimme Folgen haben.
Zurück zu Miltenberg !
Inzwischen ist nun der Hochwasserschutz endgültig fertiggestellt.
Die hiesigen Bewohner brauchen keine Angst mehr vor Überschwemmung, Hochwasser und Umleitungen in der Innenstadt und in der Mainstraße zu haben.
Rechtzeitig erfolgte in den ersten Tagen des neuen Jahres 2018 der Aufbau der Sicherungs-Systeme.
FAZIT:
Das Hochwasser - einst existentielle Bedrohung, zieht jetzt an Miltenberg vorbei - dank aufwändiger politischer, finanzieller und bautechnischer erfolgreicher Anstrengungen.
Aktuelle Information:
Lagebericht Bayern
Hochwasserlagebericht Nr. 10 ausgegeben am 05.01.18, 17:00 Uhr
In der Mitte und im Norden Bayerns verbreitet Ausuferungen und Überflutungen der Meldestufe 1 und 2, vereinzelt der Meldestufe 3. Übergang zu Hochdruckeinfluss.
Nordbayern:
An den Meldepegeln der Mainzuflüsse kommt es derzeit vielfach zur Überschreitungen der Meldestufen 1 und 2, insbesondere im Einzugsgebiet der Regnitz.
An einzelnen Pegeln im Einzugsgebiet des oberen Mains und der Regnitz wird derzeit die Meldestufe 3 überschritten.
Die Hochwasserwellen verlagern sich flussabwärts.
An den Pegeln Kemmern / Main und Neumühle / Rednitz und Laufermühle / Aisch kann das Erreichen der Meldestufe 3 derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Die vorhergesagten, eher geringen, Niederschlagsmengen können in den Oberläufen im Laufe der heutigen Nacht und im Bereich der Fränkischen Saale auch noch am Wochenende zu einem leichten Wiederansteigen der Wasserstände führen.
Am schiffbaren Main steigen die Wasserstände und befinden sich knapp unter oder im Bereich der Meldestufe 1.
Exkurs:
Hochwasserschutzgesetz
Mehr Vorsorge gegen Überschwemmungen
Den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und bessere Vorsorge vor Überschwemmungen treffen: Das von der Bundesregierung vorgelegte Hochwasserschutzgesetz II ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.
Ein weiterer Teil tritt am 5. Januar 2018 in Kraft.
Somit sind wichtige Regelungen als Reaktion auf die schweren Überschwemmungen der vergangenen Jahre beschlossen worden.
Nunmehr können Bereiche mit besonderen Risiken identifiziert werden. Es gelte, Vorsorge zu treffen und Notfallmaßnahmen auszuarbeiten, so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.
Das Gesetz begleitet das Nationale Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern. Das Hochwasserschutzgesetz II kann nun nach der Verkündung in Kraft treten.
Ziel des Hochwasserschutzgesetzes
Das neue Hochwasserschutzgesetz geht von einem Paradigmenwechsel aus, weil es die Vorsorge in den Blick nimmt. Weil Regen und Hochwasser nicht verhindert werden können, geht es darum, den Flüssen mehr Raum zu geben und Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern.
"In Zukunft wollen wir gezielt dort ansetzen, wo Hochwasser entsteht, zum Beispiel in den Mittelgebirgen und Hügellandschaften, wo bei Starkregen schnell viel Wasser in tiefer gelegene Gebiete fließt", erklärt Hendricks.
Hierfür schließt das Gesetz Regelungslücken. Es sieht daher vor:
Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen so weit wie möglich zu erleichtern und zu beschleunigen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden,
Gerichtsverfahren gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen rascher durchzuführen,
Hochwasserentstehungs- und Überschwemmungsgebiete auszuweisen, in denen Wiesen statt Ackerflächen überschwemmt werden können.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind 4,9 Prozent der Fläche der Bundesrepublik als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. 5,9 Prozent sind als Risikogebiete anzusehen. In Überschwemmungsgebieten leben rund 1,6 Millionen Einwohner, in Risikogebieten 6,1 Millionen.
