2. Fahren ohne Fahrerlaubnis
Pressebericht der PI Miltenberg vom 21.04.2016
Am Mittwoch, gegen 17.15 Uhr, fuhr ein 25-jähriger mit seinem Kleinkraftrad von Miltenberg in Richtung Großheubach. Als er das Polizeifahrzeug erkannte, verminderte er seine Geschwindigkeit auf ca. 40 km/h. Bei der Kontrolle gab er schließlich zu, seinen Roller manipuliert zu haben und dieser jetzt ca. 65 km/h fährt. Dies stellt eine Veränderung des Fahrzeugstyps dar. Der Roller bräuchte nun ein großes Kennzeichen und ist Steuerpflichtig. Weiter bräuchte der Fahrer nun die Fahrerlaubnis A1, die er ebenfalls nicht besitzt.
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