Der Neckar-Odenwald-Kreis informiert:
Auswirkungen der Hitzewelle auf die Oberflächengewässer
Neckar-Odenwald-Kreis. In Anbetracht der vergangenen heißen und trockenen Sommertage informiert das Landratsamt zu den Auswirkungen auf Oberflächengewässer.
„Die Niederschlagssummen in den Monaten März, Mai, Juni und bisher auch Juli lagen weit unter dem langjährigen Mittel. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass unsere Gewässer wesentlich weniger Wasser führen“, berichtet Waldemar Ehrmann von der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts.
Vergleiche der momentanen Abflüsse mit den statistischen Auswertungen an den Abflusspegeln zeigen im nördlichen Landkreis (Pegel Erfa/Hardheim und Seckach/Sennfeld) bezogen auf die Jahreszeit noch Werte, die im langjährigen Mittel liegen. Im südlichen Landkreisgebiet dagegen wird an den Pegeln Schefflenz/Allfeld und Elz/Mosbach der mittlere jahreszeitlich bezogene Abfluss unterschritten. Kurzzeitige Niederschläge oder Gewitterregen lassen zwar die Pegel ansteigen, was jedoch nicht von langer Dauer ist.
Bleiben ergiebige Niederschläge aus, werden die Pegelwasserstände weiter absinken. Zusätzlich führt die anhaltende Hitze zum Anstieg der Wassertemperatur und zu niedrigen Sauerstoffkonzentrationen im Wasser. Deshalb sind Schäden im Ökosystem Gewässer zu befürchten. Gleichzeitig steigt bei anhaltender Trockenheit der Wasserbedarf in der Landwirtschaft, in den Gärten und den Sportanlagen.
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als Untere Wasserbehörde bittet daher dringend, mit dem Grund- und Oberflächenwasser sparsam umzugehen und Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne Erlaubnis eine Wasserentnahme nur im Zuge des Gemeingebrauchs, wie beispielsweise zum Tränken von Tieren oder dem Schöpfen mit Handgefäßen sowie dem Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau, zulässig ist. Dabei darf durch die Entnahme der Abfluss im Gewässer nicht maßgebend verringert werden. Wasserentnahmen, die darüber hinausgehen, bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.
Sollte sich die Wasserführung in den Gewässern weiter verringern, ist auch ein Entnahmeverbot, mit dem auch der Gemeingebrauch eingeschränkt wird, nicht ausgeschlossen.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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