Verbot von Heizölanlagen
Ein Großteil der Schäden bei Hochwassern entsteht durch Ölheizungen. Zurückliegende Hochwasser haben gezeigt, dass bis zu 70 Prozent der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht wurde. Das verseuchte Wasser steht meist noch wochenlang in der Region. Dringt Öl ins Mauerwerk von Wohngebäuden ein, ist dieses oft vollständig kontaminiert. Die Häuser können dann nur aufwendig saniert oder komplett abgerissen werden.
In Zukunft ist es deshalb verboten, in Überschwemmungs- und Risikogebieten neue Heizölanlagen für Privatpersonen und Unternehmen zu bauen. Die in diesen Gebieten bestehenden alten Anlagen müssen innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden.
Durch das Verbot von Heizölanlagen beziehungsweise die Pflicht, diese hochwassersicher nachzurüsten, entsteht Bürgerinnen und Bürgern ein Nutzen im Sinne einer Schadensminimierung in Höhe von insgesamt 8,04 Milliarden Euro.
Hochwasserentstehungsgebiete ausweisen
Dabei handelt es sich um eine neue Kategorie von Gebieten, in denen bei Starkregen oder Schneeschmelze in kurzer Zeit Hochwasser entstehen können, zum Beispiel in Mittelgebirgen oder alpinen Regionen. In diesen Gebieten sind bestimmte Vorhaben genehmigungspflichtig, unter anderem der Bau von Straßen oder großflächige Bodenversiegelungen.
Das Bundesumweltministerium koordiniert und steuert die Erarbeitung und Fortentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Der Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" ist beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelt.
"Wir wollen die Wasserversickerungs- und die Wasserrückhaltefähigkeit dieser Gebiete erhalten und verbessern, damit weniger Wasser in die Flüsse kommt", betonte Hendricks. "Je mehr wir asphaltieren, bebauen und bepflastern, desto größer werden die Wassermassen, die anschließend durch Flussbette und Abwasserrohre abtransportiert werden müssen. Wir müssen verstärkt Flüsse und Bäche renaturieren und immer dort, wo es möglich ist, die Versiegelung der Landschaft rückgängig machen."
Mehr Überschwemmungsgebiete zulassen
Flüssen und Bächen muss mehr Raum gegeben werden: Statt meterhoch anzuschwellen und mit rasender Geschwindigkeit nach Starkregen durch Ortschaften zu stürzen und große Zerstörungen anzurichten, könnten sie sich dann ausbreiten.
In den von den Bundesländern festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen im Außenbereich von Gemeinden in der Regel keine Baugebiete mehr ausgewiesen werden. Auch die Errichtung von Mauern und Wällen, die den Wasserabfluss behindern, ist untersagt. Die einzige Ausnahme stellt der Bau von Dämmen und Deichen dar. Maßnahmen, die den Hochwasserschutz behindern oder Schäden im Hochwasserfall erhöhen, werden grundsätzlich verboten, zum Beispiel die Umwandlung von Grünland in Ackerfläche.
Private Vorsorge ebenfalls nötig
"Die Überschwemmungen in Süddeutschland waren nur Vorboten künftiger Unwetter", warnte der Deutsche Wetterdienst (DWD) bereits im Sommer 2016. Auch die Bürger in hochwassergefährdeten Gebieten müssten mehr Eigenvorsorge treffen: Nötig sind die Abdichtung der Gebäude, eine Rückstausicherung, die Verlagerung der Heizungsanlagen in höhergelegene Stockwerke, hochwassersichere Öltanks und die Nutzung von Wassersperren. Dazu gehöre dann auch, eine Notration für die ersten Tage nach der Sturzflut anzulegen, so Becker.
Autor:Roland Schönmüller aus Miltenberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.