Neue Leitlinien veröffentlicht
Erneuerbare Energien und Denkmalschutz
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat kürzlich neue Leitlinien zur Nutzung von Solarenergie an Baudenkmälern sowie in denkmalgeschützten Ensembles veröffentlicht (www.blfd.bayern.de/information-service/klimaschutz_denkmalpflege/).
Die Nutzung erneuerbarer Energien wird künftig die Norm für den klima- und ressourcenschonenden Gebäudebetrieb darstellen, um auch weiterhin eine sinnvolle Nutzung insbesondere von Wohngebäuden zu ermöglichen.
In den Leitlinien werden verschiedene Ansätze dargestellt, wie sich das Interesse an der Nutzung solarer Energie mit denkmalfachlichen Belangen in Einklang bringen lässt. Strategien wie das Verbergen (keine Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum), das Unterordnen, Integrieren sowie Kombinationen hieraus werden aufgezeigt.
Ebenso werden Gestaltungsmöglichkeiten zur flächigen Anordnung und farblichen Ausgestaltung der Module und Komponenten beschrieben. Zusätzlich zu den strategischen und gestalterischen Anforderungen sind weitere Aspekte zu bedenken. Dies betrifft vor allem die Tragfähigkeit des Dachs, den Blitzschutz, den Brandschutz sowie einen etwaigen Schneefang.
Daneben befindet sich ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes im Gesetzgebungsverfahren. Dieser soll eine verantwortbare Öffnung zur Nutzung erneuerbarer Energien im Denkmalbereich erzielen. kra
Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen an Denkmälern nimmt die untere Denkmalschutzbehörde, Silvia Pirrone,
E-Mail: denkmalschutz@lra-mil.de,Telefon: 09371 501-365 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr), entgegen.
Autor:Blickpunkt MIL aus Miltenberg |
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