Paragraf 1 der StVO: Rücksicht! – Vor allem da jetzt auch wieder die Schule beginnt
Kennen Sie, liebe Leserinnen und Leser, Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, sprich StVO? Dort heißt es nämlich: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Jetzt mal Hand aufs Herz, der Schrecken der Straße ist doch die Rücksichtslosigkeit - egal ob bei Autofahrern, Radlern oder bei Fußgängern. Fakt ist: uns deutschen VerkehrsteilnehmerInnen fehlt vor allem eins – Geduld.
Hunderte Radfahrer kommen jedes Jahr bei Unfällen ums Leben und Zehntausende werden verletzt. Man muss kein Experte sein, um zu sehen, dass mehr Rücksichtnahme erforderlich ist - auch von den Radlern selbst. Meist sind sie leicht bekleidet unterwegs, oft ohne Helm. Es gibt keinen Panzer oder eine dicke Lederkluft, die bei Zusammenstößen oder Stürzen schützt. Da darf man sich als Radler nicht auf die vorausschauende Fahrweise eines Autofahrers verlassen. Gerade an Kreuzungen muss man sich in die Rolle der anderen hineinversetzen – auf beiden Seiten. Man muss als Radfahrer IMMER damit rechnen, etwa an einer Kurve - auch ohne Absicht - übersehen zu werden. Suchen Sie deshalb möglichst den Blickkontakt. Auch als Autofahrer sollte ich bewusst auf mehr Sicherheitsabstand beim Überholen achten und langsamer fahren.
Und genau wie der Fußgänger auf der Straße, ist der Radfahrer auf Gehwegen und in Fußgängerzonen „nur Gast“! Und so hat man sich auch zu verhalten. In einer Fußgängerzone habe ich vom Rad zu steigen und zu schieben. Genauso habe ich mich an Vorfahrtsregeln und das Rechtsfahrgebot zu halten.
Radfahren sicherer machen
Vor allem an Kreuzungen müssten Radfahrer besser zu sehen sein - zum Beispiel, indem sie an Ampeln nicht mehr neben den Autos und LKWs, sondern mehrere Meter davorstehen sollten. Radwege sollten nicht auf dem Bürgersteig, sondern auf der Straße angelegt sein. Zum einen passen Autofahrer besser auf, je häufiger sie Radlern begegnen und Tempolimits könnten helfen, weil dadurch Bremswege kürzer würden.
Was ich als Radfahrer für meine eigene Sicherheit tun kann, ist auf jeden Fall, das Handy in der Hosentasche zu lassen und auch auf Kopfhörer zu verzichten. Es ist zwar nicht verboten, auf dem Rad mit einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren, aber es lenkt ab. Musik sollte nur in einer Lautstärke gehört werden, mit der Umgebungsgeräusche noch gut wahrgenommen werden können.
Eine ausreichende Beleuchtung zählt ebenfalls zur Sicherheit. Da werden Fahrräder für mehrere Hundert Euro gekauft – aber an der Beleuchtung wird gespart. Die Fahrradbeleuchtung braucht eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt. Blinkende Leuchtdioden am Rad sind nämlich ebenso wenig erlaubt wie eine einfache Taschenlampe.
Der E Bike-Boom führt ebenfalls zu einem drastischen Anstieg von Unfällen. Insbesondere ältere Personen sind unbewusst oft überfordert. Sorgen Sie vor! Fahrtechniktrainings und vor allem Fahrpraxis können Unsicherheit nehmen.
Punkt 2 der StVO besagt übrigens: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Zu Deutsch hieße das: kein Drängeln, kein bei Rot über die Ampel, kein Gaffen …, sondern Rücksicht und Umsicht. Und das kommt immer mehr zu kurz.
Deshalb ein Appell an alle Verkehrsteilnehmer, ob auf zwei Rädern, zwei Beinen oder vier Rädern: Geben Sie aufeinander Acht und nehmen Sie Rücksicht. Gerade jetzt, wo auch die Schule wieder beginnt und mehr Kinder auf den Straßen unterwegs sein werden. Denn jeder von uns möchte doch nur eins: gut ankommen!
Autor:Sylvia Kester aus Miltenberg |
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