Betrugs-Warnung an Gewerbebetreibende aus gegebenem Anlass
Pressebericht der PI Miltenberg vom 31.01.2018
Offensichtlich häuft sich derzeit wieder eine altbekannte Betrugsmasche mit veränderter Aufmachung, welcher Gewerbetreibende zum Opfer fallen können. Wenn ein Gewerbetreibender für seine Firma eine Änderung im Handelsregister vornimmt, müssen diese Änderungen durch das jeweilige Amtsgericht veröffentlich werden. Kurz nach dieser Veröffentlichung erhalten die Gewerbetreibenden nun ein oder mehrere Schreiben (meist von mehreren verschiedenen Stellen), welche den Anschein eines offiziellen Schreibens eines Gerichtes oder einer Behörde erwecken. Teilweise sind diese Schreiben auch mit Bundesadler oder anderer Wappen versehen. Die Schreiben weisen den Charakter einer Kostenrechnung auf und sind geeignet, die Empfänger Glauben zu machen, dass es sich um die Kostenrechnung für die tatsächlich durchgeführten Änderungen im Handelsregister handelt. Es werden Zahlbeträge von mehreren hundert Euro gefordert. Die Schreiben erwecken den Eindruck, dass bei Nichtzahlung die Änderungen bzw. Eintragungen im Handelsregister der angeschriebenen Firmen (Gewerbetreibenden) gelöscht werden. Im „Kleingedruckten“ ist zwar zu lesen, dass es sich hier um ein Angebot bzw. eine Offerte handelt, allerdings ist dies so formuliert, dass man dies leicht überlesen kann.
Die Polizei Miltenberg rät: lesen Sie als Gewerbetreibender auch amtlich aussehende Schreiben sehr genau durch. Erkundigen Sie sich vor Zahlung über den Zahlungsempfänger bzw. darüber, an welche Bank Sie die Zahlung tätigen sollen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht – Registergericht – oder auch bei ihrer Polizeidienststelle.
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