Landkreis Miltenberg fördert Wohnraum
Der Landkreis Miltenberg fördert auch in diesem Jahr den Neubau und Erwerb von Eigenwohnungen mit zinslosen Darlehen aus dem Wohnungsbaufonds des Landkreises und mit zinsgünstigen Darlehen vom Freistaat Bayern aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm.
Jeder, der ein Wohnhaus baut und neu geschaffenen oder vorhandenen Wohnraum kauft, kann einen Antrag stellen. Grundlage der Förderung sind das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz sowie die Wohnraumförderungsbestimmungen 2012.
Bei der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung können zudem der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, der Bau eines Aufzuges oder Treppenliftes und die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze gemäß Bayerischem Wohnraumförderungsgesetz einhalten.
Ausführliche Informationen zur Wohnraumförderung sind auf der Internetseite des Landratsamts Miltenberg (www.landkreis-miltenberg.de/Wirtschaft,Bauen-Verkehr/Bauen-Planen.aspx) ersichtlich. Für Beratungsgespräche wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Ansprechpartner im Landratsamt Miltenberg für Fragen zur Wohnraumförderung ist Günther Schmitt, Zimmer 257, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg, Telefon 09371/501-377.
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