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Bau- & Wohnraumförderung 2021
7 Fördermittel im Raum Miltenberg für dein Immobilienkredit

Die 7 Fördermittel im Raum Miltenberg die Immobilien Käufer häufig vergessen
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Die 7 Fördermittel im Raum Miltenberg die Immobilien Käufer häufig vergessen!

Wer in Deutschland eine Immobilie erwirbt oder neu baut, kann unter Umständen vom Staat oder den Kommunen gefördert werden. Bei der Vielzahl der Möglichkeiten zur Förderung beim Hausbau ist es leicht, den Überblick zu verlieren und diese zu vergessen. Welche staatlichen Fördermittel Immobilienbesitzer besonders häufig vergessen, hat uns der Finanzexperte aus Miltenberg, Turkan Yilmaz, aufgezählt und erläutert.

1.Wie sieht es mit einem KFW-Darlehen aus? 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KFW, ist eine staatliche Förderbank. Sie bietet im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen ein breites Spektrum an Programmen an.
Ein sehr bekanntes und beliebtes Programm ist das Wohneigentumsprogramm 124. Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen, ist das sehr hilfreich. Aktuell kann man einen Förderkredit von 100.000€ bei einem effektiven Jahreszins von 0,84% erhalten.
Außerdem ist dieses Programm auch gut mit anderen KFW-Förderprodukten kombinierbar. (z.b. Energieeffizient Bauen und Erneuerbare Energien)

2.Was ist mit Baukindergeld? 

Das bundesweite Baukindergeld ist eine weitere Möglichkeit, staatliche Förderungen für sein Eigenheim zu bekommen. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, sollte ein paar Dinge beachten und gewisse Kriterien erfüllen.
Das Baukindergeld ist seit September 2018 ein staatliches Fördermittel und ist bis zum 31.03.2021 befristet. Der Kaufvertrag der Immobilie darf frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet worden sein. Bei Neubauten gilt das gleiche Datum für den Erhalt der Baugenehmigung.
Auch für diese Förderung gibt es eine Einkommensgrenze. In diesem Fall darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind liegen plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Die Laufzeit des Baukindergelds beträgt zehn Jahre und die jährliche Förderung liegt bei 1.200€ pro Jahr und Kind. (= 12.000 Euro Zuschuss pro Kind)
Wichtig: Um diese Förderung zu erhalten darf bei Abschluss des Vertrages das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Prüfung erfolgt einmalig. Das heißt, dass es nur Baukindergeld für die Kinder gibt, die bereits geboren wurden. Für noch ungeborene Kinder wird es kein weiteres Geld geben. 

3.Was gibt es vom Bayerischen Wohnungsbauprogramm? 

Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erfolgt durch ein staatliches Baudarlehen, das auf die Dauer von 15 Jahren zu einem Zinssatz von 0,5 % jährlich gewährt wird.
Zusätzlich erhalten Haushalte mit Kindern pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro.
Dies gilt auch wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist.
Bei Erwerb von bereits vorhandenem Wohnraum wird zusätzlich ein ergänzender Zuschuss in Höhe von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 €, gewährt.
Einige Vorraussetzungen sind:

  • Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss gestellt werden.
  • Mindestens 20 % Eigenkapitaleinsatz 
  • Einkommensgrenzen sind zu beachten
  • Der geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein

4.Ist auch eine Förderung durch die Gemeinde möglich? 

Manche Städte und Gemeinden im Raum Miltenberg stellen Familien Fördermittel bereit und ermöglichen so den Kauf von Grundstücken oder den Bau/Kauf eines Hauses. Bauplätze, die der Gemeinde gehören, können zu einem günstigeren Kaufpreis erworben werden.
Außerdem fördert die Gemeinde die Altortsanierung und gibt Subventionen, also Zuschüsse oder vergünstigte Zinsen für Maßnahmen zur Energieeinsparung. Darunter fallen unter anderem Fenster, Heizung, Dämmung oder auch die Fotovoltaik (Solaranlagen).

