Wohnraumförderung im Landkreis Miltenberg
Der Landkreis Miltenberg fördert auch in diesem Jahr Neubau und Erwerb von Eigenwohnungen mit zinslosen Darlehen aus dem Wohnungsbaufonds des Landkreises und mit zinsgünstigen Darlehen des Freistaats Bayern aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. Grundlage der Förderung sind das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz sowie die Wohnraumförderungsbestimmungen 2012. Jeder, der ein Wohnhaus baut und neu geschaffenen oder vorhandenen Wohnraum kauft, kann einen Antrag stellen.
Bei der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung können zudem die Einbauten behindertengerechter sanitärer Anlagen, eines Aufzuges oder Treppenliftes sowie die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze gemäß dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz einhalten.
Ausführliche Informationen zur Wohnraumförderung sind auf der Internetseite des Landratsamts Miltenberg (www.landkreis.miltenberg.de) ersichtlich. Für Beratungsgespräche wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Ansprechpartner im Landratsamt ist Günther Schmitt, Zimmer 257, Tel.: 09371 501-377.
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