Wohnraumförderung im Landkreis Miltenberg
Der Landkreis Miltenberg fördert auch in diesem Jahr den Neubau und Erwerb von Eigenwohnungen mit zinslosen Darlehen aus dem Wohnungsbaufond des Landkreises Miltenberg und mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. Grundlage der Förderung sind das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz sowie die Wohnraumförderungsbestimmungen 2012. Jeder der ein Wohnhaus baut und neu geschaffenen oder vorhandenen Wohnraum kauft kann einen Antrag stellen.
Bei der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung kann zudem der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, eines Aufzuges oder Treppenliftes und die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze gemäß dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz einhalten.
Ausführliche Informationen zur Wohnraumförderung sind auf der Internetseite des Landratsamts Miltenberg (www.landkreis.miltenberg.de) ersichtlich. Für Beratungsgespräche wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Ansprechpartner im Landratsamt Miltenberg für Fragen zur Wohnraumförderung ist Herr Günther Schmitt, Zimmer 257, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg, Tel.: 09371 501-377.
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