5.Was gilt für die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für den Erwerb von Wohneigentum. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, benötigt man einen Bausparvertrag mit einem Bausparkonto.
Aktuell bekommt man auf eine maximale jährliche Sparleistung von 700€ eine Prämie von 10%. Also 70€. Das heißt, dass man in einem Jahr 700€ in den Bausparvertrag einzahlen muss, um die volle Prämie zu bekommen. Ansonsten gibt es diese nur Anteilig.
Eine weitere Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 35.000€ pro Jahr. Bei Partnern gilt das Doppelte. Also eine maximal jährliche Sparleistung von 1.400€ und einer Einkommensgrenze von 70.000€.

6.Kann auch der Arbeitgeber Fördermittel zusteuern? 

Ja, das ist möglich. In diesem Fall sprechen wir vom Arbeitgeberdarlehen. Ob ein Arbeitgeber dieses überhaupt anbietet, muss erfragt werden.
Das Arbeitgeberdarlehen hat mehrere Vorteile. Meistens fordert der Arbeitgeber weniger Sicherheiten als ein Kreditinstitut. Er kann auch auf die Schufa-Prüfung und den Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch verzichten. Die Rückzahlungsbeiträge werden meistens mit dem Lohn- oder Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers verrechnet.
Vorsicht: Zwar kann dieses Darlehen viele Vorteile haben, allerdings steigt dadurch auch die Abhängigkeit vom Arbeitgeber und wenn ich als Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, erfolgt die gleiche Vorgehensweise, wie in jedem anderen Fall, wenn Schulden ausstehen.
Heißt, letztendlich kann der Gläubiger seine Forderung mithilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen, welcher einen Teil des Gehalts pfänden kann. Dient das Haus als Sicherheit für den Immobilienkredit und hat der Arbeitgeber eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen, kann er sogar eine Zwangsversteigerung beantragen.

7.Was ist mit der Möglichkeit Wohn-Riester? 

Wohn-Riester ist eine Form der Riester-Rente, die dazu benutzt wird, im Alter mietfrei zu wohnen. Deswegen wird die Wohn-Riester Förderung auch Eigenheimrente genannt.
Anspruch auf Wohn-Riester hat jeder, der ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat sowie Beamte, Richter und Soldaten. Selbstständige haben keinen Anspruch.
Aber: Wenn der Ehepartner riestert, hat man auch mittelbar Anspruch auf die Riesterförderung.

Wer 4% seines Bruttojahreseinkommens in seinen Riestervertrag einzahlt, bekommt eine Grundzulage in Höhe von 175€ pro Jahr vom Staat sowie gegebenenfalls weitere Steuervorteile.
Zusätzlich gibt es die Kinderzulage, solange Kindergeld für das jeweilige Kind gewährt wird. 

  • Kinder geboren bis 31.12.2007  - jährlich 185€ Kinderzulage
  • Kinder geboren ab 01.01.2008 - jährlich  300€ Kinderzulage 

Die Gestaltungsmöglichkeiten von Wohn-Riester sind vielfältig. Man kann beispielsweise das Riester-Darlehen mit laufenden Beiträgen tilgen oder das angesparte Guthaben aus dem Riester-Vertrag entnehmen.

Wohn-Riester ist sinnvoll, wenn:

  • Man eine Immobilie kaufen oder bauen will und diese selbst nutzen möchte
  • Man jetzt schon weiß, dass man eine lange Zeit in der Immobilie wohnen möchte
  • Man außer dem Riester-Vertrag wenig Eigenkapital zu Verfügung hat
  • Man die Förderzulagen für eine schnelle Tilgung nutzen möchte

Fazit: Unser freier Finanzexperte Turkan Yilmaz aus Miltenberg rät,
"Prüfen oder lassen Sie von Experten prüfen, von welchen Förderungen auch Sie profitieren können"

Schau dir auch unser 5 minütiges YouTube-Video an:
Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital - Wie geht das?

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